Kreisausschusssitzung 20.04.2015

Veröffentlicht am 22.04.2015 in Kreistagsfraktion
  • Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergang u. Neubau einer Eisenbahnüberführung in Saal a. d. Donau, Regensburgerstr./Kreisstr. KEH 19
  • Antrag Bayernpartei vom 14. 02.2015, Pflegekräftemangel an der Goldberg-Klinik
  • Antrag der Bayernpartei vom 09.03.2015; Zukunft unseres Trinkwassers in unserem Landkreis Belastung durch erhöhte Nitratwerte
  • Regionalmanagement im Landkreis Kelheim für den Zeitraum vom 01.03.201- 31.12.2018
  • Verschiedenes
  • Brückenangebote an der Staatl. Berufsschule Kelheim für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz - Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) - kooperatives Berufsintegrationsjahr (BIJ)
  • Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergang u. Neubau einer Eisenbahnüberführung in Saal a. d. Donau, Regensburgerstr./Kreisstr. KEH 19, dazu berichtet Hr. Fischer (LA.) über den Stand und die Verhandlungen mit der DB Netz AG, die unter anderem immer wieder von der DB geändert wurden, bzw. die Abwicklung wer den letztendlich das Bauvorhaben federführend abwickelt konnte nicht abschließend geklärt werden. So war man mit einem Beschluss vom 26.05 2014  noch davon ausgegangen, das bei Kosten von gesamt 6,6 € Mio. der Landkreis mit einem Drittel 2,2 € Mio. und einem Abzug von 800.000 € nach dem BayGVFG, eine Kostenbeteiligung von 440.000 € auf den Landkreis und die Gemeinde Saal zukommen.  Dies hat sich mittlerweile immer wieder mal von Seiten der DB verändert. Zum heutigen Beschluss lag ein neuer Finanzierungsvorschlag vor, der, nach dem der Bund der DB zusätzliche Mittel zu Verfügung stellt, wie folgt aussieht:  Sofern die gesamte Abwicklung des Straßenbaues durch den Landkreis durchgeführt wird, sollte erreicht werden, dass ein Planungsbüro die gesamte Planung übernimmt und eine gemeinsame Ausschreibung durchgeführt wird. Dies hat erhebliche Vorteile für die Abwicklung der Baumaßnahme und für die Bauzeit. Dies empfiehlt auch die Regierung von Niederbayern. Eine weitere Möglichkeit ist, anstatt der Gesamtabwicklung des Straßenbaues durch den Landkreis, dass die DB Netz AG doch die Gesamtabwicklung der Maßnahme übernimmt und der Landkreis der DB Netz AG nur das Kostendrittel für den Bau der Straße und der Brücke einschließlich Planungskosten an die DB Netz AG erstattet.  Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises sollte aus der Sicht der Tiefbauverwaltung die Möglichkeit für eine Gesamtabwicklung der Maßnahme durch die DB Netz AG weiter verfolgt und verhandelt werden, mit der Kostenerstattung des Landkreisdrittels aus Straßen- und Brückenbau. Die Kostenanteile des Landkreises würden nach Baufortschritt zur Auszahlung kommen. Für diese Kosten kann dann zeitnah der Zuschuss nach BayGVFG abgerufen werden.  Bei dieser Vorgehensweise müssen im Haushaltsplan folgende Ansätze eingestellt werden:

Haushaltsjahr, Haushaltsansatz, Euro Mittelrückfluss,

Ausgaben aus BayGVFG Zuschüssen

2016            --- ---

2017            --- ---                          (Einnahmen)

2018      1.600.000,00 €                 900.000,00 Euro

2019         900.000,00 €                 400.000,00 Euro

2020                                             100.000,00 Euro

             2.500.000,00 €               1.400.000,00 Euro

Die verbleibenden 1.100.000,00 Euro werden wieder je zur Hälfte zwischen Landkreis und er Gemeinde Saal a.d. Donau geteilt.  Für den Landkreis ist diese Abwicklung der Maßnahme wesentlich günstiger als die nach Eisenbahnkreuzungsgesetz, da die Vorfinanzierungskosten wesentlich günstiger für den Landkreis ausfallen und die Zuschüsse nach BayGVFG zeitnah abgerufen werden können. Einstimmig beschlossen.

 

  • Antrag Bayernpartei vom 14. 02.2015, Pflegekräftemangel an der Goldberg-Klinik, Mit eMail vom 14.02.2015 stellt die Bayernpartei den Antrag (aufgrund einer Pressemitteilung), „Polit-Notruf wegen Pflegepersonalmangel in der Goldberg-Klinik; Lösungsvorschlag der Bayernpartei“ (siehe Anlage). Die Zuständigkeit für die Personalbewirtschaftung der Klinik liegt bei der Geschäftsführung bzw. beim Aufsichtsrat der Goldberg-Klinik GmbH und nicht bei einem Kreisgremium. Entsprechende Regelungen sind in § 10 Abs. 3 Nr. f und in § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages enthalten. Auf Anfrage wurde von der Geschäftsführung mitgeteilt, dass einvernehmlich von Geschäftsführung, Pflegedirektion und Betriebsrat am 24.03.2015 (gemäß Wirtschaftsplan) beschlossen wurde, alle 7 Schüler/innen des Jahrganges 2015 ab dem 01.10.2015 –vorbehaltlich des bestandenen Examens- unbefristet zu übernehmen. Grundsätzlich ist für die unzureichende Krankenhausfinanzierung der Bundesgesetzgeber zuständig.

Antrag wurde nicht diskutiert, sondern einstimmig mit nachfolgender Begründung abgelehnt: Die Zuständigkeit für die Personalbewirtschaftung der Goldberg-Klinik liegt bei der Geschäftsführung bzw. beim Aufsichtsrat u. nicht bei einem Kreisgremium.

 

  •  Antrag der Bayernpartei vom 09.03.2015; Zukunft unseres Trinkwassers in unserem Landkreis Belastung durch erhöhte Nitratwerte Die Bayernpartei hat mit eMail vom 09.03.2015 folgenden Antrag mit Behandlung in der Kreistagssitzung gestellt: „Zukunft unseres Trinkwassers in unserem Landkreis – Belastungen durch erhöhte Nitrat werte“ Im Jahresrückblick des Landrats (hier für das Jahr 2014) werden neben den Berichten aus dem Kreistag, den Ausschüssen und aus dem Landratsamt, auch Informationen von Beteiligungen wie den Kreis-Kliniken, Donaupark, Häfen und VöF dargestellt. Trinkwasserschutz geht grundsätzlich Alle an, aber dadurch wird es nicht gleich zu einer Landkreisaufgabe. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.07.2014 mehrheitlich die Nichtbehandlung beschlossen, weil es sich um eine staatliche Aufgabe handelt. Aus den gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Art. 5 und 51 LKrO) lässt sich keine Zuständigkeit des Landkreis Kelheim für den Bereich der Massentierhaltung, Düngung usw. ableiten. Vielmehr handelt es sich um Genehmigungsverfahren, die Aufgabe des staatlichen Landratsamtes (Art. 37 Abs. 1 S. 2 LKrO) sind bzw. liegt die Zuständigkeit bei Staatlichen Fachbehörden (z.B. Wasserwirtschaftsamt bzw. Amt für Landwirtschaft und Forsten). Antrag einstimmig abgelehnt.

         Zu dem TOP 3 lag ein Alternativ-Antrag der ÖDP Koll. Schmalz vor,  in TOP  3 der Kreisausschusssitzung am 20.04.2015 geht es darum, ob der Landkreis das Thema "Trinkwasserbelastung im Landkreis Kelheim durch Nitrat und Pestizide" in Kreisgremien behandelt oder nicht. Die Landkreisverwaltung lehnt eine Behandlung dieses Thema aus Geschäftsordnungsgründen ab.
Nach Meinung des Koll. Schmalz weicht diese theoretische ablehnende Positionierung der Landkreisverwaltung jedoch vom tatsächlichen praktischen Handhaben durch den Landkreis erheblich ab, da  dieser Bereich auch im Landkreis-Klimaschutz-Konzept  - Bereich Intensive Landwirtschaft ja bereits behandelt wird.  Mit diesem  breiten Wirken des Landkreises im Bereich der Landwirtschaft soll der Landkreis (Kreisausschuss) statt der bisher vorliegenden beiden Beschlussvorschläge zu TOP 3 folgende Erklärung abgeben:  Der Landkreis Kelheim ist sich der Problematik der Umweltbelastungen durch eine Intensiv-Landwirtschaft in den Bereichen Klima, Boden, Wasser und Luft bewusst. Im Rahmen seiner direkten und indirekten Aktivitäten und Beteiligungen setzt er sich für eine deutliche Reduzierung dieser Belastungen und für eine verstärkte Generierung der Wertschöpfung vor Ort im Bereich Bio-Lebensmittel ein. Der Antrag wird in der nächsten Kreisausschusssitzung behandelt.

 

  •  Regionalmanagement im Landkreis Kelheim für den Zeitraum vom 01.03.2016 - 31.12.2018 Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) hat das Förderprogramm für das Regionalmanagement weiterentwickelt und neue Förderrichtlinien verabschiedet. Künftig werden das Gesamtbudget für regionale Initiativen verdoppelt und die Förderregionen erhalten eine begrenzte Projektförderung. Zudem wird das Regionalmanagement mit einem erhöhten Fördersatz (bisher: 50%, zukünftig: 60%) ausgestattet. Aufgrund dieser verbesserten Rahmenbedingungen im Regionalmanagement wird angestrebt, dass das bisherige Klimaschutzmanagement (bisherige Förderung über 3 Jahre durch das BMUB mit 65% im Zeitraum 01.03.2013 bis 28.02.2016, künftige Förderung über 2 Jahre durch das BMUB mit 40% / keine Projektmittel) als Regionalmanagement (Zeitraum 01.03.2016 bis 31.12.2018) fortgeführt wird, mit dem Ziel, den regionalen Entwicklungsprozess weiter professionell zu unterstützen und künftig über den Klimaschutz hinaus weitere zwei Themenbereiche (Gesundheitswirtschaft, Barrierefreies Bauen) aufzugreifen. Koll. Brandl u. Bohn stellten die Nachhaltigkeit des Projekt in Frage, vor allem wenn nicht weitere Unterlagen über Umsetzungs- u. Handlungsmöglichkeiten mit der entsprechenden Finanzierung aufgezeigt werden. Von unserer Seite wurde trotz des Hinweis vom Koll. Brandl der freiwilligen Leistung des Landkreis das Regionalmanagement befürwortet und deshalb auf alle Fälle eine Antragsstellung erarbeitet werden soll. Der Beschlussvorschlag  lautet deshalb: Die ARGE Regionalentwicklung Landkreis Kelheim wird zusammen mit der Verwaltung mit der Erstellung eines Handlungskonzepts beauftragt, welches die wesentliche Grundlage für die Nutzung der Fördermittel im Rahmen der Förderinitiative „Regionalmanagement“ des StMFLH ist. Das Handlungskonzept soll sich an den vorgestellten Themenfeldern und Projektvorschlägen orientieren. Mit der Konzepterstellung wird umgehend begonnen, es entstehen keine externen Kosten. Entscheidung über die Kostenvariante nach Beratungsverlauf. Im Haushaltsplan/Finanzplan 2016 fortfolgende werden die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt. Der Kreisausschuss stimmt zu, dass alle notwendigen Schritte zur Vorlage eines Förderantrags beim StMFLH eingeleitet werden und im Falle der Bewilligung ein Regionalmanagement im Landkreis Kelheim eingerichtet wird. Einstimmig beschlossen

 

  •  Unter Verschiedenes wollte der Koll. Schmalz, zu der außerordentlich gewordenen Instandsetzung der defekten Wärmerückgewinnungsanlage im Hallenbad in Mainburg, gleichzeitig die WC-Sanierung im Westtrakt der FOS/BOS in Kelheim bereits in 2015 umsetzen. Dazu erklärte Kämmerer Schmidbauer, das die WC-Anlage in der Generalsanierung eingeplant ist, und derzeit der LA. dafür keine Förderung bekommen würde, auch wenn es Haushaltstechnisch möglich wäre. Der Antrag des Koll. Schmalz wurde mit einer Gegenstimme (Schmalz) abgelehnt.  Die WC-Anlagen sind in den übrigen Bereichen bereits entsprechend mit dem Unbedenklichkeitsbescheinigung der Förderstellen, als vorgezogene Maßnahmen bereits umgesetzt.
  • Koll. Zieglmeier wollte über den Stand der Asylbewerber informiert werden, dazu berichtete Landrat Faltermeier, das derzeit im Landkreis 580 Menschen Asylbewerber untergebracht sind. Allerdings sind weitere Unterkünfte Notwendig.

 

  • Brückenangebote an der Staatl. Berufsschule Kelheim für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz - Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) - kooperatives Berufsintegrationsjahr (BIJ) An der Staatlichen Berufsschule Kelheim wurde zum Schuljahr 2008/2009 das BIJ eingeführt.

Das BIJ ist ein Angebot für leistungsschwächere berufsschulpflichtige Jugendliche mit Sprachdefiziten. Diese Maßnahme verbindet eine gezielte Berufsvorbereitung (in kooperativer Form) mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung. Das BIJ/V steht berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, zur Verfügung. Derzeit, besteht an der Staatl. Berufsschule Kelheim beständig Bedarf für ein Angebot von Klassen des BIJ sowie des BIJ/V. Beide Projekte incl. der Vorfinanzierung sind bis auf den Verwaltungsaufwand (Antragstellung, Verwendungsnachweis) kostenneutral. Die Ausgaben für den Kooperationspartner sind von Seiten des Landkreises vorzufinanzieren, da die Auszahlung der Fördermittel nachträglich (größtenteils erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises) erfolgt. Die Regierung hat daraufhin die Einrichtung der Halbjahresklasse an der Staatl. Berufsschule Kelheim genehmigt. Für die Realisierung dieser Klasse wurde -im Hinblick auf die knappe Vorlaufzeit und der bereits bestehenden Kooperation mit dem Kolping Bildungswerk beim BIJ/V – ebenfalls das Kolping-Bildungswerk Regensburg als Kooperationspartner ausgewählt. Das Projekt ist unter anderem in der Beiratssitzung  des Job-Center diskutiert worden und von der Berufsschule Alls zwingend erforderlich dargestellt worden, vor allem aus dem Hintergrund der steigenden Asyl-Bewerberzahlen, was ich in der Sitzung auch ausdrücklich in die Diskussion mit eingebracht habe, um damit auch der Forderung der Notwendigen Sprachkenntnisse gerecht zu werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

Bericht Willi Dürr

 

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