Bauen im Außenbereich

Veröffentlicht am 08.09.2016 in Kommunalpolitik

Landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert, d.h. sie dürfen außerhalb von Baugebieten und Ortschaften bauen. So wird ständig bestehendes Grünland und Ackerfläche bebaut. Für den Bau muss eine Notwendigkeit nachgewiesen werden, ein Bedarf der für einen Betrieb benötigt wird und innerhalb baurechtlich bestehender Flächen nicht möglich oder sinnvoll ist.

Diese Notwendigkeit wird häufig sehr großzügig behandelt, z.B immer öfter für PhotoVoltaik-Anlagen zum Teil mit Lager- oder Stellplätzen darunter aber auch der Bau von Wohnhäusern ist möglich, sofern sie als Betriebsleiter-Wohnung genutzt werden. Damit schreitet die Versiegelung von Flächen und Vernichtung von Boden zum Anbau von Lebensmitteln rasant voran.

In Saal ist es jetzt sogar möglich, ein Wohnhaus Neubau im Außenbereich so großzügig aus zu legen, dass ein Architekturbüro darin Platz findet. Nach Auffassung von Gemeinderat Reinhard Schwikowski geht das eindeutig zu weit.

 

MZ Artikel zur GdeRat Sitzung

 

Counter

Besucher:1135805
Heute:43
Online:1

Saal a.d. Donau

Banner Saal

Landtagsfraktion

Landtagsfraktion

Bayerischer Landtag

Bayerischer Landtag

Neuigkeiten von der BayernSPD

Bayern SPD aktuell

 

 

 

facebook Banner

OV SPD - Saal

Jusos

Jusos

Mitglied werden

Mitglied werden

Banner Amadeu

Banner Amadeu

Endstation Rechts Bayern

Endstation Rechts Bayern

Die Falken

Die Falken

DGB

DGB

Vorwärts

Vorwärts

Bayernvorwärts

KZ-Gedenkweg Tafeln

120 Jahre SPD Bayern

120 Jahre BayernSPD - Im Dienst von Freiheit und Demokratie

150 Jahre SPD, FES

150 Jahre SPD