Kreisausschusssitzung vom 21. Oktober 2019

Veröffentlicht am 24.10.2019 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Feuerwehrwesen; Zuwendung für den Kauf eines HLF 20 für die FF Riedenburg

TOP 2 Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern; Einrichtung einer Hebammenkoordinierungsstelle

TOP 3 Ilmtalklinik: Bürgschaftsübernahme zur Finanzierung der Arztsitze und des Praxisinventars

TOP 4 Lehrschwimmhallen des Landkreises; Neuregelung der Nutzung u. finanziellen Beteiligung

TOP 5 Lehrschwimmhalle Mainburg; Ergebnisse der baufachlichen Zustandsbeurteilung

TOP 6 Landkreishaushalt 2020 (1. Vorberatung)

 

TOP 1   Feuerwehrwesen; Zuwendung des Landkreises Kelheim an die Stadt Riedenburg für den Kauf eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Riedenburg

Der Stadt Riedenburg wird für den Kauf eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Riedenburg ein einmaliger Kreiszuschuss in Höhe von 35.700 € gewährt. Die Stadt Riedenburg hat mit Schreiben vom 13.06.2016 beim Landratsamt Kelheim für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Riedenburg die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 35.700 € beantragt. Die Regierung von Niederbayern hat auf Grund des Verwendungsnachweises vom 07.12.2018 den Staatszuschuss von 119.000 € mit Schreiben vom 11.12.2018 zur Auszahlung angewiesen. Der Landkreis Kelheim fördert gemäß der Richtlinie für Zuwendungen des Landkreises Kelheim an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Beschaffungen für die Feuerwehren vom 19.08.2015 den Kauf von Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 mit einem Festbetrag von 35.700 €.

TOP 2   Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern; Förderantragstellung 2020-2021; Einrichtung einer Hebammenkoordinierungsstelle im Landkreis Kelheim ab dem Jahr 2020;

Antrag von Kreisrat Dr. Bohn Die Erläuterungen zu dem neuen Maßnahmenkonzept im Rahmen des
Förderprogramms Geburtshilfe in Bayern – Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung im Landkreis Kelheim ab dem Jahr 2020 - werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Nr. 4 (Antragstellung des Landkreises Kelheim für die Maßnahme Bezuschussung des Kreißsaalrufdienstes (24/365) für die Hebammen an der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH für die Folgejahre 2020 +2021) u. Nr. 5 (Einstellung der anfallenden Ausgaben u. anteiligen Einnahmen im Verwaltungshaushalt bzw. Finanzplan der Landkreishaushalte 2020-2021) des Kreiausschussbeschlusses TOP 6 der Kreisausschusssitzung am 27.11.2018 werden aufgehoben. 3. Die fristgerechte Antragstellung für das Förderjahr 2020 des Landkreises Kelheim bei der Regierung von Oberfranken und die gem. Nr. 1.5.5 der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) v. 28.09.2018 geforderte finanzielle Eigenbeteiligung des Landkreises Kelheim i. H. v. 2.640 € (= 10%; Antragsfrist: 15.11.2019) für das o. g. Förderprogramm mit der Maßnahme – Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung im Landkreis Kelheim ab dem Jahr 2020 – wird genehmigt. 4. Der Betrag i. H. v. ca. 26.400 € wird als Ausgabe (Personalkosten: 21.400 €, Sachkosten: 5.000 €) bzw. Einnahme (Fördermittel) i.H.v. ca. 23.760 € in den Haushalts- und Stellenplan 2020 eingestellt. 5. Die entsprechende Antragstellung des Landkreises Kelheim für die Folgejahre 2021 + 2022 ff. (bei einer etwaigen Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2022 hinaus) und die gem. Nr. 1.5.5 der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) v. 28.09.2018 geforderte finanzielle Eigenbeteiligung (10%)
wird beschlossen (Dauerbeschluss). 6. Die in den Folgejahren 2021 + 2022 ff. (bei einer etwaigen Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2022 hinaus) anfallenden Ausgaben (Personal- und Sachkosten) u. Einnahmen (Fördermittel) werden im Finanzplan der Landkreishaushalte 2021 + 2022 ff. eingestellt (Dauerbeschluss). Geplante Aufgaben u.a.: -Recherche zu den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen mit dem Ziel der
Erstellung eines angepassten Maßnahmenkonzepts
-Netzwerkarbeit mit der gesamten Hebammenschaft, die im Landkreis Kelheim tätig wird, und allen Beratungsstellen und weiteren Institutionen rund um die Geburt
-Vermittelnde Tätigkeit zwischen schwangeren Frauen und freiberuflichen Hebammen
-Werbung für den Wiedereinstieg und die Aufnahme des Hebammenberufs
-Öffentlichkeitsarbeit
Besetzung mit einer halben Stelle


TOP 3   Ilmtalklinik-MVZ GmbH Bürgschaftsübernahme bzgl. Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Arztsitze und des Praxisinventars
(Der Tagesordnungspunkt wurde in der Nichtöffentlichen Sitzung beschlossen.)


TOP 4 Lehrschwimmhallen des Landkreises; Neuregelung der Nutzung u. der finanziellen Beteiligung an den Betriebs- u. Investitionskosten

Empfehlungen zur finanziellen Beteiligung Gutachten
über die finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden an den Betriebs- und In-vestitionskosten der Lehrschwimmhallen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg für den Landkreis Kelheim durch den Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband. (s. Anlage im Internet des LA. Kelheim Sitzungsdienst)
Der Landkreis sollte mit den betroffenen Schulaufwandsträgern möglichst zeitnah Verhandlungen über den Abschluss von Zweckvereinbarungen zur Mitbenutzung der kreiseigenen Lehrschwimmhallen im Rahmen des schulischen Bedarfs anstreben. In diesen Zweckvereinbarungen wäre insbesondere das grundsätzliche Belegungsrecht, die Laufzeit, die vorstehend beschriebenen Kriterien zur Verteilung von Betriebs- und Investitionskosten sowie das Abrechnungsverfahren zu regeln. Derartige Zweckvereinbarungen vermitteln Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig ist durch eine angemessene Kostenbeteiligung der anderen Schulaufwandsträger sichergestellt, dass der Landkreis künftig fremde Schulträgeraufgaben nicht mehr aus dem Kreisumlageaufkommen finanziert. Dadurch werden bestehende Risiken hin-sichtlich der Anfechtbarkeit von Kreisumlagebescheiden erheblich minimiert.
Mit dem Abschluss von Zweckvereinbarungen zur Mitbenutzung der kreiseigenen Schwimmhallen im Rahmen des schulischen Bedarfs entfällt auch die bisher praktizierte Verteilung der von den Städten Abensberg, Mainburg und Riedenburg ohne vertragliche Grundlage gezahlten Pauschalzuschüsse von jährlich 24.000 € an kreisangehörige Kommunen mit eigenen Hallenbädern. Hierzu ist ohnehin festzuhalten, dass der finanzielle Ausgleich von vermeintlichen oder tatsächlichen „Nachteilen“ aus dem Betrieb von gemeindlichen Einrichtungen generell keine Aufgabe des Landkreises ist.

1. Aufgrund der kommunalrechtlichen Erfordernisse bzw. als nachhaltiger u. nutzerbezogener Beitrag zur Senkung der Kreisumlage wird die Nutzung bzw. Mitbenutzung, das grundsätzliche Belegungsrecht, die Ermittlung und Verteilung der Betriebs- u. Investitionskosten sowie das Abrechnungsverfahren bei den landkreiseigenen Lehrschwimmhallen ab 1.1.2020 neu geregelt.
2. Mit den Standortgemeinden bzw. Schulsachaufwandsträgern (insbesondere Städte Riedenburg, Abensberg, Mainburg bzw. Schulzweckverbände oder externe u. private Schulträger) werden entsprechende Zweckvereinbarungen für die schulische (z. B. Grund-/Mittelschulen) u. außerschulische (Breitensport, Öffentlichkeit) Mitbenutzung und Kostenbeteiligung geschlossen.
Die bestehende/n Benutzungs- u. Gebührensatzung und Einzelvereinbarungen sind nachfolgend an die Sach- u. Rechtslage anzupassen.
Die bisher jährlich beschlossene u. praktizierte Verteilung von Pauschalzuschüssen der drei Standort-Städte an Gemeinden mit eigenen Hallenbädern wird beendet.
3. Die Kostenbeteiligung (Umlageschlüssel zur Defizitdeckung) richtet sich zukünftig nach den jeweiligen Nutzungszeiten, d. h. dem jeweiligen zeitlichen Belegungsumfang (Schwimmunterricht der Schulen in gemeindlicher oder privater Sachaufwandsträgerschaft, Öffentlichkeit, Vereine) und der Betriebskosten inkl. kalk. Kosten, Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten und einer 10%igen Verwaltungspauschale auf das Gesamtdefizit der jeweiligen Lehrschwimmhalle, soweit die Kosten nicht ausschließlich von einer Nutzergruppe veranlasst sind. Die Kostenabrechnung mit den Standortgemeinden, den Schulsachaufwandsträgern u. evtl. sonst. Nutzern erfolgt nach Abschluss aller Buchungen im Folgejahr.
4. Eine direkte Investitionskostenbeteiligung (Baukostenzuschuss) der Standortgemeinden, Schulsachaufwandsträger bzw. externer Nutzer für Sanierungs-/Neubaumaßnahmen bei Lehrschwimmhallen des Landkreises entfällt, da diese (reduziert um etwaige staatl. Zuweisungen) über die kalkulatorischen Kosten (AfA, kalk. Zins) im Rahmen der jährlichen Kostenbeteiligung erfolgt.
5. Die Nutzungszeiten der Vereine, werden vom Landkreis nicht direkt mit den Vereinen sondern mit den Ortssitzgemeinden/-städte der Vereine abgerechnet. Eine nachfolgende Kostenbeteiligung der Vereine bleibt den jeweiligen Gemeinden/Städten vorbehalten.
6. Die Festlegung der jeweiligen Benutzungsgebühr bzw. des Eintrittsgeldes für die öffentliche Nutzung erfolgt im Benehmen mit den Standortstädten.
7. Steuerrechtliche Erfordernisse bzw. Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Umsatzsteuer; Vorsteuer) sollen bei der Festlegung der Leistungsbeziehungen, Kostenbeteiligung und der Nutzungsrechte positiv für den Landkreis genutzt werden.

 

 

TOP 5   Lehrschwimmhalle Mainburg; Ergebnisse der baufachlichen Zustandsbeurteilung bzw. Voruntersuchung, Fördermöglichkeiten und weitere Vorgehensweise

1. Die Erläuterungen und Empfehlungen des Planungsteams bzw. die Ergebnisse der baufachlichen Zustandsbeurteilung bzw. Voruntersuchung und evtl. Fördermöglichkeiten bzgl. der landkreiseigenen Lehrschwimmhalle Mainburg werden zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund des erheblichen Sanierungsrisikos, der beengten Platzverhältnisse, der nicht erreichbaren zeitgemäßen/energetischen Optimierung des Gebäudebestandes und der festgestellten Unwirtschaftlichkeit einer Generalsanierung und der damit verbundenen mind. 3jährigen Außerbetriebnahme, wird die Lehrschwimmhalle Mainburg nicht weiter projektiert. Da der Schwimmunterricht der landkreiseigenen Schulen (Realschule u. Gymnasium) bedarfsgerecht anderweitig organisiert werden kann, der Landkreis nicht für den Vereins-/Breitensport und nicht für den öffentlichen Badebetrieb zuständig ist, und diese bzw. die Nutzungszeiten anderer Aufgabenträger überwiegen (ca. 2/3), erfolgt auch kein (Ersatz-)Neubau durch den Landkreis (keine originäre Landkreisaufgabe).
3. Im Rahmen des Bauunterhalts wird der Betrieb der Lehrschwimmhalle Mainburg – insbesondere soweit wirtschaftlich u. sicherheitstechnisch vertretbar – bis längstens 30.06.2024 unter Anwendung der ab 1.1.2020 geltenden Kostenbeteiligungsregelung, d. h. mit nutzungsbezogener Kostenbeteiligung der Stadt bzw. des Schulverbandes Mainburg aufrecht gehalten. Über die Nachfolgenutzung (z. B. Grün-/Pausenhoffläche) wird zu gegebener Zeit befunden.
4. Aufgrund der deutlich überwiegenden Nutzungszeiten (ca. 2/3), die in die gemeindliche/städtische bzw. schulverbandsmäßige Aufgabenzuständigkeit fallen, wird die Stadt bzw. der Schulverband Mainburg gebeten, hinsichtlich der Projektierung eines eigenen Hallenbades/Lehrschwimmhalle auf einem alternativen Standort zu befinden und entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen bzw. zu nutzen.
5. Im Falle der Gestehung eines städtischen Hallenbades/Lehrschwimmhalle, sichert der Landkreis Kelheim der Stadt bzw. dem Schulverband Mainburg bereits jetzt zu, dass er sich unter Berücksichtigung von (staatl.) Fördermöglichkeiten (Förderanspruch aufgrund des rechnerischen schulsportfachlichen Bedarfs auch der Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises) und analog der neuen Kostenbeteiligungsregeln (Zweckvereinbarung) an den evtl. zukünftigen Betriebskosten beteiligt.
Aufgrund der Voruntersuchung des Ing. Büro kplan und den entsprechenden Fachbüros, (auf der Landkreisseite zu den  Sitzungsunterlagen ist das Gesamtwerk einsehbar.) Ist für uns ein Neubau, entsprechend den Vorgaben der Beschlussvorlage die Einstimmig angenommen wurde, jetzt die Aufgabe das Projekt um zu setzen.
s. Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau:


TOP 6   Landkreishaushalt 2020 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse (freiwillige Leistungen)

In den Landkreishaushalt 2020 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende freiwillige Leistungen eingestellt und die Bewilligung/Auszahlung der Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge bzw. die Freigabe der für die Projekte u. Sachbearbeitung (insbesondere für den Unterabschnitt 7900) vorgesehenen Mittel im Jahr 2020 beschlossen:
1.1 Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge für den Bereich Tourismus insg. 437.000 €
Davon 1.1.1 an den Tourismusverband Kelheim e. V.; insg. 407.250 €, d. h. Zuschuss incl. Mitgliedsbeitrag
1.1.2 an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V. insg. Mitgliedsbeitrag 29.750,00 € (wie Vorjahr)
Zuschuss an das Judo-Leistungsinternat e. V. Abensberg, 25.000,00 €
1.4 Allgemeiner Investitionszuschuss an das BRK, Kreisverband Kelheim, 11.500,00 €
1.5 Zuschüsse an die Jäger (wie Vorjahre seit 2018) für alle im Jagdjahr 2019/2020 im Landkreis Kelheim erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises untersuchten Wildschweine (9,00 €/Wildschwein; Haushaltsansatz 10.000,00 €). Die Zuschüsse werden insbesondere wegen der Seuchenvorbeugung für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gewährt und unterliegen der jährlichen Bedarfsprüfung bzw. Zustimmung der Kreisgremien. Der Zuschuss ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen und für das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) beim Landratsamt Kelheim – Untere Jagdbehörde – formlos zu beantragen.  Hierbei ist dem Antrag eine Kopie des Wildursprungsscheines für die Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger, oder eine Kopie des amtlichen
Untersuchungsbeleges nach dem Fleischhygienerecht, beizufügen.
1.6 Sonstige Mitgliedsbeiträge bzw. Zuschüsse laut beiliegender zwei Übersichten
1.7 Teilhaushalt/Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)
Der Landkreis Kelheim beteiligt sich wie bisher am überörtlichen regionalen Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsprozess als freiwillige Leistung/Zuschuss im Teilhaushalt/Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr) mit Ausgaben/ungedeckten Kosten i. H. v. 696.900 € Antrag auf Bezuschussung einem neuen Zielkamerasystem der Firma Timetronics Mac Finish 2D 100 mobil Color  Ersatzbeschaffung einer Zeitmessanlage für die Durchführung von Sportveranstaltungen.
Josef Stanglmeier Stiftung 1.000,00 Euro, Private Spenden 1.000,00 Euro, Kreissparkasse Kelheim 2.500,00 Euro
Vereine der LG Landkreis Kelheim 2.000,00 Euro Gesamt 6.500,00 Euro Die Kosten für die Neuanschaffung betragen 8.500 Euro, so dass eine Finanzierungslücke von 2.000 Euro besteht. Der Antrag lautet daher, dass der Landkreis Kelheim einen Zuschuss in Höhe von 2.000, Euro gewähren möge.

Landkreishaushalt 2020 (1. Vorberatung)
Die Erläuterung erfolgt anhand eines Power-point-Vortrages (Kenntnisnahme).
haushaltsrelevante Einzelbeschlüsse (z. B. Asylsozialberatung, ASPKonfiskatcontainer,
Energieagentur-Kooperationsvereinbarung) u.
aktuelle Änderungen
• Jugendhilfe (Ergebnisse der Jugendhilfeausschusssitzung vom
Ein paar Folien mit den Auswirkungen der bisherigen Daten für die Kommunen (unter Vorbehalt)

 

 

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