Kreisausschusssitzung, 27. November 2018

Veröffentlicht am 01.12.2018 in Kreistagsfraktion

TOP 3 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Änderung des Gesellschaftsvertrages/        Umstrukturierung der Kliniken

TOP 4 Bildung der Arbeitsgemeinschaft "Klinikallianz Mittelbayern"

TOP 7 Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern; Bezuschussung des Kreißsaal-Rufdienstes (24/365) für die Hebammen an der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH

TOP 8 Vorstellung des Integrationsplans für den Landkreis Kelheim

TOP 9 Antrag von Kreisrat Zieglmeier vom 12.11.2018 wegen zusätzlicher Stelle im Bereich Klimaschutz und Regionalentwicklung

TOP 10 Antrag von Kreisrat Schmalz vom 26.10.2018 betreffend Green-IT

TOP 11 Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Kelheim ab 2019 und Höhe der Finanzierung der Schuldnerberatung ab 2019

TOP 12 Feuerwehrwesen

TOP 13 THW Ortsverband Kelheim

TOP 14 Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V.; Zuschussanträge

TOP 15 Regionalentwicklung / LEADER 2019 - 2022 (Restlaufzeit)

TOP 16 Haushaltsplanung 2019, Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)

 

 

TOP 3 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Änderung des Gesellschaftsvertrages / Umstrukturierung der Kliniken im Naturpark Altmühltal

Der Kreistag des Landkreises Kelheim beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen, die Umstrukturierung der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH und ermächtigt / genehmigt die Abstimmung von Herrn Landrat Neumeyer in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH am 23.11.2018:

1. Änderung des Gesellschaftsvertrages/Umstrukturierung der Ilmtalklinik GmbH Die Auflösung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH erfordert eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH. Die Gesellschafterversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag mit Wirkung ab 01.01.2019. Die an die Klinikallianz Mittelbayern GmbH abgetretenen Gesellschaftsanteile der Ursprungsgesellschafter Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und Landkreis Kelheim werden zum jeweiligen Nominalwert zurückgeführt.

2. Umstrukturierung der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH

Die Gesellschafterversammlung spricht sich für die Umwandlung der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH in ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) des Landkreises Eichstätt aus. Vom Beschluss umfasst ist auch die damit notwendige Veräußerung der Beteiligung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH an den Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH an den Landkreis Eichstätt zum Nominalwert des Gesellschaftsanteils Nr. 2 an der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH in Höhe von 110.000,-- Euro.

 

TOP 4 Bildung der Arbeitsgemeinschaft "Klinikallianz Mittelbayern"

Die Arbeitsgemeinschaft dient der Fortsetzung der Kooperation, die die Vertragspartner bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Formen (zeitweilig in Form der „Klinikallianz Mittelbayern GmbH“ und des „Klinikverbunds Mittelbayern GmbH“) pflegen. Die Kooperation im Rahmen der „Klinikkompetenz Bayern eG“ bleibt unberührt.

 

TOP 7 Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern; Bezuschussung des Kreißsaal-Rufdienstes (24/365) für die Hebammen an der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH

1. Die Erläuterungen zum Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern und das vorgesehene Maßnahmenkonzept werden zur Kenntnis genommen.

2. Die vorsorglich fristgerechte Antragsstellung des Landkreises Kelheim bei der Regierung von Oberfranken und die gem. Nr. 1.5.5 der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) v. 28.09.2018 geforderte finanzielle Eigenbeteiligung des Landkreises Kelheim i. H. v. 1.975 € (= 10%; Antragsfrist: 31.10.2018) für das o. g. Förderprogramm wird nachträglich genehmigt.

3. Der Betrag i. H. v. ca. 19.747 € wird als außerplanmäßige Ausgabe bzw. außerplanmäßige Einnahme (Fördermittel) i. H. v. ca. 17.772 € für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt u. die Auszahlung an die Hebammen an der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH nach Eingang der staatl. Fördermittel beschlossen. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt gewährleistet. Die außerplanmäßigen Ausgaben u. außerplanmäßigen Einnahmen werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) im Verwaltungshaushalt des Landkreishaushaltes 2018 finanziell abgewickelt („Netto-Zahlung des Landkreises“ i.H.v. 1.975 € = freiwillige Leistung).

4. Die entsprechende Antragsstellung des Landkreises Kelheim für die Folgejahre 2019 + 2020 + 2021 und die gem. Nr. 1.5.5 der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) v. 28.09.2018 geforderte finanzielle Eigenbeteiligung (10%) wird beschlossen.

5. Die in den Folgejahren 2019-2021 anfallenden Ausgaben u. anteiligen Einnahmen werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) im Verwaltungshaushalt bzw. Finanzplan der Landkreishaushalte 2019-2021 eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung in den Jahren 2019- 2021 beschlossen. („Netto-Zahlung des Landkreises“ abhängig von der Geburtenzahl des jeweiligen Vorjahres = freiwillige Leistung).

 

TOP 8 Vorstellung des Integrationsplans für den Landkreis Kelheim

Dem Entwurf des Integrationsplans für den Landkreis Kelheim wird nach eingehender Beratung zugestimmt und dem Kreistag empfohlen, den Integrationsplan für den Landkreis Kelheim zu beschließen. Der Entwurf wird in der nächsten Kreistagssitzung verteilt.

 

TOP 9 Antrag von Kreisrat Zieglmeier vom 12.11.2018 wegen zusätzlicher Stelle im Bereich Klimaschutz und Regionalentwicklung

Der Kreisausschuss hat am 24.09.2018 einstimmig die Antragstellung und das Regionalmanagement im Landkreis Kelheim 2019-2021 beschlossen. In den Haushalts- und Finanzplan werden jährlich Kosten in Höhe von 126.600,-- € eingestellt (geplante Förderung 72.000,-- € p.a.).

Das Handlungsfeld 1 betrifft die Siedlungsentwicklung im Speziellen die „Mobilitätsoffensive Landkreis Kelheim“ und

im Handlungsfeld 2 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit „Zukunfts- und wettbewerbsfähiger Landkreis“. Jeweils mit 50 % einer Vollzeitstelle wurden beide Handlungsfelder gewichtet. Innovative Mobilitätskonzepte, ein transparenter ÖPNV und eine zukunftsorientierte Mobilitätsinfrastruktur tragen auch wesentlich zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung bei. Ein wesentlicher Teilbereich bei der Innovation & Wettbewerbsfähigkeit ist die Verbesserung des Wissenstandes sowie Bewusstseinsbildung in den Themen Klima und MINT.

Die Bildungsoffensive „Klima und Energie“ wurde bereits im Jahr 2018 sehr erfolgreich eingeführt und sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für den vorgenannten Bereich. Die Bildungsoffensive soll die nächsten drei Jahre weitergeführt werden. Um den Energie- und Klimasektor weiter zu forcieren, wurde die Mitgliedschaft des Landkreises Kelheim bei der Interkommunalen Energieagentur Regensburg e.V. am 23.01.2017 durch den Kreisausschuss beschlossen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50.000,-- €.

Im Bereich der Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung wurde die neue Stabsstelle S 2 „Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement“ eingerichtet und mit einer Vollzeitstelle bei der Leitung ausgestattet. Auch hier hat der Landkreis Kelheim den Aufgabenbereich bei der personellen Ausstattung ausgebaut. Der Antrag wurde mit den Gegenstimmen von Ziegelmeier und Schmalz, abgelehnt, weil bereits mit dem Beitritt zur Energieagentur dieser Bereich ausreichend abgedeckt ist.

 

TOP 10 Antrag von Kreisrat Schmalz vom 26.10.2018 betreffend Green-IT

Antrag des Kreisrates Peter-Michael Schmalz vom 28.10.2018 „Forderung des Landkreises auf Verkabelung von Höchstspannungsleitungen quer durch den Landkreis“

1. Der Landkreis stellt im Rahmen der Erneuerung seiner EDV-Anlagen (incl. Sachaufwandsträgerschaft) auf Green-IT um. Das bedeutet nicht nur, erhebliche Mengen an Energie einzusparen, sondern auch auf gesundheitsschädliche Stoffe in den EDV-Anlagen zu verzichten. Dies betrifft insbesondere den Verzicht auf giftige Flammschutzmittel (Halogene und hierbei insbesondere auch Bromhaltige Verbindungen) in den Geräten (Giftige Dämpfe können schon bei Überhitzung der Geräte entweichen).

2. Der Landkreis nutzt hierzu die Fördermöglichkeiten der am 01.10.2018 veröffentlichten Förderrichtlinie der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung (s. hierzu Seite 16, Nr. 2.15 der Richtlinie im Anhang)

3. Da die Förderung erst für Anschaffung ab dem 01.01.2019 greift, stellt der Landkreis bis dorthin nach Möglichkeit anstehende Anschaffungen zurück. Am bisherigen bewährten Beschaffungssystem der Kreis-IT wird festgehalten. Die Kreis-IT beschafft die PC’s von der Fa. Fujitsu oder eines ähnlichen Herstellers, die schon seit Jahren den Blauen Engel entsprechen. Die aktuellen PC’s entsprechen sogar der Norm TCO (das Label stammt aus Schweden und wird auch vom Bundesumweltamt empfohlen).

4. Da die Rechenzentren des Landkreises schon hocheffizient ausgestattet sind, kann die Fördermöglichkeit der Bundesregierung nicht in Anspruch genommen werden. Antrag gegen die Stimmen von Ziegelmeier und Schmalz.

 

TOP 11 Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Kelheim ab 2019 und Höhe der Finanzierung der Schuldnerberatung ab 2019

Es wird beschlossen, die Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis Kelheim ab 2019 dem Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. und der Diakonie Ingolstadt zu übertragen. Die Anteile errechnen sich auf Grundlage der Vollzeitberaterstellen nach der Einwohnerzahl des Landkreises Kelheim in der Insolvenzberatung. Die Schuldnerberatungsstellen erhalten ab 2019 zur Finanzierung der übertragenen Aufgaben 100 % der Personalkosten und einen Anteil von 15 % für die übrigen Verwaltungskosten erstattet. Die Verwaltung wird beauftragt über die Kooperation und Finanzierung eine Vereinbarung auszuarbeiten und ermächtigt diese abzuschließen.

Das Memerandum der Bay. Staatsregierung ist in diese Beschlussvorlage eingeflossen. Kosten: Caritas: Personalkosten: 61.235,51 € : 37,2 Stunden x 33,2 Stunden = 54.651,05 € Verwaltungskosten: 20.260 € x 15 % = 3.039 € Gesamt: 57.690,05 €

Diakonie noch keine Haushaltsplanung 2019 vorhanden: Personalkosten: 62.500 € : 37,2 Stunden x 4 Stunden = 6.666,67 € Verwaltungskosten: ~11.750 € x 15 % = 1762,50 € Gesamt: 8.429,17 € Im Jahr 2018 erhielt die Caritas aufgrund der Ausfälle 2017/2018 31.000 € (Jahresbetrag 51.000 €) und die Diakonie 8.708,37 €

Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem/den in Frage kommenden Wohlfahrtsverband/-bänden soll im Wesentlichen die Übertragung der Aufgabe als solche, die Standards, das Controlling, die Finanzierung und die Laufzeit regeln. Die Details müssen noch ausgearbeitet werden.

 

TOP 12 Feuerwehrwesen; Zuwendung des Landkreises Kelheim an die Gemeinde Elsendorf für den Kauf eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die FF Elsendorf und an die Stadt Neustadt a. d. Donau für den Kauf einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die FF Neustadt

Der Landkreis Kelheim fördert gemäß der Richtlinie für Zuwendungen des Landkreises Kelheim an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Beschaffungen für die Feuerwehren vom 19.08.2015 den Kauf von Hilfeleistungslöschfahrzeugen mit einem Festbetrag von 35.700 Euro und den Kauf von Drehleitern DLA (K) 23/12 mit einem Festbetrag von 67.500 Euro.

Nach der Nr. 6.2 der Zuwendungsrichtlinie wird über den Förderantrag entschieden, wenn die Maßnahme von der Regierung von Niederbayern bewilligt und die Zuwendung des Freistaates Bayern ausbezahlt ist. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Kreisausschuss. Der Förderantrag der Gemeinde Elsendorf erfüllt die Fördervoraussetzungen der Zuwendungsrichtlinie und wird daher dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Antrag wurde am 10.06.2016 gestellt, der Staatszuschuss von der Regierung von Niederbayern mit Bescheid vom 22.06.2016 bewilligt und am 20.07.2018 ausbezahlt.

Der Förderantrag der Stadt Neustadt a. d. Donau erfüllt ebenso die Fördervoraussetzungen der Zuwendungsrichtlinie. Der Förderantrag wurde am 29.01.2016 gestellt, der Staatszuschuss von der Regierung von Niederbayern mit Bescheid vom 24.02.2016 bewilligt und nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises am 17.09.2018 ausbezahlt.

1. Der Gemeinde Elsendorf wird für den Kauf eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die FF Elsendorf ein einmaliger Kreiszuschuss in Höhe von 37.500 Euro gewährt.

2. Der Stadt Neustadt a. d. Donau wird für den Kauf einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die FF Neustadt a. d. Donau ein einmaliger Kreiszuschuss in Höhe von 67.500 Euro gewährt.

 

TOP 13 THW Ortsverband Kelheim; Antrag auf Gewährung einer freiwilligen Leistung zur Ergänzung der Ausstattung für eine sichere und schnelle Rettung von verschütteten Personen

Mit Schreiben vom 15.07.2018 (siehe Anlage) beantragt das Technische Hilfswerk, Ortsverband Kelheim die Gewährung eines Zuschusses, um eine sichere und schnelle Rettung von verschütteten Personen nach Unfällen gewährleisten zu können. Der Ortsverband beantragt die Übernahme der gesamten Kosten in Höhe von 19.800 Euro, mit der Begründung, dass ein Teilbetrag eine Umsetzung in einsatzfähiger Form nicht zulassen würde. Dem Verein zur Förderung der Interessen des Technischen Hilfswerkes, Ortsverband Kelheim e. V. wird aufgrund des Antrags vom 15.07.2018 für die Ergänzung der Ausstattung für eine sichere und schnelle Rettung von verschütteten Personen ein einmaliger Zuschuss des Landkreises Kelheim in Höhe von 3.000 € gewährt. Der Betrag wird unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) in den Haushaltsplan 2019 eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2019 beschlossen.

 

TOP 14 Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V.; Zuschussanträge

Mit Antrag v. 19.10.2018 (siehe Anlage Zuschussantrag) hat der Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Hr. Lösch, um einen laufenden Betriebskostenzuschuss i. H. v. 10.000 €, beginnend mit dem Jahr 2019, gebeten. Grundsätzlich gewährt der Landkreis Kelheim im gesamten Schulbereich (z.B. für kirchliche Schulen) keine Betriebskostenzuschüsse, sondern im jeweiligen begründeten Einzelfall anteilige Investitionskostenzuschüsse gegen Verwendungsnachweis. An der bisherigen bewährten Zuschuss- / Finanzierungsart für den Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V. wird festgehalten, d. h. es werden Investitionskostenzuschüsse im begründeten Einzelfall (Vorlage eines Finanzierungsplans) u. gegen Verwendungsnachweis (gesonderte Beschlussfassung zur Höhe bzw. zum prozentualen Anteil an den berechneten Kosten des Projekts) in Aussicht gestellt. Betriebskostenzuschüsse (auch nicht für den laufenden Bauunterhalt) werden nicht gewährt. Eine mögliche Bezuschussung erfolgt als freiwillige Leistung unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“).

 

TOP 15 Regionalentwicklung / LEADER 2019 - 2022 (Restlaufzeit)

Wichtiger Baustein im Rahmen des regionalen Entwicklungsprozesses im Landkreis Kelheim ist die EU-Förderinitiative LEADER. Der Landkreis Kelheim erhält auf Grund der positiven Entwicklung zusätzliche LEADER-Fördermittel in Höhe von ca. 360.000 €. Ergänzend zum Kreisausschussbeschluss vom 21.05.2015 stellt der Landkreis Kelheim zur organisatorischen Abwicklung des überörtlichen regionalen Entwicklungsprozesses (Ideenfindung, Projektentwicklung, administrative Abwicklung, Förderrechtliches) dem Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V weitere finanzielle Mittel im Rahmen der Haushaltsfinanzplanung in Höhe von jährlich bis zu 7.500 €, d. h. insg. bis zu 30.000 € über den Förderzeitraum 2019 – 2022 (4 Jahre) zur Verfügung (bisher jährlich 62.500 €/Jahr). Unter Hinweis auf das Urteil des VGH vom 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) beteiligt sich der Landkreis Kelheim am überörtlichen regionalen Entwicklungsprozess als freiwillige Leistung/Zuschuss (70.000 € p.a. Landkreishaushalte / Finanzplan 2019-2022)

 

TOP 16 Haushaltsplanung 2019, Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)

Der Unterabschnitt 7900 Einzelplan 7 – (Öfftl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) dient der Förderung des Fremdenverkehrs sowie der sonstigen Förderung von Wirtschaft und Verkehr.

Aufgabe und Zweck der veranschlagten Ausgaben ist es, die Weiterentwicklung der Region zu fördern. Zu den Aufgaben gehören insbesondere Sicherung und Ausbau des Tourismus und der Regionalvermarktung; ferner die Entwicklung und „In-Wert“-Setzung der landschaftlichen Besonderheiten unter Beachtung der Vorgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die koordinierte Ausrichtung und Positionierung im Rahmen der Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Bayern sowie die Region als Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken.

Neben den Personalkosten für die Stabsstelle S2 sind vor allem zu betrachten:

Zuschüsse für LEADER (HHSt. 7900.6320)*

Budget für wirtschaftsfördernde Projekte und Maßnahmen (7900.6321)

Veranschlagungen für Maßnahmen für den Bereich Energie und Klimaschutz (7900.6580)

Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge (insbesondere Tourismusverband im Landkeis Kelheim e.V., Hopfenland Hallertau Tourisus e.V.)*

Sonstige Beiträge (EMM, Hafen-Forum e.V., Miederbayern-Forum e.V)

Verlauf Haushalt 2018 Verwaltungshaushalt

Ansatz Mio. €

Bedarfszuweisung: 100.000,00 € (= Mehreinnahmen) 0 Mio. €

Belastungsausgleich: 513.714,00 € (= Mehreinnahmen) 0 Mio. € HhJ 2017: 262.496,00 €

Gebühreneinnahmen ( Mehreinnahmen) 3,0 Mio. €

Personalkosten netto 19,8 Mio. €

Bildungsbereich (Asylbewerber, Schülerbeförderung; Gastschulbeiträge) 14,2 Mio. € + X ?

Jugendhilfe ungedeckte Kosten

(IST 2017: 9,600 Mio. € = Mehrkosten: 2,6 Mio. €) 7,4 Mio. € + X

Sozialhilfe gesamt 4,2 Mio. €

davon Hartz IV 3,4 Mio. €

Gebäudeunterhalt 0,9 Mio. €

Goldberg-Klinik GmbH – Defizitausgleiche (2017/ Abschlag 2018);

Zinserstattungen (bisher beglichen 4,97 Mio. €; ggf. weiterer Abschlag

2018 noch in 2018) 5,4 Mio. €

Goldberg-Klinik GmbH – MVZ Gründungskapital (Zuzahlung ins Eigenkapital) 0,2 Mio. €

Ilmtalklinik GmbH – Defizitausgleiche (restl. 2017/Abschlag 2018); Zinserstattungen 0,7 Mio. € (Prognose 2018: ca. 9 – 9,5 Mio. € Mehrkosten 2018 ca. 1,6 – 2,1 Mio. €)

Ergebnis-Prognosen siehe Situationsberichte

+ Mehreinnahmen 1,087 Mio. € interkommunale Umverteilung KdU-Flucht

+ Mehreinnahmen 0,1 Mio. € KdU-Revision;

- Minderausgaben 0,6 Mio. €

~ 1,7 Mio. €

Willi Dürr/Thomas Reimer

 

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