Kreisausschusssitzung vom 26. Juni 2017

Veröffentlicht am 01.07.2017 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH – Krankenhaus Mainburg;

- Brandschutzsanierung/Unterhaltungsmaßnahmen

- Entwicklungen/Ergebnisse der Klausurtagung vom 10.02.2017

- Raum- und Funktionsprogramm – bauliche und funktionelle Weiterentwicklung

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht und wirtschaftliche Lage

TOP 3 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH/Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB); Änderung der Satzung bzw. des Genossenschaftsvertragen wegen Beitragserhöhung

TOP 4 Zweckverband Kreissparkasse Kelheim; Neufassung der Zweckverbandssatzung

TOP 5 Erlass Benutzungssatzung, Gebührensatzung sowie Haus- und Badeordnung für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim

 

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH – Krankenhaus Mainburg;

Brandschutzsanierung/Unterhaltungsmaßnahmen

Entwicklungen/Ergebnisse der Klausurtagung vom 10.02.2017

Raum- und Funktionsprogramm – bauliche und funktionelle Weiterentwicklung

Die Vorlagen wurden bereits in der Fraktionsbesprechung vorgestellt, und haben einige neue Erkenntnisse vor allem was das Mainburger KKH anbelangt, um gegebenenfalls den weiteren Fortbestand sichern zu können. Die Kostensteigerung bei der Brandschutzsicherung um 668.634 € beinhalten unter anderem auch Investitionen für den Bestand des KKH. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Kreisausschuss stimmt dem angepassten Brandschutzkonzept inklusive Lichtrufanlage und W-LAN mit einer Gesamtsumme von 4.623.415,-- € und der Kostentragung durch den Landkreis Kelheim zu (Finanzierung über Darlehensvariante). In den Finanzplanungsjahren sind die Haushaltsansätze anzupassen.

Herr Stefan Link von Hitzler Ingenieure, Herr Geschäftsführung Ingo Goldammer bzw. Herr Prokurist Christian Degen geben einen Überblick über die Brandschutzsanierung am Standort Mainburg und stellt die angepasste Kostenermittlung dar. Daneben gibt er einen Überblick über entstehende Zusatzkosten für Lichtrufanlage, Patientenentertainment und WLAN. Weiterhin stellt er dar, in welchem Rahmen sich eine Raum- und Funktionsplanung bewegen würde, die für eine künftige bauliche Ausrichtung des Krankenhauses Mainburg unerlässlich wäre. Das Raum- und Funktionsprogramm soll bis Jahresende 2017 fertiggestellt sein.

Aufstellung der Honorarkosten des Raum- und Funktionsprogrammes für Mainburg

Bestandaufnahme

Erstellung eines FRP 50.000 €

Bauliche Zielplanung 18.000 €

-Architekt 50.000 €

-Fach planer TGA 20.000 €

-Projektmanagement 15.000 €

Summe: 153.000 €

Weiterhin stimmt der Kreisausschuss einer durchzuführenden Raum- und Funktionsplanung mit Kosten in Höhe von ca. 153.000,-- € und der Kostentragung durch den Landkreis Kelheim zu (Finanzierung über Darlehensvariante). Einstimmiger Beschluss der beiden Gremien.

 

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Situationsbericht und wirtschaftliche Lage

Dazu berichtete die Geschäftsführerin Dagmar Reich die einen Situationsbericht über die Goldberg-Klinik und die Gesellschaft gab. Der Jahresüberschuss/Fehlbetrag aus dem derzeitigen Monats-Stand weist einen Fehlbetrag von 1.9 Mio. € auf, und bewegt sich somit am Haushaltsansatz. Der Verlauf der Entwicklung am CIM, unterliegt weiter den Schwankungen, und gestaltet sich im monatlichen Rhythmus in den einzelnen Abteilungen an den Sollzahlen nach unten und nach oben. Ab 01.07 2017 tritt als Chefarzt der Frauenklinik Hr. Rainer Perez an. Leitender Oberarzt der Chirurgie Dr. Dechant tritt zum 01.10.2017 die Nachfolge von Dr. Kolbinger an, der in den Ruhestand wechselt. Neurochirurgen (Holzschuh, Bartsch, Bauhuf, Neu) starten im Sommer Filialpraxis an der Goldberg Klinik. Oberarzt Anästhesie Dr. Ehrenberg (Nachfolge von Dr. Scheidl) Der Vortrag wurde zur Kenntnis genommen.

 

TOP 3 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH/Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB); Änderung der Satzung bzw. des Genossenschaftsvertragen wegen Beitragserhöhung

Hr. Auer berichtete über die Änderungen aus dem Gesellschaftervertrag der Goldberg-Klinik mit der Genossenschaft „Klinik-Kompetenz-Bayern eG“, die eine Erhöhung der Beiträge vorsieht. Der Vorstand der Klinik Kompetenz Bayern eG (KKB) schlägt die Anpassung des Genossenschaftsvertrages vor, nachdem in 2017 folgende jährliche Genossenschaftsbeiträge erhoben werden soll:

Bis 300 Betten 8.400,-- € Jahresbeitrag,

Bis 600 Betten 12.000,-- € Jahresbeitrag,

ab 601 Betten 15.600,-- € Jahresbeitrag.

Der Jahresbeitrag steigt im Vergleich zum Vorjahr um 20 % pro Mitglied. Die Erhöhung der Jahresbeiträge ist durch die Schaffung der Sekretariatsstelle, Umsetzung der Benchmark-Software (KMS), Umsetzung einer Software für Wissensmanagement und die Weiterführung des Projektes „Haftpflichtversicherung“ mit PwC erforderlich. In der Satzung der KKB wird in § 6 Abs. 2 h die Summe 10.000,-- € durch die Summe 20.000,-- € ersetzt (Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr – bis zu 20.000,-- €). Der Genossenschaft gehören 52 Klinikträger und rd. 60 KKH’s als Mitglieder an, mit der die Kraft der Krankenhäuser gegenüber der Politik gebündelt wird. Auch das Mainburger KKH ist Mitglied in dem Verbund. Einstimmig beschlossen.

 

TOP 4 Zweckverband Kreissparkasse Kelheim; Neufassung der Zweckverbandssatzung

Hr. Auer wies in seinem Vortrag, auf die Diskussion der Gebietsstruktur hin, die seit langem mit der Regierung und den Satzungsänderungen besprochen wurden.

Der Landkreis Kelheim, die Stadt Kelheim, der Landkreis Mainburg und der Landkreis Riedenburg schlossen sich mit Wirkung vom 1. Mai 1972 zur Fortführung der bisher von ihnen betriebenen Kreissparkasse Abensberg, Stadtsparkasse Kelheim, Kreissparkasse Mainburg und Kreissparkasse Riedenburg zu einem Zweckverband zusammen. Die von den Beteiligten vereinbarte Verbandssatzung wurde von der Regierung von Niederbayern mit Schreiben vom 16. März 1972 aufssichtlich genehmigt. Die Ursprungssatzung aus dem Jahr 1972 wurde mit den Änderungssatzungen vom 21. November 1974/22. Dezember 1994/10. Januar 2003/21. Juli 2004/30. April 2009/28. Juli 2009 geändert. Durch die nun erstellte Neufassung soll wieder eine übersichtliche Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim vorliegen. Zusätzlich wurde die konsolidierte Satzung an die Mustersatzung des Sparkassenverbands Bayern (SVB) angepasst. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 die Neufassung der Zweckverbandssatzung einstimmig beschlossen. Nach § 12 Abs. 1 der Satzung bedarf eine Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung der Stadt und des Landkreises Kelheim. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25.07.2016 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst. Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat die die Satzung am 25.07.2016 beschlossen. Einstimmig beschlossen.

 

TOP 5 Erlass Benutzungssatzung, Gebührensatzung sowie Haus- und Badeordnung für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim

Kämmerer Schmidbauer gab dazu einen kurzen Überblick aus der Vorlage, die gelichzeitig als Beschlussvorschlag, die im Auftrag des Landkreises Kelheim von Seiten der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim ein sog. „Bädercheck“ durchgeführt wurde. Vorrangig wurden dabei sicherheits- und haftungsrechtliche Belange (Verkehrssicherungspflicht, Organisationshaftung des Landkreises als Betreiber) sowie etwaige Optimierungen des wirtschaftlichen Betriebes der Schwimmhallen (z. B. durch Einstellungen/Modifizierungen der Anlagentechnik) betrachtet. Im Abschlussbericht „Bädercheck“ wurde u. a. eine Anpassung der aktuellen Benutzungsordnung, insbesondere bei den Zutrittsregelungen für Kinder und begleitpflichtige Personen, angeregt. Die Benutzungs- und Gebührenordnung des Landkreises Kelheim für die landkreiseigenen Schulschwimmhallen in Abensberg, Mainburg und Kelheim vom 1. April 2000 wurde letztmalig mit Beschluss vom 28.07.2014 geändert. Die Benutzungsordnung besteht seit 1. April 2000 unverändert; geändert wurde seitdem nur die Gebührenordnung.

 

I. Benutzungsatzung

Die Neufassung betrifft insbesondere folgende Vorschriften:

- §§ 4 und 5 - Benutzungsberechtigung

- §§ 6 und 15 - Möglichkeit zum Erlass einer Haus-und Badeordnung sowie von Sondervorschriften

- § 10 - Ordnung und Sicherheit

- § 11 - Haftung des Landkreises

- § 14 - Sonstige Nutzungen

- § 17 - Ordnungswidrigkeiten

 

II. Gebührensatzung

a) Einzel- und Zehnerkarten

Die Eintrittsgebühren für die Schulschwimmhallen des Landkreises wurden letztmals zum 01.01.2008 geringfügig erhöht.

Nach 10 Jahren erscheint eine Anpassung der Eintrittsgebühren angemessen, zumal es sich durch die Neufassung der Benutzungssatzung anbietet.

Beabsichtigte Erhöhung der aktuellen Benutzungsgebühren:

Kinder Einzelkarte von 1,50 € auf 2,00 € Zehnerkarte von 12,00 auf 16,00 €

Erwachsene Einzelkarte von 2,50 € auf 3,00 € Zehnerkarte von 20,00 auf 24,00 €

Ermäßigte Zehnerkarte von 16,00 auf 20,00 €

 

Benutzungsgebühren für Vereine, Verbände, Organisationen

Die Gebühren für die Nutzung der Schwimmhallen durch geschlossene Gruppen (z. B. Vereine, Verbände) waren bislang entsprechend der Gebührenordnung einzelfallbezogen festzusetzen.

Aktuell nutzen folgende Vereine die Schwimmhallen:

- TSV Delphine Abensberg e. V.

- DLRG OV Abensberg

- TSV 1861 Mainburg e. V.

- Wasserwacht Mainburg

- Wasserwacht Riedenburg

- Wasserwacht Hemau

- Wasserwacht Altmannstein

- Kanuclub Kelheim e. V.

Eine zweckentsprechende Gleichbehandlung und gebührengerechte Festsetzung war nur schwer möglich. Eine Vereinheitlichung ist aufgrund einer umfassenden Gebührengerechtigkeit sachlich geboten. Eine Abrechnung nach der tatsächlichen Nutzungszeit ist bei Bädern i. d. R. üblich und wird daher als sachliche Basis zugrunde gelegt. Mit dem zukünftigen ½-Stundenansatz i. H. v. 2,50 € werden voraussichtlich geringfügig höhere Einnahmen erzielt (insgesamt ca. + 100,00 bis 150,00 € p. a.).

Bisherige Einnahmen der Schwimmhallen

1. Öffentliche Nutzung

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

15.971,30 €

19.777,00 €

13.951,97 €

2015

13.146,00 €

20.316,00 €

11.460,64 €

2014

18.495,50 €

23.140,00 €

13.441,80 €

2. Nutzung durch Vereine

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

1.649,25 €

1.100,53 €

1.047,60 €

2015

726,15 €

1.100,53 €

1.188,80 €

2014

1.139,65 €

986,78 €

1.019,60 €

3. Nutzung durch Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

---

855,00 €

---

2015

---

900,00 €

1.554,00 €

2014

---

960,00 €

900,00 €

4. Einnahmen insgesamt

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

17.620,55 €

21.732,53 €

14.999,57 €

2015

13.872,15 €

22.316,53 €

14.203,44 €

2014

19.635,15 €

25.086,78 €

15.361,40 €

jährliche Zuschüsse des Landkreises Kelheim zur Deckung der Kosten der Schwimmhallen (= ungedeckte Kosten)

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

164.109,20 €

249.740,22 €

204.007,99 €

2015

138.811,03 €

485.779,20 €*

202.037,42 €

2014

144.277,00 €

225.403,06 €

180.670,52 €

*Durchführung grundlegender Sanierungsarbeiten an der Lüftungsanlage, daher der enorme Unterschied zum Haushaltsjahr 2016

f) Besucherzahlen Öffentlichkeit (ohne Vereine und Schulen)

Haushjahr

Abensberg

Mainburg

Riedenburg

2016

6.200

9.874

6.266

2015

6.486

10.387

6.115

2014

6.780

12.189

6.439

 

III. Haus- und Badeordnung

Eine Haus- und Badeordnung wurde für die Schwimmhallen des Landkreises bislang noch nicht erlassen. Wie in § 1 der Haus- und Badeordnung beschrieben, dient diese der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Schulschwimmhallen. Vorrangig wird dadurch -in Ergänzung zur Benutzungssatzung- das Verhalten der Badegäste geregelt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, folgende Vorschriften (siehe Anlagen) zu beschließen:

I. Benutzungssatzung für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim in Abensberg, Mainburg und Riedenburg

II. Gebührensatzung für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim in Abensberg, Mainburg und Riedenburg

III. Haus- und Badeordnung für die Schulschwimmhallen des Landkreises Kelheim in Abensberg, Mainburg und Riedenburg

 

 

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