Gemeinsame Sitzung Gesundheitsausschuss und Soziales und Kreisausschusssitzung vom 28. November 2016

Veröffentlicht am 30.11.2016 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH Situationsbericht und wirtschaftliche Lage durch Geschäftsführer Hr. Ingo Goldammer

TOP 2 Ilmtalklinik GmbH Veranschlagung im Kreishaushalt 2016 und 2017

TOP 3 Goldbergklinik GmbH Situationsbericht und wirtschaftliche Lage durch Geschäftsführer Fr. Dagmar Reich

TOP 4 Goldbergklinik GmbH Veranschlagung im Kreishaushalt 2016 und 2017, Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2016 u. 2017, Kreishaushalt 2017 Finanzplanung

TOP 5 Zuschussantrag der Abtei der Benediktiner für Rohr

TOP 6 DLRG Ortsverband Weltenburg e.V.; Zuschussantrag der DLRG Ortsverband Weltenburg e.V.

TOP 7 Judo-Leistungsinternat Abensberg Zuschussantrag 2017

TOP 8 Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Kelheim; Absenkung der Investitionskostenförderung ab dem Jahr 2017; Beendigung der Investitionskostenförderung ab dem Jahr 2022

TOP 9 Förderung der Asylsozialberatung des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim e.V.

TOP 10 Landkreishaushalt 2017 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse 2017

TOP 11 Landkreisgrenzänderung; Änderung des Gebietes der Stadt Neustadt a.d. Donau, des Landkreises Kelheim, des Bezirks Niederbayern und der Gemeinde Münchsmünster, des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm, des Bezirks Oberbayern im Bereich der KEH 36

 

 

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH Situationsbericht und wirtschaftliche Lage durch Geschäftsführer Hr. Ingo Goldammer

Wirtschaftsplan für 2017, es wird von einem Jahresfehlbetrag Gesamt in 2016 von 7.508.861€ – und in 2017 von 5.659.737€ ausgegangen, dies ist ein verbessertes minus von - 1.849.124 € im Ansatz. (s. Anlage Wirtschaftsplan

 

TOP 2 Ilmtalklinik GmbH Veranschlagung im Kreishaushalt 2016 und 2017

1. Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2016 u. 2017 – Landkreishaushalt 2017; Finanzplanung

Im Landkreishaushalt 2017 werden insgesamt 1.080.000 € für die Defizitausgleichszahlungen 2016 u. 2017 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK GmbH jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (1 x 630.000 + 1 x 450.000 €). In der Finanzplanung 2018 ff werden 0,7 Mio. € p.a. eingestellt.

 

2. Zins- u. Tilgungsleistungen für Investitionen (Brandschutz) im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2017

Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2017 (Zinsen) i. H. v. 8.500 € im Vermögenshaushalt (Tilgung) i. H. v. 90.000 € und im Finanzplan 2018 ff (s. Investitionsprogramm – Tilgung im VmH p.a. ca. 125.000 € bzw. 250.000 €, Zinsen im VwH ca. 20.000 € p.a.) veranschlagt.

 

Defizitausgleich – Wirtschaftsjahr 2016 – Verlusthochrechnung bis Jahresende für den zu erwartenden erheblichen GmbH-Verlust des Wirtschaftsjahres 2016 (Prognosegrundlage Jan – Aug 2016; Hochrechnung bis Jahresende: ca. 7,508 Mio. €!!) wurde vom Landkreis Kelheim bereits ein erster Verlustausgleichs-Abschlag (1. Rate) i. H. v. 500.000 € (davon 210.656,42 € als überplanmäßige Ausgaben) am 01.08.2016 geleistet (KA-Beschluss v. 25.07.2016, Verwaltungshaushalt 2016). Auf beiliegende Übersichten wird verwiesen (s. Anlage). Nach Feststellung u. Testat des endgültigen Jahresergebnisses 2016 soll die restliche anteilige Fehlbetrags-Ausgleichszahlung (2. Rate) ca. Mitte 2017 i. H. v. ca. 630.000 € erfolgen; der anteilige Gesamt-Defizitausgleich des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. ca. 1.126.200 € (15 % von 7,508 Mio. €) wäre damit erfolgt. D. h. im Haushaltsjahr 2017 sind hierfür ca. 630.000 € im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Defizitausgleich – Wirtschaftsjahr 2017 (Wirtschaftsplan 2017; Finanzplanung Leider ist lt. ITK-Geschäftsführung trotz beabsichtigter Maßnahmen u. positiver Ergebniswirkung der Erkenntnisse aus dem „Sanierungsgutachten“ von Ernst & Young in den nächsten Jahren weiterhin mit entsprechenden bzw. rückläufigen Verlusten zu rechnen (s. Bericht der Geschäftsführung). Laut Einschätzung der Geschäftsleitung (seit 01.08.2016 Hr. Goldammer, Interimsgeschäftsführer) ist es für die Ilmtalklinik GmbH auf der Grundlage der im Wirtschaftsplan 2017 dargestellten Rahmenbedingungen und Aussichten geboten, durch eine weitere restriktive Wirtschaftsführung die Jahresverluste zu reduzieren, welche sich in den nächsten Jahren dennoch auf hohem Niveau befinden werden.

 

FAZIT: Im Haushaltsjahr 2017 werden insgesamt 1.080.000 € für die Defizitausgleichszahlungen 2016 u. 2017 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK GmbH jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (1 x 630.000 € + 1 x 450.000 €). In den Finanzplanungsjahren 2018 ff wird von einem anteiligen Ausgleichsbetrag von 0,7 Mio. € p. a. ausgegangen. Verwaltungshaushalt 0.5102.7151 Defizitausgleich 1.080.000 €, 0.5102.7150 Zinsen 8.500 €; Vermögenshaushalt 1.5102.9851 Tilgung 90.000 €

Die kritischen Anfragen bezüglich des Gutachten von Ernst & Young, wurden unter anderem mit dem Hinweis, dass eine Reihe von Maßnahmen erst greifen müssen, aber erste Anzeichen von Verbesserungen im Wirtschaftsplan 2017 schon ihren Niederschlag finden.

Die Beschlussvorlage wurde mit einer Gegenstimme Dr. Bohn angenommen.

 

 

TOP 3 Goldbergklinik GmbH Situationsbericht und wirtschaftliche Lage durch Geschäftsführer Fr. Dagmar Reich

Annahmen zum Wirtschaftsplan aus den Seiten 14 – 19

 

TOP 4 Goldbergklinik GmbH Veranschlagung im Kreishaushalt 2016 und 2017, Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2016 u. 2017, Kreishaushalt 2017 Finanzplanung

Im Landkreishaushalt 2017 werden insgesamt 3,2 Mio. € für die Defizitausgleichszahlungen 2016 u. 2017 veranschlagt (Verwaltungshaushalt). Es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (voll bzw. anteilig) berücksichtigt (1 x prognostizierter Gesamtausgleich 2016 2,3 Mio. € u. 1 x hälftiger Abschlag Verlustausgleich 2017 0,9 Mio. €). In der Finanzplanung 2018 ff werden 2,2 – 2,9 Mio. € p.a. für zukünftige Defizitausgleiche berücksichtigt.

 

2. Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten: 2,5 Mio. €) u. sonstiger zukünftiger Investitionen – Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten 2,1 Mio. € + Mehrkosten lt. Geschäftsführung 0,4 Mio. €; nun insg. 2,5 Mio. €) werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2017 (Zinsen) i. H. v. 20.000 €, im Vermögenshaushalt 2017 (Tilgung) i. H. v. 250.000 € und im Finanzplan 2018 ff (Lüftung: Zins ca. 20.000 € p.a. u. Tilgung 250.000 p.a.) veranschlagt. Auf den Situationsbericht der Geschäftsführung u. den Bericht zum Wirtschaftsplan 2017 und auf die Übersichten der Kreiskämmerei (Powerpoint-Folien, s. Anlagen) wird verwiesen.

1.1. Wirtschaftsjahr 2016 – Defizitausgleich (IST bis 30.09.16 u. Hochrechnung bis

31.12.2016 ca. 2,788 Mio. €) – Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (VwH)

2017: Aufgrund des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 2,788 Mio. € (Stand 03.11.2016 - Aufsichtsratssitzung), reduziert um die Entnahme aus der Kapitalrücklage (AfA Modulbettenbau) i. H. v. 0,490 Mio. €, wird ein Zuschuss bedarf/Defizitausgleich i. H. v. 2,3 Mio. € für das Wirtschaftsjahr 2016 im Verwaltungshaushalt 2017 eingestellt.

Wirtschaftsjahr 2017 – prognostizierter Verlustausgleich/Zuschuss Betrag gem. Wirtschaftsjahr 2017 – hälftige Veranschlagung (Abschlag) im VwH 2017 (Liquiditätssicherung); Restausgleich – Veranschlagung im VwH 2018. Für den sich errechnenden, um die AfA Modulbettenbau i. H. v. 0,490 Mio. € reduzierten prognostizierten Verlust (2,223 Mio. €), erforderlichen Zuschuss betrug für das Wirtschaftjahr 2017 (ca. 1,752 Mio. € abzgl. 0,019 Mio. €

2017 beraten und genehmigt. Die Geschäftsführung wurde beauftragt, entsprechende Vorbereitungen zur Finanzierung der geplanten Investitionen mit der Darlehens-/Bürgschaftsvariante und der entsprechenden Beschlussfassung durch die Kreisgremien zu besorgen. Ebenso wurde die Weiterführung des Kassenhöchstkreditrahmens in Höhe von 4,5 Mio. €, ergänzt um eine Überziehungslinie i. H. v. zusätzlich 1 Mio. € für 3 Monate pro Jahr, einstimmig beschlossen (s. Anlagen).

 

FAZIT: Im Haushaltsjahr 2017 werden insgesamt 3,2 Mio. € für die Defitizausgleichszahlungen für die Wirtschaftsjahre 2016 (Gesamtausgleich 2,3 Mio. € u. 2017 hälftiger Ausgleich/Abschlag 0,9 Mio. €) veranschlagt (Verwaltungshaushalt). Der Restausgleich für das Wirtschaftsjahr 2017 erfolgt im Kreishaushalt 2018.

 

Für beide Häuser ist neben den zwar gestiegenen Fallzahlen, der politisch gewollte und beschlossene Case Mix Index nach der Fallzahlschwere Abzurechnen das Übel das eindeutig die „kleineren“ Häuser aufs äußerste benachteiligt, und meine Kritik und die Aufforderung diesbezüglich auch politisch immer wieder mit anzuprangern und zu versuchen zu ändern, da wir ansonsten auch in der Zukunft weiterhin nur die negativ Zahlen aus den Häusern zur Kenntnis nehmen können. Selbstverständlich dürfen alle anderen Bereiche wie Baumaßnahmen/Personal/Ausstattung/Ausrichtung usw… dabei nicht aus den Augen verloren werden. Aber fehlende Case-Mix Punkte die sich mit rd. 3.318 € pro Punkt niederschlagen, und die ungedeckten Personalkosten aus Zu Recht erfolgten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten sind nur mit geänderten Abrechnungen und Förderungen durch den Staat abzudecken.

 

Am 27. Januar 2017 findet eine Klausurtagung der Goldbergklinik mit dem Aufsichtsräten und den Vertretern der Ärzte und Belegschaft statt, am 30. Januar 2017 sind in der Goldberg-Klinik Vergabe Gespräche für B-Bau und Architekten angesetzt, am 01. Februar 2017 finden weitere Gespräche zur Ausschreibung für den B-Bau Goldbergklinik statt. Ich werde euch entsprechend aus den Terminen berichten. Zinserstattungen = 1,733 Mio. €) erfolgt ein ca. hälftiger Ausgleich (Abschlag) im Verwaltungshaushalt 2017 i. H. v. 0,9 Mio. €. Der Aufsichtsrat der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH hat am 03.11.2016 den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr

 

 

TOP 5 Zuschussantrag der Abtei der Benediktiner für Rohr Der Landkreis Kelheim gewährt der Abtei der Benediktiner in Rohr für Investitionsmaßnahmen (u. a. Auswechseln von Heizungsrohren, Instandsetzung von schadhaften Abwasserleitungen, Erneuerung des Anstriches der Westfassade im Innenhof) am Johannes-Nepomuk-Gymnasium Rohr i. NB. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 22.000,00 Euro (Veranschlagung im Haushalt 2017; Auszahlung Mitte 2017).

 

TOP 6 DLRG Ortsverband Weltenburg e.V.; Zuschussantrag der DLRG Ortsverband Weltenburg e.V.

Der Landkreis Kelheim gewährt der DLRG Ortsverband Weltenburg e.V. für die Erweiterung der Gerätehalle mit Mehrzweckraum am Arzberg in Weltenburg einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro (Veranschlagung im Haushalt 2017; Auszahlung Mitte 2017). Mit Schreiben vom 24.09.2015 (siehe Anlage) beantragte die DLRG Ortsverband Weltenburg e.V. für die Erweiterung der Gerätehalle mit Mehrzweckraum am Arzberg in Weltenburg einen einmaligen Zuschuss.

Auch der Ortsverband Neustadt hat im Jahr 2014 (Beschlussfassung 2013) eine Zuwendung von 8.400 € erhalten, d. h. 10 % der veranschlagten Kosten. Somit ist ein Bezugsfall zu Weltenburg gegeben. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € zu bewilligen. Dies entspricht ca. 10 % der Kostenschätzung des gesamten Maßnahmenpakets. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2017 durch den Kreistag bzw. der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Niederbayern gewährt und Mitte 2017 zur Auszahlung veranlasst.

 

TOP 7 Judo-Leistungsinternat Abensberg Zuschussantrag 2017 Der Landkreis Kelheim gewährt dem Judo-Leistungsinternat Abensberg für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 25.000,00 Euro (Veranschlagung im Haushalt 2017; Auszahlung Mitte 2017). Mit Schreiben vom 29.09.2016 (siehe Anlage) beantragte das Judo-Leistungsinternat Abensberg für das Jahr 2017 den alljährlichen Zuschuss. Im Antragsschreiben des Judo-Leistungsinternats wird darauf hingewiesen, dass eine

Erhöhung des Zuschusses aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung (Index) angezeigt wäre.

Es wird deshalb vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € d.h. eine Erhöhung um 2.500 € zu bewilligen. In der Finanzausschusssitzung der Stadt Abensberg wurde am 17.10.2016 beschlossen, dass der bisherige von der Stadt gewährte Zuschuss i. H. v. 25.000,00 € um 3.000,00 € auf 28.000,00 € erhöht wird. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2017 durch den Kreistag bzw. der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Niederbayern gewährt und Mitte 2017 zur Auszahlung veranlasst. Der Landkreis leistet seit 1989 jährlich freiwillige Zuschüsse (siehe Anlage) an das Judo-Leistungsinternat Abensberg (bisher insgesamt 722.720,49 €).

 

TOP 8 Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Kelheim; Absenkung der Investitionskostenförderung ab dem Jahr 2017; Beendigung der Investitionskostenförderung ab dem Jahr 2022

1. Die Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Kelheim wird ab dem Jahr

2017 (Bewilligungsjahr) sukzessive um 5.000 € pro Jahr abgesenkt.

Folgende Veranschlagungen werden im jeweiligen Landkreishaushalt vorgenommen: Landkreishaushalt 2017: 50.000,00 €

2018: 45.000,00 €

2019: 40.000,00 €

2020: 35.000,00 €

2021: 30.000,00 €

2022: 0,00 €

Die Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Kelheim wird ab dem Jahr

2022 (Bewilligungsjahr) nicht weiter fortgesetzt. Grundsätzlich haben die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste im Sinn des § 71 Abs. 1 SGB XI rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (vgl. Art.71 Abs. 1 Satz 1 AGSG), da sich der Freistaat Bayern seit 01.01.2007 aus der Förderung zurückgezogen hat. Da die Investitionskostenförderung von ambulanten Pflegediensten seit 2007 als freiwillige Leistung jedoch im Ermessen des Landkreises Kelheim steht, wird die Notwendigkeit der Förderung u. Förderhöhe im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich überprüft d.h. vom Kreisausschuss festgestellt, nachfolgend im Kreishaushalt veranschlagt und von der Kreiskämmerei entsprechend der festgelegten Kriterien (Anzahl der Vollzeitkräfte etc.) bewilligt. Die Förderhöhe betrug / beträgt 1.000,00 € pro rechnerischer Vollzeitkraft, jedoch maximal gedeckelt bis zur Höhe von 55.000,00 € Haushaltsmittel gemäß den seit 01.01.2008 geltenden Richtlinien des Landkreises Kelheim für die Förderung ambulanter Pflegedienste. Der kommunale Prüfungsverband hat aufgrund der Tatsache, dass die Gewährung der Investitionskostenförderung eine freiwillige Leistung darstellt, dies beim Landkreis Regen beanstandet mit der Folge, dass das Budget ab dem HH-Jahr 2014 um 10.000 € pro Jahr abgesenkt wurde bzw. ab dem Jahr 2019 die Förderung eingestellt wird (Beschluss des Kreisausschusses).

 

TOP 9 Förderung der Asylsozialberatung des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim e.V.

Mit Schreiben vom 04.11.2016, beantragt der Kreiscaritasverband zur Finanzierung der Asylsozialberatung eine Bezuschussung durch den Landkreis mit 40.000 € für das Jahr 2017 für zwei Beraterstellen. Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen. Der Kreiscaritasverband führt seit 2013 die Asylsozialberatung im Landkreis Kelheim durch. Die Beratung war zunächst mit einer Person, seit 2016 mit einer zweiten Person besetzt. Die Caritas erhält einen Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 80 % der pauschalierten Personalkosten. Seit 2013 wird die Beratung außerdem vom Landkreis finanziell gefördert. Das Themenfeld Asyl ist eine staatliche Aufgabe und somit ist der Staat auch für die damit zusammenhängenden Aufwendungen verantwortlich. Eine unzureichende Mittelbereitstellung für die Asylsozialberatung seitens des Staates sollte und kann nicht dauerhaft durch Förderzusagen der Kommunen abgefedert werden. Diese Maxime lag der bisherigen Bezuschussung durch den Landkreis an die Caritas zugrunde (vgl. die früheren Beschlüsse; „Anschubbezuschussung“). Die hochwertige Arbeit, die die Caritas im Rahmen der Asylsozialberatung leistet, wird sehr geschätzt. Dennoch ist aus genannten Gründen eine dauerhafte Bezuschussung seitens des Landkreises nicht zielführend. Dazu gab es bereits in der Fraktionsvorsitzenden Gespräch von den Grünen und meiner Seite Kritik, da wir als Kreistag bei den vorhergehenden Haushaltsberatungen überaus froh waren, dass der Landkreis nicht mit zusätzlichen Personalkosten belastet wird, um die Asylproblematik einigermaßen auffangen zu können. Auch wenn sich die Situation verändert hat, ist diese Betreuung nach wie vor wichtig. Die entsprechenden Kritischen Anmerkungen führten letztendlich dazu, dass für 2017 vom Landrat und der Verwaltung der Vorschlag für eine Bezuschussung von 15.000 € in den Haushalt eingestellt werden. Inwieweit der Caritas Verband die fehlenden Mittel über den Fortbestand des Personal abdecken kann muss Intern im Verband geklärt werden.

 

TOP 10 Landkreishaushalt 2017 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse 2017

1. In den Landkreishaushalt 2017 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende Landkreiszuschüsse (i. d. R. freiwillige Leistungen) eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2017 beschlossen:

1.1 Zuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V., 80.000 €

1.2 Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge für den Bereich Tourismus insg. 437.000 € (+32.000 €!); davon

1.2.1 an den Tourismusverband Kelheim e. V.; insg. 407.250 € (+25.000 €), davon Zuschuss 356.550 und Mitgliedsbeitrag 50.700 €

1.2.2 an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V insg. Mitgliedsbeitrag 29.750 € (+7.000 €)

1.3 Zuschuss an die Städte u. Gemeinden mit eigenen Hallenbädern (Kelheim, Neustadt, Saal, Rohr), 24.000 €

1.4 Zuschuss an den Caritasverband für den Landkreis Kelheim e. V. für die Schuldnerberatung 2017, 46.000 €

1.5 Allgemeiner Investitionszuschuss an das BRK, Kreisverband Kelheim, 11.500 €

1.6 Zuschuss an die Kath. Dorf-/Betriebshelfer in Bayern GmbH, 20.500 €

 

TOP 11 Landkreisgrenzänderung; Änderung des Gebietes der Stadt Neustadt a.d. Donau, des Landkreises Kelheim, des Bezirks Niederbayern und der Gemeinde Münchsmünster, des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm, des Bezirks Oberbayern im Bereich der KEH 36

Es besteht Einverständnis, dass a) aus der Stadt Neustadt a.d. Donau, Gemarkung Schwaig, die Flurstücke

Nr. 990/5 mit einer Fläche von 1.970 m2

Nr. 990/41 mit einer Fläche von 81 m2

Nr. 995 mit einer Fläche von 2.276 m2 ausgegliedert und mit einer Gesamtfläche von 4.327 m2 in die Gemeinde Münchsmünster, Gemarkung Münchsmünster, eingegliedert werden

b) und dass das Gebiet der Landkreise Kelheim und Pfaffenhofen a.d. Ilm und der Bezirke Niederbayern und Oberbayern entsprechend geändert wird.

2. Es besteht Einverständnis damit, dass in den Umgliederungsgebieten das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft tritt.

 

 

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