Kreisausschusssitzung und Gesundheitsausschuss vom 04. Dezember 2017

Veröffentlicht am 06.12.2017 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH Situationsbericht

TOP 2 Situationsbericht Goldbergklinik GmbH

TOP 3 Goldberg-Klinik Kelheim und Ilmtalklinik/Krankenhaus Mainburg; Entscheidung über die künftige Krankenhausstruktur im Landkreis Kelheim

TOP 4 Hauptamtlicher Ehrenamtskoordinator für Ehrenamtliche im Bereich Asyl

TOP 5 Erhöhung der Stundenzahl für die Fachstellen für pflegende Angehörige

TOP 6 Bestellung der Mitglieder des Seniorenrates im Landkreis Kelheim

TOP 7 Verhütungsmittelfond für den Landkreis Kelheim

TOP 8 Antrag des Kreisjagdverbandes Kelheim auf Übernahme der Trichinen-Untersuchungskosten für Schwarzwild

TOP 9 Antrag Bündnis 90/ Die Grünen; Beantragung d. Aufnahme d. Landkreises Kelheim in d. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen/ Landkreise (AGFK)

TOP 10 Einsatz von Funktechnologien (WLAN, Bluetooth, DECT, Mobilfunk/Handy, Smartphones, Tablets etc.) an Liegenschaften des Landkreises Kelheim (insbesondere Schulen); Aufhebung der Nr. 2 des KA-Beschlusses v. 18.03.2013

TOP 12 Zum Landkreishaushalt 2018 konnte der Kämmerer ergab keine „neueren“ Zahlen vorlegen. Der Zeitplan für die Verabschiedung ist 18. März 2018 festgelegt worden.

TOP 13 Änderungen der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger

TOP 14 Arbeitsgemeinschaft KreisEntwicklung Landkreis Kelheim - KEK; Weiterentwicklung der ARGE-Vereinbarung

 

 

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH Situationsbericht Der Bericht der Geschäftsleitung, macht deutlich, das auch für Pfaffenhofen/Mainburg die Rahmenbedingungen der Bundespolitik die Arbeit in den KKH’s stark beeinflusst. So weist der Wirtschaftsplan in den einzelnen Abteilungen von den gesetzten Zielen ab. Insgesamt ist es zwar gelungen den Verlust von 5.1 Mio. € auf 4.7 Mio. € zu reduzieren was deutlich macht das es nur in kleinen Schritten möglich sein wird die Verluste weiter zu reduzieren. Nachdem eine Gesamtsanierung derzeit ausgesetzt ist, muss das Raum- und Funktionskonzept überprüft werden. Dazu sollen für die Sondersitzung am 22. Januar 2018 die entsprechenden Zahlen vorliegen.

 

TOP 2 Situationsbericht Goldbergklinik GmbH Die Zahlen der Geschäftsführung weisen eine weitere Steigerung des Defizit aus, das sich von angenommen rd. 1.9 Mio. € zu Beginn des Jahres auf 2.7 Mio. € zum Ende des Jahres auflaufen wird. Dies liegt vor allem auch daran, dass der Ansatz der CM-Punkte von 7933 auf 7534 gesunken ist. Auch die Rahmenbedingungen des Bundes zeigen hier deutlich seinen Einfluss, so unter anderem bei der fehlenden Unterstützung der Qualitätsoffensive, beim zu niedrigen Anteil der nicht förderfähigen Kosten, der Notwendigen Ersatzbeschaffungen und der Umsetzung der geforderten Digitalisierung. Die weiter auseinander gehende Schere zwischen den Tariferhöhungen und den daraus entstehenden Ausgaben, ohne Unterstützung des Bundes führt neben dem Thema der Fachkräftemangel zu weiteren Ausgaben, ohne die Einnahmeseite zu verbessern. Das Ergebnis aus der Beratung von Ernst & Young, weist in 19 Steckbriefen auf Notwendige Maßnahmen für eine verbesserte Einnahmeseite hin, inwieweit die dann in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können, ist mit dem Personal und dem KKH-Management entsprechend gemeinsam zu überprüfen und muss auch umgesetzt werden. Die entsprechenden Zahlen und Ergebnisse werden ebenfalls in der Sondersitzung im Januar aufgezeigt.

 

TOP 3 Goldberg-Klinik Kelheim und Ilmtalklinik/Krankenhaus Mainburg; Entscheidung über die künftige Krankenhausstruktur im Landkreis Kelheim 1) Antrag Kreisrat Dr. Brandl vom 10.11.17 2) Antrag SPD-Fraktion vom 13.11.17 3) Antrag Junge Liste vom 15.11.17 Die Junge Liste beantragt, mit sofortiger Wirkung sämtliche Vergabeverfahren unter Vorbehalt zu stellen. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Der Kreisausschuss muss darüber entscheiden, ob die Geschäftsführungen angewiesen werden, sämtliche Vergabeverfahren zu stoppen. Die Geschäftsführungen wurden mit eMails vom 17.11.2017 bereits auf den Antrag hingewiesen und wurden gebeten, die Vergabeverfahren zu stoppen. Weiter Entscheidungen sind dem jeweiligen Aufsichtsrat vorzulegen. Einzelne Vergabeverfahren müssen aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen weitergeführt werden. Notwendige Einzelentscheidungen werden zur Sitzung vorgelegt. Die Anträge wurden mit Zustimmung der Antragsteller bis zur Klausurtagung und Kreistagsitzung am 22. Januar 2018 zurück gestellt. Zur Entscheidung über die Anträge von Herrn Dr. Brandl, der SPD-Fraktion und von der Jungen Liste sind umfangreiche Datenerhebungen notwendig. Zur Beratung und Entscheidung wird eine Sondersitzung des Kreistages am 15.01.2018 oder am 22.01.2018 vorgeschlagen. Anlage: Anträge

 

TOP 4 Hauptamtlicher Ehrenamtskoordinator für Ehrenamtliche im Bereich Asyl

Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung des Projekts hauptamtlicher Integrationslotse im Jahr 2018 zu. Voraussetzung für die Verlängerung ist die Förderzusage seitens des StMAS. Zum 01.07.2017 wurde am Landratsamt Kelheim eine hauptamtliche Integrationslotsin eingestellt. Mit Beschluss vom 15.02.2016 hatte der Kreisausschuss einer zunächst auf ein Jahr befristeten Einstellung zugestimmt (die zeitliche Differenz zwischen Beschluss und Einstellung resultierte daraus, dass die Entwicklung des Förderprojekts seitens des StMAS lange Zeit in Anspruch nahm). Das Projekt wurde vom StMAS im Rahmen einer Modellförderung unterstützt. Mit Schreiben vom 07.11.2017 unterrichtete der Bayerische Landkreistag, dass auch für das Jahr 2018 eine entsprechende Förderung beantragt werden kann (Überführung in eine Regelförderung; vgl. Anlagen). Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung, die als Anteilfinanzierung ausgereicht wird. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60 000 Euro pro Zuwendungsempfänger (vgl. 9.3 des Richtlinienentwurfs in der Anlage). Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten (Personal- und Sachkosten) beliefen sich im Jahr 2017 auf nicht ganz 30.000 €. Für das Jahr 2018 rechnen wir daher mit ca. 60.000 €, wobei ca. 12.000 € als Eigenmittel auf den Landkreis entfallen würden. Die Weiterführung des Projektes wird dringend angeraten. Die Integrationslotsin Frau Veronika Schinn hat sich in ihre Tätigkeit, die durch die Förderrichtlinie definiert wird, sehr gut eingearbeitet. Es können bereits nach wenigen Monaten Erfolge verzeichnet werden, eine Verfestigung der gerade entstehenden Strukturen ist dringend notwendig und nur durch Beibehaltung der Person der Integrationslotsin möglich.

 

TOP 5 Erhöhung der Stundenzahl für die Fachstellen für pflegende Angehörige

Der Landkreis Kelheim befürwortet aufgrund der Steigerung der Bevölkerungszahl die Aufstockung der Stellenanteile für die Fachstellen für pflegende Angehörige des Caritas Kreisverbandes und des BRK Kreisverbandes um insgesamt 7 Stunden wöchentlich.

Die Fachstellen für pflegende Angehörige des Caritas Kreisverbandes und des BRK Kreisverbandes Kelheim übernehmen seit 1996 die Angehörigenarbeit im Bayerischen Netzwerk Pflege mit jeweils 20,05 Stunden wöchentlich. Die Förderung dieser Beratungsstellen erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Landshut. Seit 1996 wird für 100 000 Einwohner im Landkreis 1 Vollzeitstelle gefördert. Wegen der seit 1996 gestiegenen Bevölkerungszahl (119 603 Stand 30.6.2016) soll nun die Stundenzahl der Fachberater um insgesamt 7 Stunden wöchentlich erhöht werden. Diese Stundenmehrung soll auf die beiden Wohlfahrtsverbände zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Der Landkreis muss der Aufstockung des Stundenkontingentes zustimmen

 

TOP 6 Bestellung der Mitglieder des Seniorenrates im Landkreis Kelheim

Der Kreisausschuss des Landkreises Kelheim bestellt die auf beil. Liste genannten Personen als Mitglieder des Seniorenrats des Landkreises Kelheim. Die Berufung gilt bis zum Ablauf der Legislaturperiode des Kreistags des Landkreises Kelheim am 30.4.2020. Bei der konstituierenden Sitzung am 11.9.2017 haben die Teilnehmer/innen die Gründung des Seniorenrates im Landkreis Kelheim beschlossen. Der Seniorenrat besteht aus 33 Mitgliedern. Mitglieder des Seniorenrats des Landkreises Kelheim sind: Je ein/e Seniorenbeauftragte/r der 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim bzw. der/die Vorsitzende/r der gemeindlichen Seniorenbeiräte je ein/e Vertreter/in der AWO Kreisverband Kelheim e.V., Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Kelheim, Caritas-Verband für den Landkreis Kelheim e.V., VdK Kreisverband Kelheim die Seniorenbeauftragte des BLSV der Behindertenbeauftragte des Landkreises Kelheim und drei Vertreter der im Landkreis tätigen Seniorengruppenleiter. Für die Gemeinden Essig, Kirchdorf, Train, Wildenberg und Volkenschwand werden noch Seniorenbeauftragte gemeldet.

 

TOP 7 Verhütungsmittelfond für den Landkreis Kelheim (Antrag CSU Fraktion v. 16.10.17) Für die zweckgerichtete Erstattung von Verhütungsmittelkosten für bedürftige u. notleidende Frauen richtet der Landkreis einen „Verhütungsmittelfonds“ ein und stellt dafür für das Haushaltsjahr 2018 5.000 € als freiwillige Leistung (unter Hinweis auf das „Eichenauer Urteil“) zur Verfügung. Die Gewährung bedarf der jährlichen Beratung/Zustimmung des zuständigen Kreisgremiums (Ermessensentscheidung, Bedarfsprüfung). Ein „Verhütungsmittelfonds“, d. h. ein freiwilliger Zuschuss des Landkreises i. H. v. ca. 5.000 € (Orientierungswert p.a.), ist ein geeignetes Mittel dazu. Die Anspruchsvoraussetzungen der betroffenen Frauen – nicht nur finanzielle Bedürftigkeit, sondern auch soziale Not wie z.B. permanente Überforderung durch bereits vorhandene Kinder, gesundheitliche Gründe – sollen von den staatlich anerkannten Beratungsstellen geprüft werden, die unter Wahrung des Datenschutzes einen jährlichen Rechenschaftsbericht abgeben. Finanzielle Auswirkungen?

 

TOP 8 Antrag des Kreisjagdverbandes Kelheim auf Übernahme der Trichinen-Untersuchungskosten für Schwarzwild Da die ASP (Afrikanische Schweinepest) eine anzeigepflichtige Seuche darstellt, die mit erheblichen Einschränkungen und Verlusten die Landkreisbürger belasten kann sind entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Ein Auftreten der ASP würde sich eventuell über Jahre hinziehen, Existenzen gefährden, den Verbraucher immens verunsichern (siehe BSE Seuche beim Rind) und damit Millionen Kosten verursachen. Niemand wird mehr Wildschwein oder Hausschwein kaufen! Die Kosten für die Trichinenuntersuchung als Teil der Fleischhygieneüberwachung sind staatliche Gebühren, die einer Entscheidung der Kreisgremien weder in positiver, noch in negativer Hinsicht zugänglich sind. Diese staatlichen Aufgaben sind der Behandlung durch den Kreistag und durch die Ausschüsse entzogen (§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages). Als Kreisverwaltungsbehörde darf das Landratsamt aus rechtlichen Gründen auf staatliche Gebühren nicht verzichten. Will der Landkreis Kelheim im Rahmen von freiwilligen Leistungen einen Zuschuss gewähren, so wird folgender Vorschlag unterbreitet: Der Landkreis Kelheim gewährt für alle ab dem 01. Januar 2018 im Landkreis Kelheim erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises (z. Zeit sind dies die Untersuchungsstellen Dr. Sommer in Kelheim und Praxis Dr. Seefelder in Siegenburg) untersuchten Wildschweinen einen Zuschuss von 9 € je Tier. Der Zuschuss wird insbesondere wegen der Seuchenvorbeugung für die ASP gewährt und gilt jeweils nur für das der Zustimmung folgende Haushaltsjahr. Die Gewährung erfolgt als freiwillige Leistung (unter Hinweis auf das „Eichenauer Urteil“) und bedarf insoweit der jährlichen Beratung/Zustimmung der zuständigen Kreisgremien (Ermessensentscheidung, Bedarfsprüfung). Der Zuschuss ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen und für das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) beim Landratsamt Kelheim – Untere Jagdbehörde – formlos zu beantragen. Hierbei ist dem Antrag eine Kopie des Wildursprungsscheines für die Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger, oder eine Kopie des amtlichen Untersuchungsbeleges nach dem Fleischhygienerecht, beizufügen. Für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen fallen gegenwärtig im Jahr Kosten von ca. 10.000 € an (für 2018 ca. 5.000 €).

 

TOP 9 Antrag Bündnis 90/ Die Grünen; Beantragung d. Aufnahme d. Landkreises Kelheim in d. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen/ Landkreise (AGFK) Der Tourismusverband im Landkreis Kelheim (TVK) – als mögliche sachlich zuständige Stelle - legt dar, dass diese nur die Aufgabe haben, sich um die Beschilderung des touristischen Radwegenetzes im Landkreis Kelheim zu kümmern. Im Jahr 2017 wurden alle touristischen Radwege neu und einheitlich nach dem FGSV-Standard beschildert. Gleichzeitig werden vom TVK immer wieder andere qualitätsverbessende Maßnahmen innerhalb des Radverkehrs, die touristische Relevanz besitzen (z.B. neue Trasse für den Donauradweg zwischen Eining und Straubing, Neubau von Radstationen in Riedenburg und Kelheim etc.), begleitet. Der Grundansatz der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern" (AGFK) liegt jedoch darin, die Verkehrsmittelwahl der einheimischen Bevölkerung im alltäglichen Verkehr weg vom Auto hin zu einer Stärkung des Fahrrads zu entwickeln. Es geht also in erster Linie um kommunalpolitische Zielsetzungen im Sinne "eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung" für die einheimische Bevölkerung. Neben dieser Grundsatzausrichtung sind die weiteren Ziele "Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen, pflegen und erhalten", "Service für den Radverkehr", "Fahrradfreundliches Klima fördern" sowie "Nahmobilität fördern". Eine direkte touristische Zielsetzung u. folglich Zuständigkeit des TV - der auch lt. Satzung einen anderen Auftrag hat - ist somit innerhalb dieser genannten Punkte nicht enthalten. Zudem können sich nur Gebietskörperschaften bei der AGFK bewerben.

(Hinweis: Der Landkreis Kelheim bewilligt jährlich für den Tourismusverband einen Zuschuss- und Mitgliedsbeitrag i. H. v. 407.250 €). Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen v. 10.11.2017, wurde vertagt, um sich noch weitere Informationen einzuholen.

 

TOP 10 Einsatz von Funktechnologien (WLAN, Bluetooth, DECT, Mobilfunk/Handy, Smartphones, Tablets etc.) an Liegenschaften des Landkreises Kelheim (insbesondere Schulen); Aufhebung der Nr. 2 des KA-Beschlusses v. 18.03.2013 Aufgrund der starken Priorisierung der Digitalisierung forciert der Freistaat Bayern diese mit seinen beiden Digitalisierungsprogrammen BAYERN DIGITAL I u. BAYERN DIGITAL II, welche insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 umfassen. Konkrete Maßnahmen sind u. a. der verstärkte Unterricht im Fach Informatik insbesondere an weiterführenden Schulen. Dazu wird für die Lehrerinnen eine Fortbildungsoffensive gestartet u. die Ausbildungsinhalte der Lehrerausbildung neu ausgerichtet. Des Weiteren wird das digitale Klassenzimmer eingeführt u. hierzu mehrjährige Förderprogramme für die Sachaufwandsträger eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Zukunft mit Ihrem eigenen Notebook bzw. Tablet ins Bayern-WLAN einloggen und mit der Schule über die MEBIS-Plattform (Internet) kommunizieren. Dies ist kabelgebunden nicht realisierbar. Aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen ist der uneingeschränkte Einsatz von Funktechnologien (W-LAN, Bluetooth, DECT, Mobilfunk/Handy, Smartphones, Tablets etc.) bei Planungen, beim Bau bzw. bei Sanierungen sowie bei der Ausstattung der Liegenschaften des Landkreises Kelheim (insbesondere Schulen) unabdingbar. Die Ziffer Nr. 2 des Kreisausschussbeschlusses v. 18.03.2013 ist daher aufzuheben. Zukünftig können bei Planungen, beim Bau bzw. bei Sanierungen sowie bei der Ausstattung der Liegenschaften des Landkreises Kelheim (insbesondere Schulen) Funktechnologien (W-LAN, Bluetooth, DECT, Mobilfunk/Handy, Smartphones, Tablets etc.) ohne Beschränkungen zum Einsatz kommen. Beim Einsatz der Funktechnologien wird im Rahmen der planerischen u. baulichen Umsetzung versucht, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu gestalten u. ggf. zukünftige technische Entwicklungen zur Vermeidung / Verringerung der Strahlenbelastung zu berücksichtigen.

 

TOP 12 Zum Landkreishaushalt 2018 konnte der Kämmerer ergab keine „neueren“ Zahlen vorlegen. Der Zeitplan für die Verabschiedung ist 18. März 2018 festgelegt worden.

 

TOP 13 Änderungen der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger. Der Kreisausschusses hat am 23.10.2017 beschlossen ab 01.01.2018 zwei ehrenamtliche Kreisheimatpfleger zu bestellen. Diese teilen sich ihren Aufgabenbereich in nördlichen und südlichen Teil des Landkreises. Als Entschädigung sollen beide einen Betrag von 155,-- € monatlich erhalten. Der Landkreis Kelheim erlässt auf Grund des Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826) mit späteren Änderungen folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger:. § 1

§ 2 Abs. 1 Buchstabe f wird wie folgt geändert: Heimatpfleger 155,-- €

Der Buchstabe g in § 2 Abs. 1 wird gestrichen. Die Buchstaben h, i und j werden die Buchstaben g, h und i.

In § 2 Abs. 3 werden die Buchstaben i und j durch die Buchstaben h und i ersetzt.

§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

TOP 14 Arbeitsgemeinschaft KreisEntwicklung Landkreis Kelheim - KEK; Weiterentwicklung der ARGE-Vereinbarung Die bisherige ARGE Regionalentwicklung Landkreis Kelheim soll zur Arbeitsgemeinschaft „KreisEntwicklung Landkreis Kelheim -KEK-„ weiterentwickelt werden. Beim Landratsamt Kelheim wurde mit der Schaffung einer Stabsstelle „S 2 – Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement“ und der Besetzung mit einer Vollzeitkraft dem Aufgabenbereich ein verstärktes Gewicht bei bemessen. In der Kreistagsitzung am 18.12.2017 wird sich der Stabsstellenleiter, Herr Christian Rieger, dem Kreistag vorstellen. Dem Kreistag des Landkreises Kelheim wird empfohlen, die beigefügte Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft „KreisEntwicklung Landkreis Kelheim -KEK-„ zu beschließen.

 

 

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