Kreisausschusssitzung vom Montag, 25. Juli 2016

Veröffentlicht am 27.07.2016 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Versicherungswesen des Landkreises Kelheim

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH

TOP 3 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Krankenhaus Mainburg

TOP 4 Berufsschule Kelheim - Generalsanierung und Neubau einer Einfachsporthalle

TOP 5 Zweckverband Kreissparkasse Kelheim; Neufassung der Zweckverbandssatzung

 

 

TOP 1 Versicherungswesen des Landkreises Kelheim. Dazu lag uns von der Verwaltung die entsprechende Auflistung für den Jahresbeitrag in Gesamthöhe von 335.659,35 € vor.

Unfallversicherung Gesamtjahresbeitrag 2016: 105.778,52; Gruppen-Unfallversicherung der Freiwilligen Feuerwehren, Werksfeuerwehren und der Feuerwehrführung 31.148,25 €; Kommunale Haftpflichtversicherung 54.897,08 €; Kassenversicherung (Vermögen) und Mankoversicherung (Kassenverlust) Beitrag: 26.977,78 €; Elektronikversicherung (EDV-Ausstattung 3.880,-- €.; Elektronikversicherung für die Telefonanlagen der Landkreiseinrichtungen 1.874,96 €; Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Voll-/Teilkasko) für die Kraftfahrzeuge des Landkreises (incl. des Kreisbauhof) 22.969,24 € (62 Fahrzeuge/Anhänger); Kraftfahrzeugversicherung für die Anbaugeräte Kreisbauhof 2.766,75 € (26 Anbaugeräte); Dienstfahrtfahrzeugversicherungen für Landkreisbedienstete 1.178,20 €; für Kreisräte 1.462,27 €; für FFW-Führungskräfte 1.197,60; Kommunale Sach-Versicherung (Gebäude, Inventar) für Gebäude: 65.017,78 € und für Einrichtungsgegenstände: 16.510,96€, Gesamt: 81.528,70 €.

Eine Elementarversicherung ist für die Einrichtungen/Liegenschaften des Landkreis Kelheim ist derzeit nicht abgeschlossen! Es besteht jedoch die Möglichkeit, dieses Risiko durch eine Elementarversicherung zu versichern bzw. die bestehende Sachversicherung zu erweitern. Im Hinblick auf die letzten Umweltkatastrophen in der jüngsten Vergangenheit (Hochwasser- und Starkregenereignisse 2013 und 2016), sollte die Einführung einer Elementarversicherung nochmals hinsichtlich pro und contra überdacht werden. Der jährliche Beitrag für eine Elementarversicherung (Hochwasser, Überschwemmung, Sturzflut, Rückstau) Allgemein: Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Rückstau, Sturzflut, Schneedruck usw. sind durch die Gebäude- und Sachversicherung nicht versichert. Zusätzlicher jährlicher Beitrag: 100.629,61 € bei 5.000 € SB, je Schadenfall/ Jahr. Um aber eine genauere Einschätzung für die Liegenschaften mit den einzelnen Gefahrenpotentialen zu haben, wurde die Verwaltung Aufgefordert bis zur nächsten Sitzung die entsprechenden Unterlagen, mit eventuellen Kosten z. B. für den Einbau von Rückstausicherungen beauftragt. Der Antrag wurde zurück gestellt.

 

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; - Defizitausgleich für das Jahr 2015 (restliche Zahlung); - Ausgleich restlicher Altdefizite ("Verrechnungskonto Träger"); - Ausgleich von nichtförderfähigen Baukosten für die Baumaßnahme "Umbau Säuglingspflege und klinischer Artzdienst" Die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bittet um Ausgleich der Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2015 (siehe Anlage; Schreiben vom 14.06.2016). a) Für das Geschäftsjahr 2015 steht bislang noch ein Rest-Zuschussbedarf in Höhe von 199.196,59 € zum Ausgleich im Haushaltsjahr 2016 aus (siehe Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit v. 28.06.2016). Bislang wurden zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 ein Abschlag i.H.v. 500.000 € (KA-Beschluss v. 15.02.2016) auf den Gesamtfehlbetrag in Höhe von 699.196,59 € geleistet. b) Frau Reich erläuterte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit v. 28.06.2016 den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 1.189.415,59 Euro (Vorjahreswert: 1.082.984,52 Euro). Der Jahresabschluss für die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wurde fristgerecht zum 17.03.2016 für das Geschäftsjahr 2015 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich, hat durch Herrn Harald Reinhart mit seinem Team die Prüfung in den Räumen der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH vorgenommen. Der testierte Jahresabschluss wurde den Aufsichtsratsmitgliedern in der Aussichtsratssitzung überreicht (Sitzung 14.06.2016). Das uneingeschränkte Testat wurde erteilt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.07.2016 die Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung bzgl. der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Ergebnisverwendung (§ 7 Abs. 1 e GmbH-Satzung), der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 (§ 7 Abs. 1 f GmbH-Satzung) und der Bestellung des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 (§ 7 Abs. 1 d GmbH-Satzung) genehmigt. Im Landkreishaushalt 2016 sind 870.000,00 Euro für die Defizitausgleiche veranschlagt. 2. Ausgleich von „Altdefiziten“ Mit Schreiben vom 07.07.2016 bittet die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH um Ausgleich von „Altdefiziten“ i. H. v. 3.320,80 € im Haushaltsjahr 2016 (detaillierte Erläuterungen siehe Anlage). Die Forderung ist vom Gesellschafter entsprechend den Regularien zum Defizitausgleich (siehe Text vorher) auszugleichen. Die Deckung im Haushalt 2016 ist gegeben (nicht verbrauchter Haushaltsansatz zum Defizitausgleich 2015).

3. Ausgleich der nichtförderfähigen Baukosten für die Baumaßnahme „Umbau Säuglingspflege und klinischer Arztdienst“ Mit Schreiben vom 14.06.2016 bittet die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH um Ausgleich der nichtförderfähigen Baukosten für die Baumaßnahme „Umbau Säuglingspflege und klinischer Arztdienst“ i. H. v. 184.985,12 €. (Einstimmiger Beschluss

 

TOP 3 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Krankenhaus Mainburg; Defizitausgleich (restliche Zahlung) für das Jahr 2015 und Abschlag 2016 Der Jahresfehlbetrag der ITK für das Geschäftsjahr 2015 beträgt 5.804.376,12 €. Der Landkreis Kelheim gleicht den restlichen anteiligen Jahresfehlbetrag (15 % = 870.656,42 €) des Geschäftsjahres 2015 der ITK in Höhe von 530.656,42 € im Haushaltsjahr 2016 aus. 2. Zur Sicherung der Liquidität der ITK wird eine ca. hälftige Abschlagszahlung in Höhe von 500.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 1,00 Mio €) des Geschäftsjahres 2016 geleistet (Haushalt 2016). Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 211.000,00 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt (Art. 60 LKrO). 3. Über die erforderlichen Haushaltsmittel für die Zahlung eines weiteren vorläufigen bzw. anteiligen u. vollständigen Defizitausgleich für das Geschäftsjahr 2016 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 und entsprechend der Liquiditätsplanung der ITK zum Wirtschaftsplan 2017 beraten bzw. entschieden (weiterer Abschlag/Liquiditätssicherung bzw. Komplettausgleich im jeweils nächsten bzw. übernächsten Jahr). Herr Degen (Kreisrechnungsprüfer Landkreis Pfaffenhofen) erläuterte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.06.2016 das Jahresergebnis 2015. In der letzten Kreisausschusssitzung am 13.06.2016 wurde im Rahmen der Jahresrechnung 2015 der Jahresfehlbetrag ebenfalls erläutert. Der testierte Jahresabschluss 2015 liegt vor. Der Jahresfehlbetrag 2015 beläuft sich lt. ITK und Bericht des Wirtschaftsprüfers auf insg. 5.804.376,12 Euro bei einer Bilanzsumme von 18.894.281,43 Euro. Der Anteil des Landkreises Kelheim am Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2015 beträgt entsprechend der Beschlusslage (s.o.) 870.656,42 (= 15 %). Abzüglich der bereits geleisteten vorläufigen Verlustausgleichszahlung (Abschlag) i. H. v. 340.000,00 € (gezahlt am 09.09.2015) verbleibt ein noch auszugleichender anteiliger Defizitbetrag für das Geschäftsjahr 2015 i. H. v. 530.656,42 €. Defizitausgleich 2016 (Abschlagszahlung); Liquiditätssicherung Lt. revidiertem Wirtschaftsplan 2016 rechnet die ITK Geschäftsführung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.630.403,29 € (15 % = 994.560,49 €).

Die ITK bittet wegen der angespannten Liquiditätslage nach Möglichkeit um einen höheren Abschlag als ursprünglich geplant (289.000 €). Zur Sicherung der Liquidität der ITK wird deshalb eine etwa hälftige Abschlagszahlung in Höhe von 500.000 € für den zu erwartenden Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2016 geleistet. Dieser setzt sich aus dem lt. ursprünglichem Wirtschaftsplan 2016 erwarteten Verlustausgleich für 2016 in Höhe von 289.000 € (lt. Haushaltsansatz) und einem überplanmäßigen Betrag von 211.000 € zusammen. Ursprünglich rechnete die ITK Geschäftsführung nämlich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.750.000,00 € (15 % = 862.000,00 €), so dass ein etwa hälftiger anteiliger Defizitausgleich i. H. v. 430.000 € für 2016 im Haushalt 2016 vorgesehen (Liquiditätssicherung) war. Die zusätzliche Abschlagszahlung i. H. v. 211.000 € stellt eine objektiv unabweisbare überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2016 dar, die jedoch aufgrund von Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt 2016 (z.B. höhere Schlüsselzuweisungen) gedeckt ist und vom Kreisausschuss zu genehmigen ist (Art. 60 LKrO). Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend Erweitert, das auch der Landkreis Pfaffenhofen in die entsprechende Vorleistung für den zu erwartenden Verlust bezahlt. (Einstimmiger Beschluss

 

TOP 4 Berufsschule Kelheim - Generalsanierung und Neubau einer Einfachsporthalle; Grundsatzentscheidung Die Alt-Bestandsgebäude der Staatl. Berufsschule Kelheim werden generalsaniert. Die schulsportfachlich bedarfsnotwendige Einfachsporthalle wird am Berufsschulstandort Kelheim im Passivhaus-Standard neu gebaut (Gesamt-Projektierung beginnend ab 2017). Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts zu erarbeiten und die erforderlichen Planungsleistungen zur Erarbeitung der Vorplanung mit qualifizierter Kostenschätzung (Ermittlung der Auftragswerte/Kostensicherheit - Leistungsphase 2 + HOAI) an geeignete Fachplaner/Architekten freihändig zu vergeben und die Ergebnisse der Vorplanung (ggf. mit Varianten) mit Kostenprognose zu gegebener Zeit im Kreisausschuss zur weiteren Vorgehensweise zu präsentieren. Eine Grundsatzentscheidung war erforderlich, um maximale FAG-Förderung zu erhalten u. die Erfordernisse der Schule u. des Landkreises (Planungssicherheit/Vergabeverfahren/Haushalt) in strukturiertem Ablauf angehen zu können. – s. u. 1. Neubau Sporthalle (in Verbindung mit Generalsanierungsplanung/-förderantrag):

Ausgangslage: Bisher nutzt das Berufliche Schulzentrum Kelheim (BSZ) die Sporthallen der Stadt Kelheim (Kelheimwinzer, Hohenpfahl usw.); das BSZ benötigt für die aktuell 22 Sportklassen vor Ort eine eigene Sporthalle. Reg. v. NB: Sportfachlicher Bedarf für eine Einfach-Sporthalle ist nachhaltig gegeben (s. Anlagen: Schreiben v. 13.04.16; Schreiben an die Stadt KEH v. 14.04.16.) Kostenprognose: mind. 2,2 Mio € (ohne Gewähr) Kostenrichtwert neu 2016: 1,86 Mio. € (27m x 15 m x 5,5 m) Vorgabe für Bauweise: Passivhausstandard (Pflicht für öffentliche Neubauten ab 2019 -> europäische Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) ggf. größere/höhere Abmessungen (Bedarf? Machbarkeit/Baufeld) - s. bereits dergleichen: Passivhaus-Sporthalle des DGym KEH Rahmenbedingungen: beengtes Baufeld südl. des Werkstättengebäudes (oder alternativ ggf. Südbereich des Grundstücks); Hanggrundstück; Parkplatz – s. Luftbild/Lageplan Planungssicherheit: für Schule und auch für Stadt Kelheim wegen Gesamtbetrachtung der Schulsporthallen Projektierung/Förderung: Gesamtprojekt gemeinsam mit Generalsanierung Baubeginn/Fertigstellung: ? von Projektierung, Förderbewilligung/vorzeitigem Maßnahme beginn, Bauablauf/Bauabschnitte abhängig

2. Generalsanierung der Berufsschulgebäude (Ost- u. Westflügel mit Werkstätten); Erforderlichkeit der Generalsanierung der Altbestandsbauten (BJ 1967) ist dringend gegeben; s. Ortsbesichtigung (Umfang s. u.) Kosten sind hierzu ohne konkrete Vorplanung nicht abschätzbar (ein Ersatzneubau scheidet offenkundig aus; teilw. energetische Sanierung des Ost/Westflügels (Fassade) im Jahr 2009; nachhaltige Altbausubstanz; geringe Maßnahmen im Bauunterhalt) Vorgabe: Generalsanierung im lfd. Betrieb: Aufgabe für Architekt u. Schulleitung ohne Interimscontainer zu planen/zu bauen (s. DGym KEH). Raumprogramm wird aktuell erarbeitet und dann mit Reg. v. NB geklärt; BSZ KEH braucht keine weiteren Räume (Aussage Fr. Sommerer für 2016/17); Zukünftige Prognose nicht möglich! D. h. ggf. kann bei weiter zunehmender Asyl-Beschulung zusätzlicher Raumbedarf erforderlich werden; Reg. v. NB: Schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms (2017) erforderlich (Vorgabe für Vor-/Entwurfsplanung) FAG-Förderung: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bereits sanierten WC-Kern OST (= Förderung gesichert, sofern rechtzeitig Generalsanierung erfolgt); vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn rechtzeitig möglich??? Vorfinanzierung! FAG-Neuaufnahmevolumen vermutlich ausgereizt! Beabsichtigter Baubeginn: spätestens 6/2019 aber: von Projektierungs-/Entscheidungsverlauf (Landkreis) u. Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (Regierung v. NB) abhängig! UMFANG der Generalsanierung:

a) Ost-/Westflügel: Innensanierung, Haustechnik insbesondere ELT, Böden, Türen, WC (West), Fachräume usw.; [Außensanierung/energetische Fassadensanierung von Ost-/Westflügel bereits im Jahr 2009 erfolgt – ohne Dachsanierung (Flachdächer!); Heizung über FOS/BOS-Neubau (Wärmepumpe u. Gasbrennwert-Kessel) Dachsanierung (Problem: Flachdach; neues Satteldach/flachgeneigtes Dach mit Dachstuhl auf Ost-/Westflügel; b) Werkstättengebäude Innensanierung (s. o.) + je nach techn./wirtschaftl. Machbarkeit auch energetische Sanierung u. Dachsanierung (Problem: Scheddach). 2.2 zeitl./möglicher Ablauf der Generalsanierung/Neubau der Sporthalle (unverbindlich): Mehrstufiges Vorgehen Erinnerung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reg. v. NB für WC-Kern-Ost (= Sicherung einer möglichen FAG-Förderung bei rechtzeitiger nachfolgender Generalsanierung): Baubeginn notwendig bis spätestens 6/2019, d. h.

Förderantragstellung bis spätestens 30.09.2018! D. h. Grundsatzarbeiten in 2017/18; Kostenermittlung (Prognose) in 2017 Problem unbekannter nicht vorab einschätzbarer Auftragswert/ Kostensicherheit: daher mehrstufiges, schrittweises Vorgehen mit jeweiliger Beratung/Entscheidung im Kreisausschuss: Mehrstufiges Vorgehen (Vorschlag):

1. Kreisausschuss 25.07.16 – Grundsatzentscheidung; Auftrag an Verwaltung

2. Kreiskämmerei/Planer/Schule/Regierung v. NB: Klärung der Eckpunkte, Details (ca. 9/2016 – Mitte/Herbst 2017): Raumprogramm, Förderung, EnEV-Standard, Grundlagenermittlung usw., Planungsleistungen bis Vorplanung mit qualifizierter Kostenschätzung (HOAI „Lph 2+“) freihändig vergeben (Ziel: belastbare Kostenprognose als Entscheidungsgrundlage u. zur Haushaltsplanung) –

alle notwendigen Fachplaner inkl. Architektenaufträge d. h. erste Planungskosten in 2017 (Haushalt)

3. Kreisausschuss – ca. Mitte/Herbst 2017: Bericht über Planungs-/Projekteckpunkte; Entscheidung über Vorplanung, Kostenschätzung u. weitere Vorgehensweise; Auftrag weitere Planungsleistuntgen (nachfolgend für Lph 3 – 9 HOAI) europaweit auszuschreiben (bis ca. Ende 2017)

4. Kreisausschuss – ca. Anfang 2018: Vergabe aller erforderlichen Fachplaner-/Architektenleistungen nach europaweiten Vergabeverfahren (VgV - altes„VOF“-Verfahren); kein Architektenwettbewerb, Ziel: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung u. Zuwendungsantragstellung bis spätestens 30.09.2018; d. h. weitere Planungs-/Baukosten dann ab 2018 ff (Haushalt)

5. Baubeginn Ziel: wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung (FAG): vor 6/2019 Bauzeit? Fertigstellung? Die Diskussion ergab, dass viele der Fragen, nur geklärt werden können, wenn die entsprechenden Planungsunterlagen/Kostenschätzungen usw… vorliegen. Auch inwieweit dann ein 1-fach oder 2-fach Turnhalle gebaut wird hängt von diesen Faktoren ab. Der Beschluss ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten wurde einstimmig gefasst. Eventueller Standort

 

TOP 5 Zweckverband Kreissparkasse Kelheim; Neufassung der Zweckverbandssatzung Der Landkreis Kelheim, die Stadt Kelheim, der Landkreis Mainburg und der Landkreis Riedenburg schlossen sich mit Wirkung vom 1. Mai 1972 zur Fortführung der bisher von ihnen betriebenen Kreissparkasse Abensberg, Stadtsparkasse Kelheim, Kreissparkasse Mainburg und Kreissparkasse Riedenburg zu einem Zweckverband zusammen. Die von den Beteiligten vereinbarte Verbandssatzung wurde von der Regierung von Niederbayern mit Schreiben vom 16. März 1972 aufsichtlich genehmigt und immer wieder auf den neuesten Stand gebracht, letzte Änderung 28.Juli 2009. Der Kreistag des Landkreises Kelheim beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim“. Durch die nun erstellte Neufassung soll wieder eine übersichtliche Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim vorliegen. Zusätzlich wurde die konsolidierte Satzung an die Mustersatzung des Sparkassenverbands Bayern (SVB) angepasst. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 die Neufassung der Zweckverbandssatzung einstimmig beschlossen. Nach § 12 Abs. 1 der Satzung bedarf eine Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung der Stadt und des Landkreises Kelheim. Keine Diskussionen, einstimmig angenommen.

 

 

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