Gesundheitsausschuss und Kreisausschusssitzung am 01. Juli 2019

Veröffentlicht am 06.07.2019 in Kreistagsfraktion

TOP 1: Ilmtalklinik GmbH Paffenhofen/Krankenhaus Mainburg; Situationsbericht

TOP 2: Ilmtalklinik GmbH Paffenhofen; Krankenhaus Mainburg; Defizitausgleich

TOP 3: Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht Fr. Reich

TOP 4: Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Defizitausgleich

TOP 5 Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Bay. Verwaltungsgericht Regensburg

TOP 6 Landkreiszuschuss an den Landschaftpflegeverband VöF

TOP 7 Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger

 

 

 

Top 1 Ilmtalklinik GmbH Paffenhofen/Krankenhaus Mainburg; Situationsbericht von Hr. Goldamer:

In 2018 hatte die Ilmtalklinik ein Defizit von 4,2 € Mio. zu verzeichnen, für 2019 ist ein Defizit von 4 € Mio. im Wirtschaftsplan eingestellt. Derzeit fehlen 30 (unbesetzte Stellen) Pflegekräfte und Assistenzärzte, dazu werden eine Reihe von Anwerbungsmaßnahmen auf dem Weg gebracht.

Die CMP Punkte sind derzeit leicht gefallen. In den nächsten Wochen finden Gespräche mit der Regierung über die weiteren Investitionen statt.

In Mainburg ist seit 03. Mai ein neuer Herzkathetermessplatz eingerichtet. Ab August wird eine rund um die Uhr Versorgung 24/7 installiert. Es wird die Stufe 1 in der Basisnotfallversorgung angestrebt. Derzeit wird überprüft inwieweit ein lokales Traumazentrum und eine Tele Schlagunfallversogung eingerichtet werden kann. Die Einrichtung eine MVZ soll ab 2010 installiert werden. Karsten Wettberg brachte zum Ausdruck, dass für Mainburg auf alle Fälle ein weiterer OP-Saal eingerichtet werden muss.

 

TOP 2 Ilmtalklinik GmbH Paffenhofen; Krankenhaus Mainburg;

- restlicher Defizitausgleich für das Jahr 2018

- Defizitausgleich für das Jahr 2019 (Abschlag) 1. Der Jahresfehlbetrag der ITK für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 5.144.496,45 €. Der Landkreis Kelheim gleicht den restlichen anteiligen Jahresfehlbetrag (15 % = 771.694,47 €) des Geschäftsjahres 2018 der ITK in Höhe von 271.674,47 € aus. 2. Zur Sicherung der Liquidität der ITK wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 500.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 818.000 €) des Geschäftsjahres 2019 geleistet (Haushalt 2019). Defizitausgleichszahlungen für 2018 und 2019 Die Geschäftsführung der ITK bittet mit Schreiben vom um anteilige Defizitausgleichszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 (Restausgleich) und um einen möglichst hohen Abschlag für den zu erwartenden Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2019.

 

1. Restlicher Defizitausgleich für 2018 In der Aufsichtsratssitzung am wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses der ITK für das Jahr 2018 festgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich, hat die Prüfung in den Räumen der ITK vorgenommen. Das uneingeschränkte Testat wurde erteilt. Der Jahresfehlbetrag 2018 beläuft sich lt. ITK auf 5.144.496,45 €. Der Anteil des Landkreises Kelheim am Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 771.674,47 € (= 15 %). Abzüglich der bereits geleisteten vorläufigen Verlustausgleichszahlung (Abschlag) i. H. v. 500.000,00 € (gezahlt am 25.06.2018) verbleibt ein noch auszugleichender anteiliger Defizitbetrag für das Geschäftsjahr 2018 i. H. v. 271.674,47 €. Zur allgemeinen Info hinsichtlich der bisher erfolgten Zahlungen (Defizitausgleiche und sonstige) des Landkreises Kelheim an die ITK (seit GmbH-Gründung) wird auf die beiliegenden Übersichten verwiesen.

 

2. Defizitausgleich 2019 (Abschlagszahlung); Liquiditätssicherung Lt. Wirtschaftsplan 2019 rechnet die ITK Geschäftsführung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.451.654,00 € (15 % = ca. 818.000,00 €). Zur Sicherung der Liquidität der ITK wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 500.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2019 geleistet. Fazit: Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgen somit Mitte Juli 2019 folgende Zahlungen (zu Lasten des Haushaltsjahres 2019, Deckung ist gegeben) an die ITK: Restdefizitausgleich für 2018 271.674,47 € Abschlag Defizitausgleich für 2019 500.000,00 € Gesamtbetrag 771.674,47 € (Hh-Ansatz: 800.000,00 €)

 

 

 

TOP 3 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht Fr. Reich:

Die Cax Mix Punkte liegen derzeit unter dem Ansatz aus dem Wirtschaftsplan. Die 1.514 € Mio, sind bis Juni 2019 um 247.000 € schlechter als im Ansatz. In vielen Bereichen werden gute Zahlen erreicht, aber über alle Abteilungen gerechnet, ergeben einen negativen Trend, der sich über das gesamte Jahr durch ziehen wird. Insgesamt fehlen auch in der Goldberg Klinik Pflegekräfte, obwohl durch eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem durch das Reaktivieren von bereits ausgeschiedenen Pflegekräften erfolgt. Durch eine verstärkte Werbung für den Ausbildungsberuf in der Pflege, wird versucht die Anzahl der Auszubildenden zu erhöhen. Die Um- und der Erweiterungsbau nehmen derzeit einen breiten Raum in der Arbeit der Verwaltung ein. Die Baufortschritte sind im Zeitplan.

 

TOP 4 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH;

- restlicher Defizitausgleich für das Jahr 2018

- Defizitausgleich für das Jahr 2019 (Abschlag) 1. Der Landkreis Kelheim gewährt die restliche Ausgleichszahlung für den Jahresfehlbetrag/Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2018 der Goldberg-Klinik GmbH i. H. v. 1.001.852,10 €. 2. Zur Sicherung der Liquidität der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 4.000.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 4,251 Mio. €) des Geschäftsjahres 2019 geleistet (Haushalt 2019). Defizitausgleichszahlungen für 2018 und 2019

Die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bittet mit Schreiben vom 20.05.2019 um Ausgleich des Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2018 und um einen möglichst hohen Abschlag für den zu erwartenden Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2019.

1. Defizitausgleich für das Jahr 2018 Nach § 16 Abs. 2 der Satzung werden Betriebsverluste vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren abgedeckt werden können. Der Landkreis Kelheim als Gesellschafter wird gebeten, den Verlust möglichst zeitnah auszugleichen (Liquidität). In der Aufsichtsratssitzung am 10.05.2019 wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH für das Jahr 2018 mitgeteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich, hat die Prüfung in den Räumen der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH vorgenommen. Das uneingeschränkte Testat wurde erteilt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 3.618.555,83 € wird erhöht durch einen Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 383.296,27 €.

Insgesamt ergibt sich ein Zuschussbetrag des Krankenhausträgers an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH in Höhe von 4.001.852,10 €. Abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlung in Höhe von 3 Mio. € (am 26.04.2018; Haushaltsjahr 2018), verbleibt ein noch auszugleichender Defizitbetrag für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1.001.852,10 €. Zur allgemeinen Info hinsichtlich der bisher erfolgten Zahlungen (Defizitausgleiche und sonstige) des Landkreises Kelheim an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (seit GmbH-Gründung) wird auf die beiliegenden Übersichten verwiesen.

2. Defizitausgleich 2019 (Abschlagszahlung bzw. Vollausgleich); Liquiditätssicherung Lt. Wirtschaftsplan 2019 rechnet die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH mit einem Jahresfehlbetrag/Verlustausgleich in Höhe von 4,251 Mio. € (plus zusätzliche Zinserstattungen). Zur Sicherung der Liquidität der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird eine Abschlagszahlung (bzw. Vollausgleich) in Höhe von 4.000.000,00 Mio. € für den zu erwartenden Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2019 geleistet. Fazit: Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgen somit Mitte Juli 2019 folgende Zahlungen (zu Lasten des Haushaltsjahres 2019) an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH: Defizitausgleich für 2018 1.001.852,10 €

Defizitausgleich (Abschlagszahlung bzw. Vollausgleich) für 2019 4.000.000,00 €

 

Gesamtbetrag 5.001.852,10 € (Hh-Ansatz: 4.260.000 € + Haushaltsrest aus 2018 448.926,64 € + über-/außerplanmäßige Rücklagenentnahme) Hinweis: Die zusätzliche Erstattung der Zins-/Tilgungsleistungen der vom Landkreis verbürgten Kredite der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH erfolgt nach Fälligkeit/Anforderung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (Dauerbeschluss).

 

 

Ab hier Kreisausschuss

 

TOP 5 Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Bay. Verwaltungsgericht Regensburg (Amtsperiode 01.04.2020 bis 31.03.2025) Fr. Heuberger legt dazu eine Vorschlagliste vor zu der bis zur nächsten Kreistagsitzung im Juli entsprechende Änderungen vorgenommen werden können. Der Landkreis Kelheim stellt alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter auf. Die Zahl der Personen, die vom Landkreis in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt der beim Verwaltungsgericht für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter gebildete Ausschuss (§ 28 S. 1, 2 VwGO).

Die Zahl der zu benennenden Personen für die Vorschlagsliste sind für die anstehende Periode 12 Personen.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 S. 4 VwGO). Diese Zustimmung stellt keine Wahl i.S.v. Art. 45 Abs. 3 LKrO dar. Der Kreistag hat als Plenum über die Aufnahme in die Vorschlagsliste durch Beschluss zu entscheiden.

 

TOP 6 Landkreiszuschuss an den Landschaftpflegeverband VöF e. V. im Jahr 2020 Der Landkreiszuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V wird von derzeit 90.000 € p.a. um 33.600 € (+ 37%) auf insg. 123.600 € p. a. erhöht und unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) in den Landkreishaushalt 2020 als freiwillige Leistung eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2020 beschlossen. Der Landkreis bittet den VÖF e. V. bzw. die Gemeinden zukünftig um zeitgleiche und entsprechende Erhöhung der Mitgliedsbeiträge (bzw. Zuschüsse) der Gemeinden, insbesondere zur Finanzierung des vom VÖF e. V. aufzubringenden Eigenanteils bei Projekten der Gemeinden bzw. auf Gemeindeebene. Der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V. führt satzungsgemäß Landschaftspflegeprojekte und –maßnahmen einschließlich Umweltbildung im gesamten Landkreis Kelheim durch und ist eingebunden in die ARGE Kreisentwicklung im Landkreis Kelheim. Mit Schreiben vom 23.05.2019 hat der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V. die Erhöhung des bisherigen Zuschusses (bis 2017 80.000 € seit 2018 90.000 € p. a.) einen Zuschuss für das Jahr 2020 in Höhe von 123.600 € beantragt (+33.600 € d. h. + 37%). Der jährliche Zuschuss an den VÖF e. V. ist eine freiwillige Leistung des Landkreises (keine Pflichtaufgabe) – s. u., welche bisher mit allen anderen Zuschüssen grundsätzlich erst im Herbst zu Beginn der jährlichen Haushaltsberatungen für das kommende Haushaltsjahr behandelt/beschlossen wurde. Aufgrund des neuen, zusätzlichen Projekts „Der Landkreis Kelheim blüht auf“ (mit den zwei Teilprojekten „Eh-da-Flächen“ und „natürlich Bayern“ und des damit vom VÖF e. V. als Antragsteller/Projektträger zu finanzierenden Eigenanteils (10 %), ist die Beratung und Beschlussfassung über die Zuschussgewährung/-erhöhung, welche auch die allgemeine Personalkostensteigerung beim VÖF e. V. mitabdecken soll, jetzt erforderlich und kann nicht bis zum Herbst aufgeschoben werden. Aus Sicht des Landkrieses ist es geboten, die indirekt projektbezogenen dauerhaften „Mehrkosten“ ebenso bei den Gemeinden zu verorten, sprich deren Mitgliedsbeitrags-/Zuschussanteil entsprechend zu erhöhen. Der Landkreis beteiligt sich ohnehin über die stetig laufenden Kostensteigerungen bzw. regulären VÖF-Zuschusserhöhungen (ohne direkten Projektbezug) und finanziert – zusätzlich zum jährlichen VÖF-Zuschuss - als freiwillige Leistung auch direkt Naturschutz-Projekte, z. B. Arge-Donauauen, Naturtourismus, Flächenankäufe o. Begründung: a) „Der Landkreis Kelheim blüht auf"

Hinweis zu Zuschussanträgen-/-gewährung als freiwillige Leistungen u. sonstigen freiwilligen Leistungen des Landkreises (Teil der Haushaltsberatungen-/Beschlussfassungen)

 

TOP 7 Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger; Vorberatung Der Landkreis Kelheim erlässt auf Grund des Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826) mit späteren Änderungen folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger: § 1

§ 2 Abs. 1 g wird gestrichen. Die Beträge in § 2 Abs. 1 werden wie folgt geändert: f) Heimatpfleger 155, -- € h) Leiter der Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung 350,90 € i) Stellv. Leiter der Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung 175,45 € Neu eingefügt wird unter Buchstabe j) Gruppenführer der Unterstützungsgruppe der Örtl. Einsatzleitung 87,72 € In § 2 Abs. 3 wird der Buchstabe h) eingefügt. § 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kelheim in Kraft. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 04.12.2017 wurden 2 Kreisheimatpfleger bestellt. Beide erhalten die gleiche Aufwandsentschädigung von 155, -- € monatlich. Der weitere Heimatpfleger ist deshalb nicht mehr notwendig. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 27.11.2018 wurden die Aufwandsentschädigungen für den Leiter der Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung, dem stellvertretenden Leiter und den Gruppenführern der örtlichen Einsatzleitung neu festgesetzt. Die monatliche Aufwandsentschädigung für den Leiter entspricht der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister (d.z. 350,90 €). Der stellv. Leiter erhält eine Aufwandsentschädigung von 50 % der Entschädigung des Leiters, die Gruppenführer 25 % des o.g. Betrages.

 

 

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