Kreisausschusssitzung vom 23. November 2015

Veröffentlicht am 02.12.2015 in Kreistagsfraktion

Tagesordnung:

Antrag des Caritas-Verband für die Asylberatung

Defizitausgleich der Ilmtalklinik Pfaffenhofen

Defizitausgleich Goldberg-Klinik Kelheim

Rückzahlung von Fördermittel

Asyl und Flüchtlingsproblematik

 

Für die bevorstehenden Feiertage und das kommende Neue Jahr 2016 wünsche ich Allen ruhige Festtage, ausreichend Zeit um Schönes zu genießen und neue Kraft zu schöpfen, für die kommenden Herausforderungen, die es zu lösen gilt. Wir gehören zu den Glücklichen, die Freiheit in vollen Zügen genießen können. Das bedeutet, dass uns ein solches Übermaß besondere Verantwortung auferlegt, nicht zuletzt gegenüber unserem Nächsten.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Willi Dürr (Fraktionsvorsitzender im Kreistag Kelheim

 

 

 

Antrag des Caritas-Verband für die Asylberatung in Höhe von 20.000 € wurde einstimmig zugestimmt. Die Ausgaben sind im Haushalt entsprechend eingestellt. - Dem Antrag des Caritas-Verband auf Förderung der Asylsozialberatung für den Landkreis Kelheim. Der Freistaat Bayern fördert die Personalkosten der Asylsozialberatung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die staatliche Förderung ist für die Wohlfahrtsverbände jedoch nicht auskömmlich; die Personalkostenförderung umfasst nicht die gesamten Personalkosten, sondern lediglich einen Anteil hiervon. Die Förderung des Freistaates beträgt derzeit nominal 80% der Personalkosten nach TV-L Pauschale mit 40,1 Wochenstunden. Der Kreiscaritasverband bildet in seinen Arbeitsvertragsrichtlinien den TVÖD mit 39 h Wochenarbeitszeit ab. Dies führt dazu, dass der Kreiscaritasverband von den tatsächlichen Kosten nur 66,80 % (Eingruppierung S 12/Stufe 3) als Zuschuss bekommt. Außerdem sind die Sachkosten nicht in die staatliche Förderung einbezogen. Damit wird der im Landkreishaushalt 2016 festgelegte Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 € zur Finanzierung der anfallenden Sachkosten für die Asylsozialberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. (Kreiscaritasverband) für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2016 beschlossen. Einstimmiger Beschluss

Defizitausgleich der Ilmtalklinik Pfaffenhofen, Nachdem in den Sitzungen des Sozial und Gesundheitsausschuss sowie der Fraktionsbesprechung bereits darüber informiert wurde, gab Kämmerer Schmidbauer nochmal einen kurzen Bericht über das Wirtschaftsjahr 2015 und folgende 2016/2017 in denen jeweils weitere Defiziten auflaufen. ( ca. 700.000 € Defizitausgleich ca. 20.000 € Zinsen ca. 250.000 € Tilgung) Für den Haushalt 2016 ist ein Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2015 u. 2016 – Landkreishaushalt 2016 Im Landkreishaushalt 2016 werden insgesamt 820.000 € für die Defizitausgleichszahlungen2 015 u. 2016 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsplanjahre der ITK GmbH jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (1 x 390.000 € + 1 x 430.000 €). In der Finanzplanung 2017 ff werden 700.000 € p. a. eingestellt. Zins- u. Tilgungsleistungen für Investitionen (z. B. Brandschutz) im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2016 Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2016 (Zinsen) i. H. v. 7.000€, im Vermögenshaushalt (Tilgung) i. H. v. 62.500 € und im Finanzplan 2017ff (s. Investitionsprogramm – Tilgung im VmH p.a. 187.500 € bzw. Zinsen im VerwH. Ca. 20.000 € pa. veranschlagt. Mit der Gegenstimme von Dr. Brandl angenommen.

- Defizitausgleich Goldberg-Klinik Kelheim, auch dazu gab der Kämmerer nochmal die Zahlen bekannt und legte nachfolgenden Beschlussvorschlag vor: Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2014, 2015 u. 2016 – Kreishaushalt 2016; Finanzplanung. Im Landkreishaushalt 2016 werden insgesamt 0,87 Mio € für die Defizitausgleichszahlungen 2014 u. 2015 veranschlagt (Verwaltungshaushalt). Es sind somit zwei Wirtschaftsplanjahre der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (anteilig) berücksichtigt (1x Restausgleich 2014 ca. 0,10 Mio € u. 1x prognostizierte Gesamtausgleich 2015 0,77 Mio €). Für das voraussichtliche Defizit des Wirtschaftsjahres 2016 erfolgt kein Ansatz bzw. kein Ausgleich im Haushalt 2016 (s. Übersicht bzw. Anlage). In der Finanzplanung 2017 ff werden 0,9 Mio € p.a. für zukünftige Defizitausgleiche berücksichtigt. Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten: 2,1 Mio €) u. sonstiger zukünftiger Investitionen -Kreishaushalt/Finanzplanung 2016 ff Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten: 2,1 Mio €) werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2016 (Zinsen) i. H. v. 15.000 €, im Vermögenshaushalt 2016 (Tilgung) i. H. v. 105.000 € und im Finanzplan 2017 ff (Lüftung: Zins: ca. 15.000 € p. a. u. Tilgung 210.000 € p. a.) veranschlagt. Für die geplanten sonstigen zukünftigen Investitionen werden entsprechende Veranschlagungen im Finanzplan 2017 ff lt. Angaben der Geschäftsführung eingestellt (s. Investitionsprogramm; Zinsen im VwH, Tilgung im VmH).

Rückzahlung von Fördermittel (B-Bau) – Kreishaushalt 2016 Im Vermögenshaushalt 2016 werden 2,2 Mio € für die Rückzahlung der Fördermittel (B-Bau) eingestellt. Mit dem Haushaltsansatz i. H. v. 0,2 Mio € aus dem Haushaltsjahr 2015 stehen somit insg. 2,4 Mio € im Jahr 2016 zur Rückzahlung zur Verfügung. Mit der Gegenstimme von Dr. Brandl angenommen.

- Asyl und Flüchtlingsproblematik, auch dazu habe ich euch die entsprechenden Unterlagen bereits zugesandt. Die Diskussion drehte sich vor allem um die Einstellung von Personal, zu denen Koll. Brandl eine Befristung verlangte, die auch von mehreren Ausschussmitgliedern unterstützt wurde. Der Landrat und der Kämmerer, sowie Hr. Auer verwiesen auf die dringende Notwendigkeit von Einstellungen, da ansonsten durch bereits aus der Bauabteilung abgezogenes Personal, eine normale Bearbeitung von Bauanträgen gewährleistet werden kann. Der Hinweis von Dr. Brandl dass das Landratsamt mit dem vorhandenen Personal die Abwicklung des staatlichen Hochbaus für die Errichtung und den Bauunterhalt von Unterkünften erledigen kann, wurde vehement zurück gewiesen. Landrat Faltermeier erklärte, dass dann eine Umsetzung von Asyl-Unterkünften nicht möglich sein wird. Auch die Ausschreibung mit dem Hinweis nur Befristet einzustellen, wird nicht das Notwendige Fachpersonal bringen. Ich brachte zum Ausdruck, dass es zwingend erforderlich ist, unbefristet Auszuschreiben, da mit dem Erforderlichen Anstieg im Wohnungsbau Qualifiziertes Personal nur sehr schwer zu bekommen sein wird. Auch in Bezug der Altersstruktur beim Personal im LA. Ist eine Festanstellung Notwendig, wie das Personalkonzept des Landkreises deutlich zeigt. Im Übrigen tragen wir die Umsetzung für Asylflüchtlinge über das staatliche Landratsamt mit, und verweisen Ausdrücklich darauf hin, dass der soziale Wohnungsbau in den Bereich der kommunalen Baugesellschaften vorangetrieben werden muss. Der Beschlussvorschlag:

Das Konzept zur Asyl- und Flüchtlingsproblematik wird zur Kenntnis genommen.

2. Über die Personal- und Sachkosten und die Investitionskosten des Landkreises wird im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanes 2016 beraten und entschieden.

3. Im Falle der Antragstellung für eine Zuständigkeitsübertragung im Bereich des staatlichen Hochbaus nach § 4 Abs. 2 Satz 2 OrgBauWoV auf das staatliche Landratsamt Kelheim durch den Landrat als Leiter des staatlichen Landratsamtes muss der Kreistag dem Antrag zustimmen und die notwendigen Personal- und Sachkosten übernehmen. Die Entscheidung soll sich aus der Beratung ergeben. Mein Vorschlag Unbefristet Auszuschreiben wurde abgelehnt, allerdings soll damit in der Kreistagsitzung endgültig entscheiden werden.

4. Entgegenstehende Anträge werden abgelehnt. (wie der von Dr. Brandl gestellt wird zurückgestellt und entsprechend und in weitere Beratungen mit aufgenommen.)

-Landkreishaushalt 2016 Vorberatung, auch dazu gab der Kämmerer nochmal einen Überblick über das Zahlenmaterial für den gesamten Haushalt bekannt, der mit einer Kreisumlage von 50% Punkte aufgestellt wurde. Auf die Anfrage des Landrats ob den die Kreisausschussmitglieder eine Empfehlung abgeben möchten wurde verneint. Die Fraktionen erklärten dass erst nach den Fraktionsbesprechungen mit dem Kämmerer entsprechende Aussagen getroffen werden. Die Haushaltsinformationen wurden als Empfehlung an den Kreistag mit der Gegenstimme von Dr. Brandl angenommen.

 

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