„Teuer aber eine große Hilfe“
MdL Johanna Werner Muggendorfer zum Einsatz von Schulbegleitern.
Zwischen 2009 und 2013 hat sich die Zahl der Schulbegleiter für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher und Mehrfachbehinderung von 1.496 auf 3.117 mehr als verdoppelt. Bei den Schülern mit psychischer Behinderung (z.B. emotionale oder/und kognitive Störungen) sogar fast verdreifacht (von 246 auf 700). An Regelschulen nahm die Zahl der Helfer im selben Zeitraum um 705 (von 364 auf 1.069) zu, an den Förderschulens stieg sie von 1.132 auf 2.048 um 916.
Diese Informationen gehen aus einer Anfrage von MdL Johanna Werner-Muggendorfer an die Bayerische Staatsregierung hervor. Im Zuge der Inklusion weiß die SPD-Politikerin aus Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim) , welch wichtige Unterstützung diese Integrationshelfer für Schüler mit Handicap aber auch deren Eltern bedeuten: „Sie können eine große Hilfe für alle Beteiligten sein.“
Schulbegleiter verfügen über keine spezielle Ausbildung. Jeder von ihnen muss jedoch im Stande sein, die jeweiligen Bedürfnisse des von ihm betreuten Kindes zu erfüllen, damit es den Schulalltag bewältigen kann. Im Einzelfall entscheidet das Jugendamt über den Bedarf der Unterstützung. In schweren Fällen können zum Beispiel Erzieher, Heil- oder Sonderpädagogen eingesetzt werden. Ansonsten übernehmen Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistende) oder Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahrs diese Aufgabe.
Laut Empfehlungen des bayerischen Kultusministeriums und der bayerischen Bezirke sind Schulbegleiter keine Zweitlehrer. Allerdings unterstützen die meisten das von ihnen betreute Kind auch im Schulalltag
Die Bezahlung der Integrationshelfer richtet sich nach deren Qualifikation. Die Stundensätze schwanken daher von Bezirk zu Bezirk. Sie liegen nach Angaben des „Zentrums Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt“ zwischen 10 Euro für wenig qualifizierte und 30 Euro für fachlich geschulte bzw. ausgebildete Helfer. Dazu kommen noch Fahrtkosten oder/und ein eventuell benötigtes spezielles Coaching für das 35 bis 58 Euro in der Stunde verlangt wird. Werden die Schulbegleiter von einem Dienst oder einer privaten Förderschule gestellt, kommen die Bezirke bzw. die Jugendämter für die anfallenden Kosten auf. Sie entscheiden letztendlich auch, ob ein Kind Betreuung benötigt. Die Schule wiederum beurteilt, welches Spektrum an Hilfeleistungen von dem jeweiligen Schulbegleiter abgedeckt werden soll.
Werden die Helfer von den Eltern des Kindes beschäftigt, setzen in der Regel die Kostenträger Pauschalen fest, die sich an denen die der freien Dienste orientieren. Sie sind gestaffelt, denn je nach Grad der Behinderung benötigt der eine Schüler eine Betreuung mit hoher, der andere mit einer weniger anspruchsvollen Qualifikation. Im Jahr gibt der Freistaat laut Auskunft des Kultusministeriums im Durchschnitt rund 10.000 Euro für einen Schulbegleiter aus. „Viel Geld“, lautet der Kommentar von Johanna Werner-Muggendorfer dazu. Auf die Unterstützung, die die Kinder und deren Eltern erfahren könne jedoch nicht verzichtet werden.