Kreisausschusssitzung und Ausschuss Soziales und Gesundheit vom Montag, 04. April 2016

Veröffentlicht am 06.04.2016 in Kreistagsfraktion

TOP1 Situationsberichte zur Ilmtalklinik

TOP2 Zuschuss Gemeinde Wildenberg

TOP3 Asylsituation und sozialer Wohnungsbau

TOP1 Situationsberichte zur Ilmtalklinik: Die gemeinsame Sitzung ist wegen der weiteren Defizite im KKH Pfaffenhofen (Presse Berichte)zu Recht mit beiden Ausschüssen angesetzt geworden. Dazu gab es im Vorfeld mehrere Gespräche zwischen den Fraktionen, für eine Sondersitzung, die allerdings von der Verwaltung und vom Landrat mit der CSU-Fraktion für nicht Notwendig erachtete wurde, unter anderem mit dem Verweis auf die schon geplante Kreisausschusssitzung. Nach weiteren Forderungen zumindest, auch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit entsprechend zu Informieren, wurde zur gemeinsamen Sitzung Eingeladen. Bei der Sitzung trug dann Hr. Dr. John die Daten aus der vorausgegangenen Verwaltungsratssitzung bekannt, (s. Anlage) aus der das steigende Defizit aus dem Wirtschaftsplan 2015 von Jahresfehlbetrag von 4.53 € Mio. und der Prognose zum

Wirtschaftsplan von jetzt 5.72 € Mio. ist ein Anstieg um 1.19 € Mio.

Als Gründe wurden unter anderem genannt: Deutlicher Leistungseinbruch im IV. Quartal 2015

2015 insgesamt 390 CM-Punkte unter Plan 952.000 EUR + MDK-Prüfungen – Erhöhte Rückstellung

Erhöhte Prüfquote durch den MDK auch nach der Rück-Umstellung auf Begehungen

Deutlich mehr Prüfungen wegen „sekundärer Fehlbelegung“ (Überschreitung der oberen Grenzverweildauer) Rückzahlungen liegen im aktuell im Schnitt bei rund 750 EUR pro Fall (Zuvor 550 EUR pro Fall) Folge: Erhöhung der Rückstellung um 420.000 EUR + Starke Fluktuation beim ärztlichen Personal Einsatz von Honorarkräften zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungserbringung (Krankenhausstrukturgesetz) Honorarkosten 1.849.000 EUR

Beschaffungskosten 273.000 EUR + Abbau der Überstunden/Urlaub nicht im erwarteten Ausmaß vor allem durch viele Langzeitkranke und Schwangere Geplante Auflösung 170.000 EUR – tatsächlich 19.000 EUR aufgelöst – Differenz 151.000 EUR. Die gennannten Gründe haben unter anderem zu der bereits erwähnten Defiziterhöhung geführt.

Als Perspektiven wurden nachfolgende Punkte aufgezeigt: Fachabteilungen Stabilisierung der Inneren Abteilung – Trotz großer Personalfluktuation steigende Leistungen in 2015 vor allem durch hohen persönlichen Einsatz der Chefärzte ,Unfallchirurgie ebenfalls stabilisiert und steigende Leistungen Allgemeinchirurgie schwächelt weiterhin – Leistung 2016 blieben bisher unter dem Vorjahr Akutgeriatrie und Neurologie haben hohes Entwicklungspotential + Neuer Chef Anästhesie bewirkt bereits erste strukturelle Änderungen – Hauptziel: Reduzierung der Abmeldung der Intensivstation Steigerung der Fallzahlen + Schaffung weiterer häuserübergreifender Synergien, z.B. durch zentralen Schreibdienst + Strukturelle Aufbauarbeit auch im nichtärztlichen Bereich schreitet gut voran (z.B. EDV) WLAN-Einrichtung (im Rahmen der Baumaßnahmen) Umsetzung neues Druckerkonzept Installation Terminalserver und Umstellung der Bereiche auf Citrix-Systeme

Installation neuer Netzwerkswitche inkl. neuer Verkabelung + Neuanschaffung der Ausstattung der Endoskopie mit dem Ziel der Modernisierung und Vereinheitlichung der Geräte an beiden Standorten Neue Untersuchungsmöglichkeit am Standort PAF – Endosonographie. Neben einer Reihe von Nachfragen und kritischen Anmerkungen zur Personalplanung, und der Umsetzung beide Häuser mit Personalmaßnahmen konstruktiv zu Verbinden um damit positive Synergien erzielen zu können,wurde deutlich das das Mainburger KKH nur mit dem auf dem Weg gebrachten Maßnahmen die Defizite in den Griff bekommen kann. Dazu wurde unter anderem vom Veraltungsrat ein Fachberatungsbüro mit eingeschaltet, das bis Mitte Juni 2016 ein entsprechendes Konzept über das weitere Vorgehen erarbeiten muss. Gespräche mit anderen Kliniken sind derzeit außer Kraft gesetzt.

Unsere Anmerkungen, dass der derzeitige Abrechnungsmodus der im besonderen die „schwere der Erkrankung“ honoriert und gleichzeitig die kleinen KKH´s in einen Wettbewerb zwingt, werden die kleinen Häuser nicht überleben, die damit ihrer Aufgabe der „Dasseinvorsorge“ für die Bevölkerung der kurzen Wege nicht mehr gewährleisten können. Im Nichtöffentlichen Teil wurden noch einige Fragen zu Personalproblemen angesprochen.

TOP2 Zuschuss Gemeinde Wildenberg: Die Gemeinde Wildenberg hat mit Schreiben vom 24.03.2014 beim Landratsamt Kelheim für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS für die Freiwillige Feuerwehr Wildenberg die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 21.900 € beantragt. Am 22.12.2015 ist der Verwendungsnachweis vom 15.12.2015 eingegangen. Die Regierung von Niederbayern hat den Staatszuschuss in Höhe von 73.000 € mit Schreiben vom 18.02.2016 zur Zahlung angewiesen. Mit der Beschaffung wurde vor dem 01.03.2015 begonnen. Somit ist für Gewährung des Kreiszuschusses die Förderrichtlinie vom 08.12.2008, geändert durch Bekanntmachung vom 02.07.2012 anwendbar. Danach fördert der Landkreis Kelheim die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS mit einem Festbetragt von 21.900 €.

Die Bewilligungsvoraussetzungen der Zuwendungsrichtlinie liegen vor, die Entscheidung über den Antrag obliegt nach der Förderrichtlinie dem Kreisausschuss.

TOP3 Asylsituation und sozialer Wohnungsbau: Derzeit hat der Landkreise 2090 Asylberwerber aufgenommen, die in 106 Liegenschaften untergebracht sind. Insgesamt sind derzeit 895 Fehlbeleger (= 42,8%) in den Einrichtungen, die momentan keinen Druck auf ein Handeln ausüben, da wegen der Schließung der Balkanroute weniger „Flüchtlinge ankommen. Insgesamt wurde die derzeitige unsichere Unterbringung über die „Obdachlosengesetzgebung“ stark kritisiert, die bei Konsequenter Anwendung nach der Anerkennung der Asylbewerber, von den Kommunen nicht umgesetzt werden können. Dazu sind allerdings Gesetzliche Änderungen im Bundestag erforderlich. Über den Sozialen Wohnungsbau und weiteren Asylthemen wurde bereits umfangreich in der Kreistagssitzung am 14.12.2015 und in den Kreisausschusssitzungen am 23.11.2015 und am 15.02.2016 beraten.

Die Entscheidung über den Antrag von Kreisrat Dr. Uwe Brandl vom 08.11.2015 wurde bisher auf Antrag von Dr. Brandl zurückgestellt. Für den Antrag liegt keine Zuständigkeit des Landkreises vor und darüber hinaus sind die Fördermöglichkeiten den Gemeinden vorbehalten. Landkreise dürfen sich nur im Rahmen der ihnen kraft Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereiche betätigen. Die gilt auch für Unternehmen des Landkreises bzw. für Beteiligungen (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO). Der Antrag wurde nicht weiter behandelt, da es auch noch keine neuen Erkenntnisse von den zuständigen Stellen gibt. Die Anträge für Asylkoordinator und Bildungskoordinator sind gestellt, allerdings liegen noch keine Zusagen für die Einstellungen vor.

 

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