Gesundheitsausschuss und Kreisausschusssitzung am 28. Januar 2019

Veröffentlicht am 30.01.2019 in Kreistagsfraktion

Top 1 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Situationsbericht

Top 2 Krankenhaus Mainburg - Ilmtalklinik GmbH; Bedarfsfeststellung und

Wegfall der Fachrichtung Gynäkologie

Top 3 Gründung der Gesellschaft "Ilmtalklinik-MVZ GmbH" Pfaffenhofen

Top 4 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Betrauungsakt des Landkreises Kelheim

Top 5 Ilmtalklinik GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt / Finanzplan 2019

Top 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht

Top 7 Goldberg-MVZ Kelheim GmbH; Änderung der Gesellschaftssatzung

Top 8 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt / Finanzplan 2019

Top 9 Landkreishaushalt 2019: 3. Vorberatung, Ausgabenbelastung 2019

 

 

Top 1 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Situationsbericht

Das Krankenhaus Mainburg ist seit 1.7.2007 Betriebsstätte der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen, (ITK). Gesellschafter der ITK sind der Landkreis Pfaffenhofen - 80,75 % (ursprünglich 85%) u. der Landkreis Kelheim - 14,25 % (ursprünglich 15 %) und v. 01.01.2013 bis 31.12.2018 die Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) - 5,0 %. Aufgrund des Ausscheidens der KAM aus der ITK und der Rückführung der 5%igen Gesellschafteranteile zum 31.12.2018 an die beiden verbleibenden Gesellschafter, hält der Landkreis Kelheim ab 01.01.2019 wieder die (ursprünglichen) 15 % und der Landkreis Pfaffenhofen wieder die 85 % an der ITK. Das Krankenhausgebäude in Mainburg ist weiterhin im Eigentum des Landkreises Kelheim (= Sondervermögen) und ist der ITK zur Nutzung überlassen. Für die beiden Betriebsstätten werden bzw. können keine separaten Jahresergebnisse/Gewinn- u. Verlustrechnungen erstellt werden (Gesamt-GmbH-Ergebnis). An beiden Klinikstandorten werden in den nächsten Jahren bzw. aktuell umfangreiche bauliche Maßnahmen/Brandschutzmaßnahmen (in Mainburg zusätzlich Patientenentertainment, WLAN u. Lichtruf) geplant und umgesetzt (Investitionen u. Bauunterhalt). Die weitere Projektierung einer Generalsanierung bzw. Kontingentmaßnahme (Investition) am Krankenhaus Mainburg wurde bislang noch nicht vom Landkreis Kelheim beschlossen. Grundlage hierzu ist aber das erstellte Raum- u. Funktionsprogramm, welches beauftragt wurde. Die Investitionen (nur am Standort Mainburg) werden entsprechend der Beschlusslage nicht durch direkte Investitionszuschüsse sondern durch Bürgschaftsübernahmen des Landkreises Kelheim u. Darlehensaufnahme durch die GmbH bewerkstelligt (s. so auch Goldberg-Klinik Kelheim GmbH). Die Zins- u. Tilgungsleistungen werden an die GmbH erstattet und sind somit im jeweiligen Landkreishaushalt zu veranschlagen. Veränderungen des Anlagevermögens (= Investitionen) sind entsprechend der gesellschafts-/bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der ITK GmbH und nicht im Sondervermögen Krankenhaus Mainburg abzubilden. Bauliche Maßnahmen, die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der ITK GmbH als ergebniswirksamer Aufwand (in der Gewinn- u. Verlustrechnung - GUV) vorzunehmen bzw. abzubilden u. bleiben bei der gesonderten Investitionsfinanzierung durch den Landkreis Kelheim außen vor (s. hierzu nachfolgend Defizitausgleich). Investitionen am Standort Pfaffenhofen werden vom Landkreis Pfaffenhofen finanziert; Instandhaltungskosten (Bauunterhalt usw.) fließen jedoch auch hier ergebniswirksam in die GUV ein. Die Abgrenzung der Investitionen vom Bauunterhalt/Instandsetzung erfolgt hierbei jeweils durch die beauftragten Planer bzw. Wirtschaftsprüfer.

 

Top 2 Krankenhaus Mainburg - Ilmtalklinik GmbH; Bedarfsfeststellung und Wegfall der Fachrichtung Gynäkologie

Der Bedarfsfeststellung (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 Krankenhausplan Freistaat Bayern) für das Krankenhaus Mainburg mit 90 Planbetten sowie den Fachrichtungen Chirurgie, HNO und Innere Medizin und dem Wegfall der Fachrichtung Gynäkologie wird zugestimmt. Für Sanierungsmaßnahmen am Krankenhaus Mainburg ist eine Bedarfsfeststellung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz notwendig. Die Ilmtalklinik GmbH als Träger des Krankenhauses hat am 27.08.2018 einen entsprechenden Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestellt. Vorausgegangen waren die umfangreichen Beratungen im Kreistag Kelheim, insbesondere in der Klausurtagung und in den Kreistagssitzungen am 22.01.2018 und am 19.03.2018 mit Beschlussfassung über die Weiterentwicklung des medizinischen Konzeptes für das Krankenhaus Mainburg. Am 19.03.2018 hat der Kreistag Kelheim auf Empfehlung der Geschäftsführung der Ilmtalklinik und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie der Beschlussfassung des Aufsichtsrates die Variante A des medizinischen Konzeptes, insbesondere mit den Hauptabteilungen Innere Medizin und Chirurgie am Standort Mainburg beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 über die Bedarfsfeststellung der Planbetten am Krankenhaus Mainburg umfangreich beraten und beschlossen: „Sollte das Ministerium der Bedarfsfeststellung im beantragten Rahmen von 90 Planbetten zustimmen, so würde man das medizinische Konzept der Ilmtalklinik in Mainburg vollständig umsetzen können, womit die gynäkologische Abteilung am Standort Mainburg unter den Voraussetzungen des Art. 17 BayKrG und das § 13 der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes aufgelöst werden könnte. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Aus fachlicher Sicht wird von der Ilmtalklinik ausgeführt:

Die Geburtshilfe der gemeinsamen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe wurde im Krankenhaus Mainburg bis zum 31.12.2008 betrieben (Beschluss des Aufsichtsrates im August 2008). Nachdem die Geburtshilfe nicht mehr betrieben wird, sind aktuell noch fünf Planbetten Gynäkologie im Landeskrankenhausplan für den Standort Mainburg ausgewiesen. Die Betriebseinstellung der Geburtshilfe im Jahr 2008 wurde aufgrund des Rückzugs des Belegarztes Herrn Dr. K. aus der stationären Versorgung sowie des Wegfalls der oberärztlichen Betreuung notwendig. Die gynäkologische Versorgung am Standort Mainburg wurde durch Herrn Dr. S. aufrechterhalten. 2011 zog sich dieser aus seiner ärztlichen Tätigkeit zurück und übergab seine Praxis an eine Nachfolgerin, welche nicht an der Weiterführung der belegärztlichen Tätigkeit interessiert war. Die im Krankenhaus Mainburg versorgten gynäkologischen Patientinnen reduzierten sich von 71 im Jahr 2009 auf weniger als 5 im Jahr 2011. Die Strategie, ab 2010 unter dem damals neuen Chefarzt Herrn Jezek gynäkologische Patienten durch die Fachabteilung in Pfaffenhofen zu versorgen, war nicht erfolgsversprechend und wurde nicht weiterverfolgt. Bis heute werden ambulante Patienten durch Herrn Dr. K. am Krankenhaus Mainburg operativ versorgt. Sollten bei diesen ambulanten Operationen Komplikation auftreten, so werden diese jedoch bereits allgemeinchirurgisch stationär im Haus aufgenommen.

Die im Frühjahr 2018 aktualisierte medizinische Strategie für den Standort Mainburg sieht die folgenden Kernelemente vor:

Ausgeprägte ambulante Verzahnung, bis hin zum Krankenhaus-MVZ

Fokussierung auf gut planbare stationäre Leistungen, welche mit im Voraus organisiertem Termin erbracht werden (z.B. Hüft-OP)

Orthopädie (mit hohem Elektivanteil) ist Schwerpunkt und Leuchtturm (Stichwort EPZ) innerhalb der Unfallchirurgie

Allgemein- und Visceralchirurgie mit selbstorganisierter „Außenstelle“ zur operativen Grundversorgung

Kardiologie mit Herzkatheterlabor; Zentrierung der Rhythmologie (Schrittmacher und Defibrillatoren)

Gastroenterologie mit hochwertiger und leistungsfähiger Endoskopie innerhalb der Abteilung

Schlaganfallmedizin als „Außenstelle“ mit telemedizinisch-konsiliarischer Anbindung. Die Auflösung ist insofern als formaler Akt zu interpretieren. Herr Jezek als Chefarzt der Gynäkologie und Geburtshilfe ist in diese Diskussion und Entscheidungsfindung für den Standort Mainburg vollständig eingebunden. Nach § 13 der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes würden damit folgende Ausgleichszahlungen einhergehen (telefonisch bestätigt durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 10.01.2019): • 30.000 € als Ausgleichszahlung für eine aufgegebene Fachabteilung, • 10 x 6.000 € als Ausgleichszahlung für die Reduzierung der Betten von 100 auf 90 Planbetten. In Summe begründet der Vorgang zur formalen Schließung der gynäkologischen Abteilung am Standort Mainburg eine positive Ausgleichszahlung in Höhe von 90.000 € für das Krankenhaus Mainburg. Das Gesundheitsministerium weist in ihrem Schreiben vom 12.12.2018 darauf hin, dass die Bedarfsfeststellung unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und –gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen nicht aus. Mit der Bedarfsfeststellung ist nur der erste Teil des fachlichen Prüfverfahrens für Krankenhausbaumaßnahmen abgeschlossen. Damit ist keine Aussage verbunden, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm erfolgt. Auf Basis des medizinischen Konzeptes und der festgestellten 90 Planbetten wird derzeit das Raum- und Funktionsprogramm erstellt. Einhergehend damit ist die bauliche Zielplanung mit Kostenbetrachtungen bis Mitte 2019. Die beschlossenen Brandschutzmaßnahmen müssen natürlich ebenso in die Planungen einbezogen bzw. berücksichtigt werden. Die vorgenannten Planungen sind mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen und müssen von den zuständigen Gremien noch beschlossen werden. Bevor notwendige Förderanträge gestellt werden, sind zwingend Entscheidungen über die Kosten/Eigenmittel und die zeitliche Abwicklung durch den Landkreis Kelheim zu treffen.

 

Top 3 Gründung der Gesellschaft "Ilmtalklinik-MVZ GmbH" Pfaffenhofen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und den Kreisausschuss: Der Kreistag beschließt folgende Gesellschaftsgründung und ermächtigt/genehmigt die Abstimmung von Landrat Martin Neumeyer in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH: Die Ilmtalklinik GmbH gründet als Tochterunternehmen die „Ilmtalklinik-MVZ GmbH“ zur Errichtung von medizinischen Versorgungszentren (Gesellschaftsvertrag siehe Anlage). Zum Geschäftsführer wird Herr Ingo Goldammer bestellt. Dem Gesellschafter und den Prüfungseinrichtungen wie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sind die nach § 54 HGrG und sonstigem öffentlichen Recht vorgegebenen Informations- und Prüfungsrechte einzuräumen. Zur aktuellen Planung lässt sich wie folgt skizzieren: primär ist die Versorgung im (allgemein-)chirurgischen Bereich am Standort in Mainburg geplant. Dazu werden derzeit Gespräche mit einerseits der KVB und einem niedergelassenen Arzt geführt. Das Etappenziel im chirurgischen Bereich sind 2 x 0,5 Sitze mit einer mittelfristigen Verortung in den Räumen des Krankenhauses Mainburg. Parallel dazu werden Gespräche mit einem niedergelassenen Internisten bzgl. eines 1,0 Fachinternisten-Sitz geführt. Jeweils haben die Ärzte ein Interesse an dem oben skizzierten Übergangsmodell zum Ruhestand. Gleichzeitig wurde die Klinik zuletzt mehrfach aus dem Pfaffenhofener Raum zum gleichen Übergangs-Modell angesprochen, in einem Fall auch zu einem Allgemeinarztsitz und der dortigen Nachfolge. Generell sind mindestens 1,0 Sitze bereits zur Gründung des MVZs notwendig. Als endständiges und langfristiges Ziel wird eine Größenordnung in Höhe von 3,0 – 4,0 Arztsitzen unter einem eigenem MVZ-Praxismanagement und unter Beachtung der beiden Klinikstandorte Pfaffenhofen und Mainburg angestrebt.

 

Top 4 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen (Krankenhaus Mainburg); Öffentlicher Auftrag – Betrauungsakt des Landkreises Kelheim

Die Fortschreibung des Betrauungsaktes für das Krankenhaus Mainburg ist wegen der Ergänzung für „Leistungen im Rahmen von Medizinschen Versorgungszentren“ notwendig (§ 2 Abs. 2 Nr. 3). Der Betrauungsakt ist als Anlage beigefügt. § 3 Ausgleichszahlung und andere Begünstigungen (Zu Art. 5 Freistellungsbeschluss) (1) Auszug aus Verordnung: Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages leistet der Landkreis eine Ausgleichszahlung, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Jahres-Wirtschaftsplan ergibt; andere Begünstigungen des Landkreises (z.B. Entgelt, Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft (ohne marktübliche Avalprovision), Stundung von Forderungen, Kapitalzuführung, Risikokapitalzuführung, Verlustausgleich, Verzicht auf Ansprüche, Sonderkonditionen, Abgabenbefreiung, Übernahme von Betriebskosten, Perso-nalgestellung, Überlassung von Sachmitteln) sind im Wirtschaftsplan oder anderweitig gesondert nachzuweisen. Der Jahresfehlbetrag resultiert ausschließlich aus der Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 2 Abs. 1 dieses Betrauungsakts. So-weit Kosten auf Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 entfallen, bleiben sie unberücksichtigt; hierfür ist ein gesonderter Nachweis zu erbringen.Der Kreistag stimmt dem öffentlichen Auftrag (Betrauungsakt) des Landkreises Kelheim an die Ilmtalklinik GmbH (Krankenhaus Mainburg) gemäß der beigefügten Fassung zu.

 

Top 5 Ilmtalklinik GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2019 ff bzgl. - Wirtschaftsplan 2019

Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2018 u. 2019 u. sonstige Veranschlagung im Landkreishaushalt 2019. Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2018 u. 2019 – Landkreishaushalt 2019; Finanzplanung

Im Landkreishaushalt 2019 werden insgesamt 800.000 € für die Defizitausgleichszahlungen 2018 u. 2019 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK GmbH jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (2 x 400.000 €). In der Finanzplanung 2020 ff werden 0,8 Mio. € in 2020, 0,71 Mio € in 2021 und 0,53 Mio € in 2022 eingestellt. 2. Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2019 Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2019 (Zinsen) i. H. v. 27.000 € im Vermögenshaushalt (Tilgung) i. H. v. 259.000 € und im Finanzplan 2020 ff (s. Investitionsprogramm – Tilgung im VmH p.a. ca. 586.000 € / 1,024 Mio € bzw. 1,462 Mio €, Zinsen im VwH ca. 80.000 € / 155.000 € bzw. 200.000 € p.a.) veranschlagt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- u. Tilgungsleistungen entsprechend dem Zins-/Tilgungsplan bzw. Liquiditätsplan fristgerecht (i. d. R. halbjährlich) an die ITK GmbH zu erstatten. Das Krankenhaus Mainburg ist seit 1.7.2007 Betriebsstätte der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen, (ITK). Gesellschafter der ITK sind der Landkreis Pfaffenhofen - 80,75 % (ursprünglich 85%) u. der Landkreis Kelheim - 14,25 % (ursprünglich 15 %) und v. 01.01.2013 bis 31.12.2018 die Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) - 5,0 %. Aufgrund des Ausscheidens der KAM aus der ITK und der Rückführung der 5%igen Gesellschafteranteile zum 31.12.2018 an die beiden verbleibenden Gesellschafter, hält der Landkreis Kelheim ab 01.01.2019 wieder die (ursprünglichen) 15 % und der Landkreis Pfaffenhofen wieder die 85 % an der ITK. Das Krankenhausgebäude in Mainburg ist weiterhin im Eigentum des Landkreises Kelheim (= Sondervermögen) und ist der ITK zur Nutzung überlassen.

Für die beiden Betriebsstätten werden bzw. können keine separaten Jahresergebnisse/Gewinn- u. Verlustrechnungen erstellt werden (Gesamt-GmbH-Ergebnis). An beiden Klinikstandorten werden in den nächsten Jahren bzw. aktuell umfangreiche bauliche Maßnahmen/Brandschutzmaßnahmen (in Mainburg zusätzlich Patientenentertainment, WLAN u. Lichtruf) geplant und umgesetzt (Investitionen u. Bauunterhalt). Die weitere Projektierung einer Generalsanierung bzw. Kontingentmaßnahme (Investition) am Krankenhaus Mainburg wurde bislang noch nicht vom Landkreis Kelheim beschlossen. Grundlage hierzu ist aber das erstellte Raum- u. Funktionsprogramm, welches beauftragt wurde. Die Investitionen (nur am Standort Mainburg) werden entsprechend der Beschlusslage nicht durch direkte Investitionszuschüsse sondern durch Bürgschaftsübernahmen des Landkreises Kelheim u. Darlehensaufnahme durch die GmbH bewerkstelligt (s. so auch Goldberg-Klinik Kelheim GmbH). Die Zins- u. Tilgungsleistungen werden an die GmbH erstattet und sind somit im jeweiligen Landkreishaushalt zu veranschlagen. Veränderungen des Anlagevermögens (= Investitionen) sind entsprechend der gesellschafts-/bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der ITK GmbH und nicht im Sondervermögen Krankenhaus Mainburg abzubilden. Bauliche Maßnahmen, die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der ITK GmbH als ergebniswirksamer Aufwand (in der Gewinn- u. Verlustrechnung - GUV) vorzunehmen bzw. abzubilden u. bleiben bei der gesonderten Investitionsfinanzierung durch den Landkreis Kelheim außen vor (s. hierzu nachfolgend Defizitausgleich). Investitionen am Standort Pfaffenhofen werden vom Landkreis Pfaffenhofen finanziert; Instandhaltungskosten (Bauunterhalt usw.) fließen jedoch auch hier ergebniswirksam in die GUV ein. Die Abgrenzung der Investitionen vom Bauunterhalt/Instandsetzung erfolgt hierbei jeweils durch die beauftragten Planer bzw. Wirtschaftsprüfer. FAZIT: Im Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt 800.000 € für die Defizitausgleichszahlungen 2018 u. 2019 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (2 x 400.000 €). In den Finanzplanungsjahren 2020 ff wird von einem anteiligen Ausgleichsbetrag von 0,8 Mio. € in 2020, 0,71 Mio € in 2021 und 0,53 Mio € in 2022 ausgegangen. 2. Zins- u. Tilgungsleistungen für Investitionen (Brandschutz, Raum- u. Funktionsprogramm, Planungsauftakt/Beginn der noch nicht beschlossenen Generalsanierung bzw. Kontingentmaßnahme) im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2019; Investitionsprogramm/Finanzplanung. Um die vierteljährlichen/halbjährlichen Schuldendienst-Zahlungen der ITK GmbH termingerecht leisten zu können, wird dem Kreisausschuss/Kreistag empfohlen, die Verwaltung mit der fristgerechten (i. d. R. halbjährlich) laufenden Überweisung der Raten an die ITK GmbH entsprechend dem Zins-/Tilgungsplan bzw. Liquiditätsplan zu beauftragen.

 

Top 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht

Der Verteilungskampf um die finanziellen Mittel im deutschen Gesundheitswesen geht weiter, dabei ist die Verlässlichkeit und Planungssicherheit unverändert gering. In den vergangen Jahren wurden die Budgets der Krankenhäuser unterhalb der tariflich verursachten Entwicklung der Arbeitgeberaufwendung fortgeschrieben. Damit sind die Kostensteigerungen im Personalbereich, verursacht durch allgemeinverbindliche Tarifabschlüsse, und spezielle Kostentreiber, insbesondere Versicherungsprämien und Durchführung zusätzlicher Hygienemaßnahmen, nicht zu

finanzieren. Auch aktuell werden die Preis- und Tarifentwicklungen im Krankenhausbereich nicht durch die Indexentwicklung des Landesbasisfallwertes finanziell gedeckt. Durch den erheblichen Widerstand der Krankenhäuser gegen den ersten Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes blieb zumindest der Versorgungszuschlag zunächst weiterhin erhalten und wird 2017 und 2018 als Pflegezuschlag fortgeführt. Die bisher bereits entstandenen Kostenunterdeckungen verbleiben allerdings im System und drücken sich in der zunehmenden Zahl der Krankenhäuser mit defizitären Jahresergebnissen aus. Zur Zeit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 war der Landesbasisfallwert Bayern für 2019 bereits bekannt, so konnte der tatsächliche Wert angesetzt werden. Der Pflegezuschlag für die Goldberg-Klinik wurde mit 100.705,00 € im Wirtschaftsplan 2019 hälftig kalkuliert. Notwendige Stellenmehrungen auf Basis der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung wurden im Wirtschaftsplan vollständig refinanziert kalkuliert.

 

Top 7 Goldberg-MVZ Kelheim GmbH; Änderung der Gesellschaftssatzung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 die Gründung der Gesellschaft „Goldberg-MVZ Kelheim GmbH“ beschlossen. Im Nachgang erfolgte der notarielle Vollzug. Die Gesellschaft wurde ins Handelsregister des Amtsgerichtes Regensburg unter HRB 16538 eingetragen. Mit Schreiben des Landratsamtes Kelheim vom 30.05.2018 wurde die Gesellschaftsgründung der Regierung von NB gemäß Art. 84 Landkreisordnung angezeigt. Ebenso hat die Goldberg-Klinik GmbH die Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt. Laut Mitteilung des Finanzamtes und des Steuerberaters müssen die Regelungen der Gemeinnützigkeit in § 3 der Satzung angepasst werden. Die Gemeinnützigkeit könnte sonst gefährdet sein. Die Regierung von NB teilte am 05.07.2018 mit, dass der Gesellschaftszweck in § 2 der Satzung zu weit gefasst ist und angepasst werden sollte. Herr Rechtsanwalt Dr. Semmelmayer war am Entwurf der Satzungsänderung beteiligt. Der Entwurf der geänderten Gesellschaftssatzung (Stand: 17.01.2019) ist als Anlage beigefügt. Weitere Erläuterung können mündlich erfolgen.Empfehlungsbeschluss an den Kreistag durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und den Kreisausschuss: Die Gesellschaftssatzung der Goldberg-MVZ Kelheim GmbH mit den Änderungen (Stand 17.01.2019) wird beschlossen (siehe Anlage). 2. Eckpunkte der Entgeltverhandlungen 2018 und deren

Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 201 • Vereinbarung von 7.760 CM-Punkten • mit einem Erlösbudget in 2018 von 26.933.837,00 €(Vorjahr: 26.136.307,00 €) • Vereinbarung eines Mehrleistungsabschlages von 0,00 € (Vorjahr: 30.000,00 €) • erneute Vereinbarung von Zusatzentgelten für hochaufwendige Pflege in Höhe von 131.819,91 € (Vorjahr: 124.235,63 €) • Zuschlag TEMPIS bleibt unverändert bei 191,30 €/TEMPIS-Fall • zum dritten Mal in Folge Kalkulation des Pflegezuschlages mit 100.705,00 € (Vorjahr: 204.693,00 €) (ersetzt Versorgungszuschlag) • erneute Vereinbarung eines Zuschlages im Rahmen des Hygieneförderprogramms in Höhe von 60.000,00 € (Vorjahr: 73.600,00 €) 3. Erfolgsplan 2019 a) Erlöse Bei der Kalkulation der Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen der Goldberg-Klinik wurde davon ausgegangen, dass die mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungsdaten 2018 im Kalenderjahr 2019 um 40 CM-Punkte gesteigert werden können. Aus diesem Grund wurden bei der Kalkulation 7.800 CM-Punkte angesetzt. 5. Vermögens- und Finanzplan Der Vermögens- und Finanzplan ist maßgeblich bestimmt durch die Abwicklung der teilweise förderfähigen Maßnahmen zur Strukturverbesserung für die BereicheOP/Steri/Aufwachraum, Intensivstation und intermediate Care, Zentrale Patientenaufnahme sowie insbesondere dem Ersatzneubau des B-Baus. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sieht die Beschiussfassung in den Kreisgremien vor, dass der Landkreis als Gesellschafter die Vorfinanzierungszinsen und die Kosten nicht förderfähiger Bauinhalte über Darlehensaufnahmen durch die Goldberg-Klinik mit Zins- und Tiigungsieistungen abdecken wird, so dass eine GuVneutraie Darstellung auf Klinikseite erreicht werden kann. Durch die unzureichende Bausubstanz des Bauteii B wurde es kurzfristig notwendig, den B-Bau zeitnah außer Betrieb zu nehmen, was Ende 2013/Anfang 2014 auch geschehen ist. Um die Patientenversorgung grundsätzlich aufrechterhalten zu können, wurde anstatt des Erweiterungs-OPs ein Interims-Bettenbau in Modulbauweise an der Nordseite des C-Baus errichtet. Die Patientenunterbringung über bis dahin drei Stationen im B-Bau, ist seit Ende November 2013 mit 40 Bettensteliplätzen über 2 Ebenen im Interims-Bettengebäude und verdichteter Belegung im A-Bau geschultert. Die Arbeiten am bereits förderfähig genehmigten BA 3 sind seitdem in den wesentlichen Punkten OP/Zentralsterilisation und Intensiv bzw. IMC gestoppt. Der Antrag auf Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramms für den BA 4 wurde 2014 gesteiit und ist inzwischen mit 11,08 Mio. € in den

Krankenhauspian des Freistaats Bayern ab 2016 aufgenommen. Die Aussprache der fachiichen Biiligung durch die Regierung von Niederbayern steht aktueli noch aus. Neben diesen beschiossenen Maßnahmen stehen bisher nicht generalsanierte Gebäudeteiie (Zwischenbau A und B-Bau) und nach wie vor wesentliche Teiie der

Haus- und Betriebstechnik ebenfaiis zeitnah zur Modernisierung an. Die pauschaien Mittel für die nötigen Ersatzbeschaffungen werden 2019 u.a. für Beschaffungen von iT-lnfrastruktur, Endoskopietürme, Ultraschailgeräte, CTGGeräte, BSV-Aniage Intensiv, Kompensationsaniage, dezentrale Getränke¬

versorgung A-Bau, Dekubitus Matratzen, Intensiv-Betten verwandt.

 

Top 8 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2019 ff bzgl. – Wirtschaftplan 2019,

Defizitausgleich sonstige Veranschlagung im Landkreishaushalt.

 

TOP 9 Landkreishaushalt 2019 3. Vorberatung Ausgabenbelastung 2019

1. Ausgabesituation 2019: wichtige Positionen (Ausgaben/ungedeckte Kosten; nicht abschließend)

- Bezirksumlage +3.127.060 €

- Netto-Personalausgaben + 647.200 €

- Schulsachaufwand (Bauunterhalt u. IT-Kosten) + 1.467.900 € Steigerung gegenüber

- Jugendhilfe + 2.390.000 € Haushalt 2018

- ÖPNV + 165.800 €

- Bauunterhalt (2,83 Mio. €) + 1.845.000 €

- Investitionen/VmH-Ausgaben (10,01 Mio. €; Gr. 92-96, 98) ca. + 1.960.000 €

2. Kompensation:

a) Ausgabenminderung:

- SGB XII u. II (u.a. wg. zusätzl. interkommunalen Ausgleich – KdU-Flucht) - 1.506.900 €

- Krankenhäuser/Krankenhausumlage (VwH/VmH)/ungedeckte Kosten - 858.000 € Rückgang gegenüber

- Zuschüsse usw. Haushalt 2018

(freiwillig u. Pflichtaufgabe, insb. an Gemeinden wg. FFW!) -152.600 €

b) Einnahmesteigerung:

- Schlüsselzuweisungen (19,9 Mio. €) + 740.000 €

- Sonstige Zuweisungen/Einnahmen + 360.000 € Mehrung gegenüber

- Kreisumlage (bei 46,0 %-Punkten) +5.753.300 € Haushalt 2018

- Rücklagenentnahme + 939.300 €

- Kreditaufnahme + 600.000 €

Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 10.01.2019

Die Finanzausgleichsleistungen 2019 steigen um 4,6 % bzw. 435,7 Mio. € auf insgesamt

9,97 Mrd. € Die darin enthaltenen reinen Landesleistungen steigen um 4,6 % bzw. 409,2

Mio. € auf 9,38 Mrd. €.

1. Allgemeiner Steuerverbund:

Kommunalanteil + 7,0 %/+ 325,3 Mio. € von 4,66 Mrd. € auf 4,98 Mrd. €

Erhöhung der Schlüsselmasse (+ 240,2 Mio. €) auf 3,9 Mrd. € (+ 6,6 %)

Landkreisschlüsselzuweisungen + 86,5 Mio. € von 1,318 Mrd. € auf 1,405 Mrd. €

2. Krankenhausfinanzierung/Krankenhausumlage Fortführung auf hohem Niveau von 643,4 Mio. €

3. Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund – ÖPNV-Zuweisungen Kommunalanteil Erhöhung von 52,5 % auf 54,5 % bzw. 844 Mio. € Erhöhung ÖPNV-Zuweisung (+ 26,9 %/ + 20,0 Mio. €) auf 94,3 Mio. €

4. Hochbauförderung – Art. 10 FAG – Zuweisungen Erhöhung um 50 Mio. € von 500 Mio. € auf 550 Mio. €; Anpassung der Kostenrichtwerte in 2019

5. Schülerbeförderung – Art. 10a FAG – Zuweisungen Fortführung auf dem Niveau von 320 Mio. €; durchschnittliche Erstattungsquote von 60 % wird gehalten

6. Bedarfszuweisungen mit 150 Mio. € unverändert

7. Investitionspauschale unveränderte Fortführung mit 446 Mio. €

8. Zuweisung an Bezirke – Art. 15 FAG Bezirke Fortführung auf dem Niveau von 691,5 Mio. €

9. Belastungsausgleich Hartz IV Umschichtung von 20 Mio. € aus den Belastungsausgleich Hartz IV in die Finanzzuweisungen nach Art.7 u. 9 FAG. Senkung beim Belastungsausgleich auf 40,4 Mio. € (Vorjahr 65,3 Mio. €); voraussichtliche Abschaffung ab 2021

10. Finanzzuweisungen Art. 7 FAG (Pro-Kopf-Beträge f. staatl. Aufgaben und übertragener Wirkungskreis)

Erhöhung um + 3,2 % bzw. + 15,0 Mio. € auf 483,5 Mio. € Fazit: Der Kommunale Finanzausgleich 2019 bringt aus der Sicht der Landkreise insbesondere Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen, den Mitteln für die Förderung des kommunalen Hochbaus, den Finanzzuweisungen für die staatlichen übertragenen Aufgaben sowie bei den ÖPNV-Zuweisungen nach dem ÖPNV-Gesetz. Darüber hinaus ist es gelungen, dass der Freistaat für den im Jahr 2020 eintretenden Wegfall der bundesgesetzlich geregelten erhöhten Gewerbesteuerumlage dauerhaft keine Kompensation fordert. Erreicht werden konnte auch, dass der Freistaat den Landratsämtern außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs als Einstieg 70 neue Stellen im Jahr 2019 zur Verfügung stellt. Weitere Verbesserungen bei der Stellenausstattung und Stellenhebungen nach A15 und A 16 werden von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des StMl geprüft.

 

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