Kreisausschusssitzung am 28. September 2015

Veröffentlicht am 30.09.2015 in Kreistagsfraktion

Tagesordnung

Landratswahl 2016

Zuschuss Antrag Benediktiner in Rohr

Vorberatung Haushalt 2016

Antrag auf Landkreisweites Netzwerk für Flüchtlinge und der Arbeitsvermittlung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung

  • Landratswahl 2016: Nach dem die Amtszeit des Landrat am 31.10.2016 endet, ist nach Rücksprache mit der Regierung der Wahltermin auf 16.September 2016, eine etwaige Stichwahl würde dann am 02.10.2016 stattfinden. Als Landkreiswahlleiter wurde der Landrat Dr. Faltermeier berufen, als Stellvertreter Fr. Heuberger. Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

 

  • Zuschuss Antrag Benediktiner in Rohr:  das Johannes-Nepomuk-Gymnasium in Rohr, stellt einen Antrag auf Zuschuss für Lärmschutz u. energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Mensa in Höhe von 69.000 €. Der Landkreis gewährt einen Zuschuss in Höhe von 7000  € ist ca. 10 %. Die Auszahlung erfolgt in 2016. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreistag.

 

  • Vorberatung Haushalt 2016: Dazu berichtete Kämmerer Schmidbauer anhand von Folien. (s. Anlage) Als erstes zeigte es den Verlauf des Haushaltsjahr 2015 im Verwaltungshaushalt  (Seite 2)  auf, der vor allem in den Bereichen Jugendhilfe (unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen) steigende Kosten aufweist, die sich zwar Kostenneutral Auswirken, wenn die Kostenerstattung im gleichen Jahr stattfindet. Der Bereich Asylbewerber ist zurzeit ein offener Posten, weil noch vollkommen Unklar ist, welche Kostenübernahme durch den Bund und durch die Länder erfolgt. Außer vielen Gesprächen und Absichtserklärungen, gibt es allerdings noch keine schriftlichen Festlegungen welche Bereiche finanziert werden. (Personalbedarf- Gebäudeunterhalt- Belastungen aus Hartz IV….) Meine Anfrage inwieweit bzw. wie schnell den, der „Geldfluss“ von oben nach unten funktioniert, brachte zum Ausdruck das der Landkreis überall in Vorleistung treten muss, wobei sich vor allem der Personalkostenbereich sofort in den Ausgaben neiderschlägt.

 

Im Vermögenshaushalt ist im Verlauf für 2015 (Seite 3) vor allem beim Neubau des Landratsamt mit Mehrkosten und eine erhebliche Verzögerung des Baufortschritts zu rechnen. Nach Informationen durch den Architekten ist dies vor allem auf die Fensterlieferung und den Fassadenbau zurück zuführen. Derzeit gibt es intensive Gespräche mit der Ausführenden Fa. „Ingolatt“. Bei den Straßenbaumaßnahmen in Mainburg dem Bau des Kreisverkehrs im Bereich des Schulzentrums ergeben sich ebenfalls Verzögerungen und eventuelle entstehende Mehrkosten, auch hierzu sind Gespräche mit der Ausführenden Fa. im „Gange“.

 

Die anschließende Diskussion zeigte, dass derzeit anhand der vielen offenen Fragen über die  Finanzierung im Bereich der Flüchtlingsproblematik noch keine abschließenden Haushaltszahlen gemacht werden kann. Allerdings ist in vielen Bereichen eine Aufstockung des Personals erforderlich, das sich natürlich auch entsprechend auf die Haushaltsaufstellung 2016 Auswirken wird. Am 26. Oktober ist in einer Kreisausschusssitzung die zweite Runde zum Haushalt 2016 eingeplant. Der Terminplan sieht eine Verabschiedung des Haushaltes am 14. Dezember 2015 vor.

 

  • Antrag auf Landkreisweites Netzwerk für Flüchtlinge und der Arbeitsvermittlung: Koll. Zieglmeier hatte dazu einen Antrag eingebracht der als Unterstützung vor allem dem anerkannten Asylbewerber für den Einstieg ins Arbeitsleben helfen soll. Der Antrag ist laut Verwaltung erledigt, weil die Federführung bei der Agentur für Arbeit liegt. Denn der Landkreis kann nicht weitere Personalkosten tragen, und somit dem Antrag auch nicht zugestimmt werden. Mit meinem Einwand als Ergänzung zum Antrag das „Ganze einfach“ an die Bundesagentur für Arbeit weiter zuleiten, die dann auch gegeben falls  die Finanzierung über das Job-Center regeln muss, fand dann die Zustimmung des Kreistages.

 

  • Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung: Zu der Abfallgebührensatzung vom 30.07.2014 in Kraft getreten zum 01.01.2015 wurde ein Normenkontrollantrag beim Bay. Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Dabei geht es unter anderem  um die Überprüfung der Abfallgebührenberechnung, bzw. um deren Zusammensetzung. Die Information ist aus der Verwaltung von Fr. Heuberger erfolgt.

 

 

 

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