Kreisausschusssitzung im Februar 2016

Veröffentlicht am 18.02.2016 in Kreistagsfraktion

Tagesordnung

- Asylsituation

a) Allgemeine Informationen

b) Asylkoordinator (Land) und Bildungskoordinator (Bund)

c) Antrag von Kreisrat Dr. Uwe Brandl vom 15.12.2015

d) Antrag der ÖDP vom 20.12.2015

e) Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.01.2016,

- Antrag auf Zuständigkeitsübertragung

- Betreff Sozialer Wohnungsbau

- Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung

- Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Defizitausgleich für das Jahr 2014


 

  • Asylsituation a) Allgemeine Informationen b) Asylkoordinator (Land) und Bildungskoordinator (Bund) c) Antrag von Kreisrat Dr. Uwe Brandl vom 15.12.2015 d) Antrag der ÖDP vom 20.12.2015 e) Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.01.2016,                   zu diesem Tagesordnungspunkt berichtete Hr. Süß über den derzeitigen Stand der Asylbewerber-Zahlen, die bei 1748 Personen, ohne „Fehlbelger-anerkannte Flüchtlinge“ liegen. 102 minderjährige Unbegleitete Jugendliche sind im Landkreise in den Einrichtungen untergebracht. Im Landkreise sind 638 anerkannte Personen in den Unterkünften, die damit lt. Landratsamt Plätze für Asylbewerber blockieren. Aus diesen Aussagen entstand eine Rege und zum Teil sehr politische Diskussion, die vor allem Kritik gegenüber dem Landkreis hervorbrachte. Dabei wurde deutlich, dass die Regierung noch keine konkreten Aussagen getroffen hat, wie mit anerkannten Asylbewerbern zu verfahren ist. Der Vorwurf dass der Landkreis, damit die Kommunen unter Duck setzt, obwohl in den Kommunen nur sehr begrenzter privater Wohnraum zur Verfügung steht. Thomas machte auch wie meine Wenigkeit sehr deutlich, dass die große Politik seine Hausaufgaben nicht macht, und damit die Kommunen bei der Umsetzung ziemlich „Allein“ lässt und vieles nur als Absichtserklärungen nach außen gibt. Gerade auch deshalb ist es möglich in einfacher Weise z. T. Angst in der Bevölkerung zu schüren. Auch und wird es bei einer Notwendigen Umsetzung von und mit Wohnungsbauprogrammen eine erhebliche Zeitverszögerung geben, die es Notwendig macht vor Ort mit den ehrenamtlichen Helfern Privaten Wohnraum zu generieren. Ein „Überstülpen“ durch das Landratsamt in Bezug von Leer-Ständen in den jeweiligen Gemeinden, ist weniger Zielführend, da dazu sehr persönliche Gespräche geführt werden müssen. Allein, dass durch höhere Mieteinnahmen für Flüchtlingsunterkünfte erzielt werden können, macht es problematisch Mietwohnungen für anerkannte Flüchtlinge zu bekommen. Allerdings darf dabei das Landratsamt keinesfalls anerkannte Personen, den Kommunen als „Obdachlose“ vor die Türen setzen, die damit in die Unterbringungspflicht der Gemeinden auf die Füße fallen. Auf Nachfrage an die Verwaltung, wurde klar gestellt, das dies bisher auch vom LA. nicht praktiziert wird. Aber die Politik muss auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für die rechtlichen Unsicherheiten schaffen.

  • b) Asylkoordinator Der Kreisausschuss stimmt der zunächst auf ein Jahr befristeten Einstellung eines hauptamtlichen Ehrenamtskoordinators im Bereich Asyl zu. Voraussetzung für die Einstellung ist die Förderzusage seitens des StMAS. Den außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 32.500,-- €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt. Gleichzeitig wurde ergänzt, dass der Kreisausschuss den Landrat beauftragt, dass eine Bezuschussung bzw. Förderung von Asylkoordinatoren für die Gemeinden erfolgen muss, um die Ehrenamtlichen entsprechend direkt vor Ort zu unterstützen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

    Bildungskoordinator (Bund) Der Antrag auf Förderung eines kommunalen Koordinators zur Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte nach der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 14.01.2016 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 01.03.2016, gestellt. Der Kreisausschuss stimmt der auf zunächst 2 Jahre befristeten Einstellung eines Bildungskoordinators zu. Voraussetzung der Einstellung ist eine vollständige Förderzusage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auch hier wird ergänzt, dass der Kreisausschuss den Landrat beauftragt, dass eine Bezuschussung bzw. Förderung von Bildungskoordinatoren für die Gemeinden erfolgen muss, um die Ehrenamtlichen entsprechend direkt vor Ort zu unterstützen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

  • c) Mit den Beschlüssen aus b. Ayslkoordinator und Bildungskoordinator wurden die Anträge von Kreisrat Dr. Uwe Brandl, der ÖDP, von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und dem Markt Bad Abbach abgedeckt.

  • Antrag auf Zuständigkeitsübertragung auf das staatliche Landratsamt zur Errichtung von Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 OrgBauWoV; Sachstand/Grundstücksbereit-stellung Der Landrat berichtete dazu das keine Angebote von Seiten der Kommunen gemacht wurden. Ein Grundstück aus Offenstetten das aus privater Hand angeboten wurde, ist mittlerweile wieder zurück gezogen worden. Da derzeit kein geeignetes Grundstück zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbegehrende und Flüchtlinge durch das staatliche Landratsamt vorhanden ist, wird der Antrag auf Zuständigkeits-übertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 OrgBauWoV nicht gestellt.

 

  • Betreff Sozialer Wohnungsbau (anerkannte Asylbewerber/Fehlbeleger, einkommensschwache Personen) a) Information Wohnungspakt Bayern b) Errichtung einer Landkreisgesellschaft, Antrag von Kreisrat Dr.Uwe Brandl vom 08.11.2015 c) Errichtung einer "Wohnungsberatungs-Vermittlungsstelle", Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.01.2016

Das Landratsamt zeigte nochmal auf die Möglichkeiten der entsprechenden Fördermöglichkeiten aus Wohnungspakt Bayern hin, das derzeit ausdrücklich keine Landkreis-Förderung vor sieht. Der Soziale Wohnungsbau bzw. die Obdachlosenfürsorge sind Pflichtaufgaben der Gemeinden nach Art. 106 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung/Art. 7 LStVG). Uwe Brandl, machte deutlich dass derzeit noch Gespräche mit den Ministerien anstehen, um eventuell neue Wege der Förderung auf dem Weg bringen zu können, und stellte Antrag auf Vertagung dieses Punktes. Dem wurde zugestimmt, um weitere Informationen zu bekommen, inwieweit dann eine Beteiligung des Landkreises in Form einer Wohnungsbau GmbH erfolgt, ist dann neu zu diskutieren.

- Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung vom Koll. Schmalz, für Asylbewerber durch den Landkreis Kelheim, ergab nach Informationen der Verwaltung nachfolgende Finanzierung: Jahresbeitrag pro Person: 41,65 € Brutto,

Theoretisch geschätzte Kosten p.a. (Stand: 19.01.2016) Asylbewerber insgesamt: 1.750 €    - Kinder 455 = zu versichernde Personen 1.295           X 41,65 € Versicherungsbeitrag/ Person = ca. 54.000,00 € Gesamtsumme pro Jahr  Tendenz steigend!

- keine Pflichtaufgabe des Landkreises,

- hohe Kosten entstehen würden,

- nur ein eingeschränkter Personenkreis betroffen ist

- und eine Ungleichbehandlung zu anderen Leistungsempfängern entstehen würde.

- verringert die Eigenverantwortung!

Der Landkreis Kelheim hat nur eine kommunale Haftpflichtversicherung für Pflegekinder, welche die durch die Pflegekinder verursachten Schäden gegenüber Dritten und gegenüber der Pflegefamilie übernimmt. Jahresbeitrag 2016: 5.247,90 € (inkl. uM) Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (uM)  Aufnahme in die bestehende Haftpflichtversicherung der Pflegekinder aktuell ca. 100 uM im Landkreis Kelheim Mehrkosten in Höhe von 1.785 € (Jugendhilfekosten) Koll. Schmalz, nahm dies zur Kenntnis, ohne über den Antrag abstimmen zu lassen, da ihm die Information über die Kosten ausreicht.

 

  • Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Defizitausgleich für das Jahr 2014 (restliche Zahlung) Für das Geschäftsjahr 2014 steht bislang noch ein Rest-Zuschuss bedarf in Höhe von 92.765,52 € zum Ausgleich im Haushaltsjahr 2016 aus (siehe Berichte in den Kreisgremien). Bislang wurden zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 500.000 € Abschlag auf den Gesamtfehlbetrag in Höhe von 592.765,52 € geleistet. Der Jahresabschluss 2015 für die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird aktuell erstellt und anschließend von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich geprüft. Um die aktuellen Bauausgaben leisten zu können, benötigt die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH eine Abschlagszahlung in Höhe von 500.000,00 € auf den Defizitausgleich 2015 (Prognose ca. 770.000,00 €).

Hinweis: Nach § 16 Abs. 2 Satzung werden Betriebsverluste vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren abgedeckt werden können. Der Landkreis Kelheim als Gesellschafter wird gebeten, den Verlust möglichst zeitnah auszugleichen. Im Landkreishaushalt 2016 sind 870.000,00 € für die Defizitausgleiche veranschlagt. (Ausgleich restl. Defizit für 2014: 92.765,52 € und Defizitausgleich für 2015 770.000,00 €). Zur allgemeinen Info hinsichtlich der bisher erfolgten Zahlungen (Defizitausgleiche und sonstige) des Landkreises Kelheim an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (seit GmbH-Gründung) wird auf die beiliegenden Übersichten verwiesen.

Der Landkreis Kelheim gleicht den restlichen Jahresfehlbetrag/Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2014 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH in Höhe von 92.765,52 € im Haushaltsjahr 2016 aus. 2. Der Landkreis Kelheim leistet einen Abschlag auf den Jahresfehl-betrag/Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2015 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH in Höhe von 500.000,00 € (Haushaltsjahr 2016).

 

Zahlungen des Landkreises Kelheim an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH seit GmbH-Gründung

 

Gegen die Stimmen von Dr. Brandl und Dr. Bohn angenommen

 

MZ - Bericht aus der Sitzung

 

 

Homepage SPD UB Kelheim

Counter

Besucher:1135805
Heute:60
Online:1

Saal a.d. Donau

Banner Saal

Landtagsfraktion

Landtagsfraktion

Bayerischer Landtag

Bayerischer Landtag

Neuigkeiten von der BayernSPD

Bayern SPD aktuell

 

 

 

facebook Banner

OV SPD - Saal

Jusos

Jusos

Mitglied werden

Mitglied werden

Banner Amadeu

Banner Amadeu

Endstation Rechts Bayern

Endstation Rechts Bayern

Die Falken

Die Falken

DGB

DGB

Vorwärts

Vorwärts

Bayernvorwärts

KZ-Gedenkweg Tafeln

120 Jahre SPD Bayern

120 Jahre BayernSPD - Im Dienst von Freiheit und Demokratie

150 Jahre SPD, FES

150 Jahre SPD