Landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert, d.h. sie dürfen außerhalb von Baugebieten und Ortschaften bauen. So wird ständig bestehendes Grünland und Ackerfläche bebaut. Für den Bau muss eine Notwendigkeit nachgewiesen werden, ein Bedarf der für einen Betrieb benötigt wird und innerhalb baurechtlich bestehender Flächen nicht möglich oder sinnvoll ist.
Diese Notwendigkeit wird häufig sehr großzügig behandelt, z.B immer öfter für PhotoVoltaik-Anlagen zum Teil mit Lager- oder Stellplätzen darunter aber auch der Bau von Wohnhäusern ist möglich, sofern sie als Betriebsleiter-Wohnung genutzt werden. Damit schreitet die Versiegelung von Flächen und Vernichtung von Boden zum Anbau von Lebensmitteln rasant voran.
In Saal ist es jetzt sogar möglich, ein Wohnhaus Neubau im Außenbereich so großzügig aus zu legen, dass ein Architekturbüro darin Platz findet. Nach Auffassung von Gemeinderat Reinhard Schwikowski geht das eindeutig zu weit.
MZ Artikel zur GdeRat Sitzung