Es gibt in Deutschland etwa 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher.
1,5 Millionen davon sind Kinder.
1,3 Millionen Menschen sind in Ausbildung oder pflegen Angehörige.
800.000 Menschen arbeiten und beziehen trotzdem Bürgergeld, weil der Lohn nicht zum Leben reicht.
Einige Hunderttausend sind krankgeschrieben.
Somit bleiben etwa 1,6 Millionen übrig, die auf dem Papier arbeitsfähig sind.
In dieser Gruppe gibt es viele Menschen, die psychische Probleme haben und schwer in Arbeit vermittelbar sind.
Etwa die Hälfte der Bürgergeldbezieher sind Ausländer, darunter rund 700.000 Ukrainer.
Eine Vermögensprüfung findet nach einer Karenzzeit von einem Jahr statt.
Bevor jemand nach dem Verlust des Arbeitsplatzes Bürgergeld bezieht, hatte er oft bereits ein Jahr lang Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die geltenden Freibeträge sind hoch:
Ersparnisse in Höhe von 15.000 Euro pro Person.
Bewohnt jemand ein eigenes Haus, sind 140 Quadratmeter Wohnfläche erlaubt, selbst in Spitzenlagen.
Bei Paaren oder Familien darf jede erwerbsfähige Person ein Auto besitzen.
Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt wird sanktioniert,
das trifft nur auf einen winzigen Teil der 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher zu.
Im Haushaltsplan für 2024 waren 24,3 Milliarden Euro für das Bürgergeld festgelegt, mit dem Nachtragshaushalt werden es wohl 29,7 Milliarden Euro.
Quellen: Bundestag Presse, Der Paritätische, DIE ZEIT











