Kreisausschusssitzung vom Montag, den 29. Mai 2017

Veröffentlicht am 08.06.2017 in Kreistagsfraktion

 

TOP 1 Ersatzbeschaffung des Gefahrgut-Gerätewagen

TOP 2 Einrichtung eines Seniorenrates im Landkreis Kelheim

TOP 3 Wettbewerb Modellregion Naturtourismus

TOP 4 Buchungsfehler in gemeinsamen Einrichtungen

TOP 5 Staatliche Realschule Riedenburg, Sanierung

TOP 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH

TOP 7 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen

TOP 8 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2016

 

 

TOP 1 Ersatzbeschaffung des Gerätewagen-Gefahrguts des Landkreises Kelheim durch ein Wechselladerfahrzeug (WLF) und einen Abrollbehälter Gefahrgut (AB-Gefahrgut) Fr. Festl und Kreisbrandrat Hr. Höfler gaben dazu einen entsprechenden Sachbericht, der Gerätewagen ist bei der FF Kelheim stationiert u. soll auch zukünftig dort stationiert werden. Die Förderfähigkeit ist mit der Regierung geklärt. Gemäß der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR- ) vom 13.03.2015, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30.08.2016 beträgt die Zuwendung für das 3-achsige Trägerfahrzeug 79.000 €. Die Zuwendung für den Abrollbehälter beträgt nach dem Sonderfördeprogramm des Freistaates Bayern vom 14.08.2013 für die Ersatzbeschaffung von „Gerätewagen-Gefahrgut – GW-G“ 196.000 €. Die Förderung des Freistaates Bayern beträgt somit insgesamt 275.000 €. Die Gesamtkosten für die Beschaffung des Wechselladerfahrzeugs werden sich auf ca. 200.000 € brutto, die Gesamtkosten für die Beschaffung des Abrollbehälters GW-G auf rund 270.000 € brutto belaufen. Die bislang geschätzten Gesamtkosten (450.000 €) und Fördermittel (275.000 €) sind bereits im Finanzplan des Kreishaushalts im Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt (siehe Investitionsprogramm – Haushalt 2017. Inwieweit die Ausschreibung über ein Fachbüro durchgeführt werden soll wurde diskutiert, um aber auch die Europaweite Ausschreibung mit den Notwendigen Vorgaben auf dem Weg bringen zu können, u. gleichzeitig die Verwaltung zu entlasten wurde vom Kreisausschuss befürwortet. Dr. Bohn, stimmt der Beschlussvorlage unter Ziffer 3 nicht zu. Beschlussvorschlag: 1. Der Beschaffung eines 3-achsigen Wechselladerfahrzeugs und eines Abrollbehälters Gefahrgut als Ersatz für den Gerätewagen-Gefahrgut des Landkreises Kelheim wird zugestimmt. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten (Ausgaben 470.000 €) und staatlichen Fördermittel (Einnahmen 275.000 €) werden im Haushalt 2018 veranschlagt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, a) die Förderanträge für das 3-achsige Wechselladerfahrzeug und den Abrollbehälter GW-G bei der Regierung von Niederbayern zu stellen, b) das Vergabeverfahren vorzubereiten und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Bewilligung der Fördermaßnahme durch die Regierung von Niederbayern, genehmigter Haushalt für das Jahr 2018) das Vergabeverfahren durchzuführen.

3. Der Beauftragung eines Fachbüros zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt.

 

TOP 2 Einrichtung eines Seniorenrates im Landkreis Kelheim Der Landkreis Kelheim setzt sich zum Ziel, die aktive Teilnahme seiner älteren Einwohnerinnen und Einwohner am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und sportlichen Leben zu stärken und zu fördern, sowie ihre besonderen Belange im kommunalpolitischen Geschehen zu vertreten. Der Seniorenrat soll überparteilich und überkonfessionell arbeiten und verbandsunabhängig sein. Er soll die Verbindung zwischen den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern des Landkreises und den politischen Gremien im Landkreis darstellen. Die Vorlage als Anhang wurde von Fr. Schmid vorgestellt und Einstimmig angenommen.

 

TOP 3 Wettbewerb Modellregion Naturtourismus Klaus Blümlhuber, zeigte dem Kreisausschuss die Kriterien für die Bewerbung auf, für die das Land Bayern 3 Landkreise/Kommunen auswählen wird. Der Wettbewerb „Modellregion Naturtourismus“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz soll Potenziale aufzeigen, die sich aus einer gezielten Entwicklung und Vernetzung von naturtouristischen Angeboten ergeben. Durch die Entwicklung von naturtouristischen Konzepten sowie die sukzessive Umsetzung in der Region soll vorhandenes Naturkapital In-Wert gesetzt und die Akzeptanz von Naturschutzanliegen gesteigert werden. Von den mit dem Wettbewerb angestoßenen bzw. ermöglichten Maßnahmen sollen Impulse für die weitere Verbreitung naturschonender Tourismusformen und für eine verstärkte Integration naturtouristischer Angebote in das kommunale bzw. regionale Tourismusprofil und –marketing ausgehen. Um die Chancen zu erhöhen,

als Modellregion ausgewählt zu werden, setzt der Tourismusverband im Landkreis Kelheim e.V. auf die Kombination der Themen „Naturerlebnisse“ und „Barrierefreiheit“ bzw. „Reisen für Alle“. Beide touristischen Segmente weisen derzeit eine hohe Dynamik auf. Im Landkreis sind bereits Natur-Erlebnisangebote (z.B. Führung durch die Weltenburger Enge) sowie einzelne touristische, barrierefreie Angebote (z.B. barrierefreie Aussichtspunkte) als Basis vorhanden. Maßnahmen im Detail: a. „Natur-Erlebniswelt für Alle“ in den Tourist-Informationen schaffen (Fokus: Bildung)

Je nach Ort soll ein unterschiedliches Naturschutz-Thema behandelt werden, z.B. Moorlandschaft in Bad Gögging, Jurafelsen in Riedenburg oder Weltenburger Enge in Kelheim und in der Tourist-Information für Alle erlebbar gemacht werden. Mittels multimedialer Informationssysteme (z.B. Monitore, iPads, Informationssäule) soll das jeweilige Naturthema leicht verständlich erklärt und vermittelt werden. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die technische Ausgestaltung für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutzbar ist. Darüber hinaus sollen Mitarbeiter mit direktem Gästekontakt in den Tourist-Informationen und Gastgeber durch entsprechende Seminare in den Naturthemen geschult werden. b. Stille Orte in der Natur erleben/spüren

Hierzu sollen bereits vorhandene Orte der Stille (z.B. Aussichtsplattform beim Römerkastell Abusina in Eining, ruhiger Blick in ein Altwasser) durch weitere Orte ergänzt werden. Die Orte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur wenig abseits von touristischen Hauptrouten gelegen sind, so dass weitgehend keine neuen Erschließungsmaßnahmen nötig sind. Innerhalb des Projekts „Modellregion Naturtourismus“ werden lediglich konzeptionelle Vorschläge für die Orte der Stille erarbeitet. Die Landschaftsführer könnten zusätzlich geführte Wanderungen zu diesen Orten anbieten, z.B. Führung „Lass die Seele baumeln“ oder „Wanderung mit allen Sinnen erleben“. Damit diese Angebote auch für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sind, sollten die Führungen und Veranstaltungen auch in Gebärdensprache oder in leichter Sprache angeboten werden. Ehrenamtliche Begleitpersonen könnten zudem den Gästen bei der Führung zur Seite stehen und ihnen beim Überwinden möglicher Barrieren behilflich sein. c. Netzwerkaufbau von ehrenamtlichen Begleitpersonen (Fokus: Vernetzung) Hierzu müsste ein Netzwerk von ehrenamtlichen Begleitpersonen im Landkreis Kelheim etabliert werden. Zur Koordination und Arbeitserleichterung soll eine digitale Datenbank erstellt werden, auf die vor allem die Natur- und Landschaftsführer bei Bedarf zurückgreifen können. Ehrenamtlich tätige Personen könnten auf dieser Plattform ihre Hilfe anbieten und Verbände oder weitere Einrichtungen könnten bei Bedarf nach Ehrenamtlichen suchen. Ziele:

Sensibilisierung und Begeisterung der Gäste für die ökologischen und kulturellen Werte im Landkreis Kelheim

Wissensvermittlung von Naturthemen an Mitarbeiter der Tourist-Informationen und Gastgeber

Aufzeigen der Themenvielfalt (Landschafts- und Naturerlebnis, Pflanzen, Tiere, Wasser, Boden, Geologie) u.a. durch unterschiedliche Themeninseln in den Tourist-Informationen

Etablierung neuer Formen der Umweltpädagogik im Landkreis Kelheim, v.a. Menschen mit Behinderung erhalten dadurch einen Zugang zur Natur

Besucherlenkung in Naturschutzgebieten und Beitrag zum Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt

Etablierung von barrierefreien Tourismusangeboten und positiver Beitrag zum Aktionsplan Inklusion des Landkreises Kelheim

Touristische Angebotsentwicklung und einheitliche Vermarktung der Natur und barrierefreien Erlebnisangebote

Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe

 

Bei der anschließende Diskussion, inwieweit auch im Nachgang noch weitere Bereiche wie das „Holletauerhopfenland“ oder auch der Bereich um Siegenburg mit aufgenommen werden können, macht Klaus Blümlhuber deutlich, dass dies sicher möglich sein wird, aber vorweg müssen wir die Hürde des Wettbewerb schaffen. Die Förderung für die Laufzeit 01.09.2017 – 31.08.2019 beträgt max. 70.000,00 €. Der Landkreis Kelheim muss einen Eigenanteil von mindestens 20% erbringen, dies entspricht einem Betrag von 20.000,00 €. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte über das Sachgebiet V1 Umwelt- und Naturschutz mit einem Betrag in Höhe von 10.000,00 € im Haushaltsjahr 2017 (HHSt.3601.5100) und zur anderen Hälfte aus dem Budget des Tourismusverband im Landkreis Kelheim e.V. in Höhe von 10.000,00 € im Haushaltsjahr 2018 (HHSt. 7900.6610). Eine weitere Finanzierung erfolgt über die betroffenen Gemeinden mit insgesamt 10% der Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 10.000,00 €. Die Beteiligung der Gemeinden kann in den Haushaltsjahren 2018/2019 erfolgen. Bei Beteiligung der vorgeschlagenen sechs Gemeinden Abensberg, Bad Abbach, Bad Gögging, Essing, Kelheim und Riedenburg würde dies für jede Gemeinde in den Jahren 2018 und 2019 einen maximalen jährlichen Betrag in Höhe von 833,33 € bedeuten. Die Zustimmung der Gemeinden liegt vor. Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Teilnahme des Landkreises Kelheim am Wettbewerb „Modellregion Naturtourismus“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die Umsetzung des Wettbewerbskonzepts bei der Auswahl als Modellregion sowie die Finanzierung mit einem Eigenanteil in Höhe von bis zu € 30.000 über die Laufzeit des Projekts von 01.09.2017 bis 31.08.2019. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

 

TOP 4 Buchungsfehler in gemeinsamen Einrichtungen zulasten kommunaler Träger, Josef Bader berichtete über die Unsicherheiten aus den Prüfungen, von Buchungen in den gemeinsamen Einrichtungen kommunale Träger aus denen verschiedene Fehlbuchungen seit 2005 gefunden wurden, die die kommunalen Träger belastet haben. Nach Mitteilung des Deutschen Landkreistages könnten einige der Konstellationen flächendeckend aufgetreten sein. Mehrere Landkreise sowie das Land Bremen haben wegen solcher Fehlbuchungen Gerichtsverfahren gegen den Bund sowie gegen die BA angestrengt. Weiterhin stellt der DLT fest, dass die in den Jobcentern eingesetzten IT-Verfahren vor der großen Herausforderung stehen, das komplexe SGB II-Leistungsrecht gegenüber den Leistungsberechtigten umzusetzen und dabei die stringente Zuordnung der Kosten und Rückeinnahmen auf die beiden Kostenträger zu gewährleisten. Für die Mitarbeiter und die Leistungsberechtigten steht dabei die Leis-tungsgewährung – also die Zahlung der SGB II-Leistungen – gegenüber daran anknüpfenden verwaltungs- und finanztechnischen Fragestellungen im Vordergrund. In den gemeinsamen Einrichtungen / Jobcentern wurde bis 30.06.2015 das EDV-Verfahren A2LL eingesetzt. In diesem Verfahren wurden seit Beginn Umbuchungen erzeugt, die für einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Haushaltsstellen – auch zwischen Bund und kommunalem Träger – und damit für eine korrekte Haushaltsführung sorgen sollten. Dabei gibt es Umbuchungen zu Gunsten und zu Lasten des kommunalen Trägers. Bei der letzten Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Kelheim am 17.03.2017 informierte der Geschäftsführer, Herr Sturm, die Teilnehmer und gab seine Einschätzung hierzu ab. Demnach habe eine vom Jobcenter vorgenommene Stichprobenprüfung von 100 Fällen ergeben, dass lediglich zwei mit einem Betrag von insgesamt 214,50 € zu Lasten der Kommune zu beanstanden waren. Er machte deutlich, dass die Prüfungen sehr zeit- und arbeitsintensiv sind und in Zukunft noch zeit- und arbeitsintensiver werden, da das dazugehörige Fachverfahren A2LL ab 01.07.2017 aktiv nicht mehr zur Verfügung steht, sondern lediglich auf Archivdaten zurückgegriffen werden könne. Herr Sturm empfahl auf weitere Prüfungen zu verzichten, da zum einen der Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum Ergebnis stehe und zum anderen die Fälle je nach Konstellation zu beider Lasten (Kommune oder BA) gehen könne, so dass sich etwaige Fehlbuchungen neutralisieren. Die BA-Seite hat bereits beschlossen, auf weitere Prüfungen zu verzichten. Es wird beschlossen, auf die Prüfung eventueller Buchungsfehler im Altverfahren A2LL des Jobcenters Landkreis Kelheim aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands im Vergleich zu dem erwartenden geringen Nutzen, zu verzichten. Einstimmiger Beschluss.

 

TOP 5 Staatliche Realschule Riedenburg, Sanierung der Innentüren Genehmigung von Nachträgen bzw. Massenmehrungen Gew. 1 Schreinerarbeiten Der Schachvortrag Kämmerer Schmidbauer zeigte auf, das es beim Gewerk 1 Schreinerarbeiten, ausführende Firma Plank aus Sinzing-Viehhausen, kommt es durch zusätzlich erforderliche Leistungen (Nachträge) und Massenmehrungen zu Kostenerhöhungen, so dass das Gewerk eine über 10%ige Überschreitung zur damaligen Auftragssumme hat. Laut Geschäftsordnung ist diese Erhöhung (> 10%) durch den zuständigen Ausschuss zu genehmigen. Nach beschränkter Ausschreibung und Entscheidung im Bauausschuss am31.05.2016 wurde der Auftrag mit 144.899,28 € brutto an die Fa. Plank vergeben. Durch Nachträge und Massenerhöhungen fallen Mehrkosten von ca. 35.000,00 € an. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Massenmehrungen Regie, zusätzliches Befestigen der Zargen und Nachträge (Türen inkl. Oberblende ausbauen, Türgummis tauschen, Bohrungen verschließen, Blendenstiftloch verschweißen, Schrauben und Dübel entfernen, Sonderfalzbreiten, Mehrpreis zu Pos. 01.03.010, zusätzliche Nachbefestigungspunkte, Oberblende einschneiden, T30 Türen ausbauen, Austausch Türdrücker, Erneuerung T30 Tür im Batterieraum). Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und wurden erst im Zuge der Bearbeitung der Mängel der vorhergehenden Firma sichtbar (Ersatzmaßnahme). Die Gesamtsanierung der mangelhaften Innentüren (Schreiner, Maler, Nebenarbeiten) wurde erfolgreich durchgeführt (Gesamtkosten ca. 195.000,00 €). Die Kostenentwicklung und Massenmehrung beim Gewerk 1 Schreinerarbeiten wird zur Kenntnis genommen. Der Erhöhung der ursprünglichen Auftragssumme (144.899,28 €) an die Firma Plank auf eine Gesamtsumme von 180.000,00 € wird zugestimmt. Die Kostenentwicklung und Massenmehrung beim Gewerk 1 Schreinerarbeiten wird zur Kenntnis genommen. Der Erhöhung der ursprünglichen Auftragssumme (144.899,28 €) an die Firma Plank auf eine Gesamtsumme von 180.000,00 € wird zugestimmt. Mit Schreiben vom 02.11.2009 beantragte die Schulstiftung der Diözese Regensburg einen Zuschuss für Investitionsmaßnahmen (Brandschutzmaßnahmen) an der Mädchenrealschule St. Anna in Riedenburg. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2009 beschlossen, dass ein Zuschussbetrag in Höhe von 67.200,00 Euro für die Investitionsmaßnahmen im Landkreishaushalt 2010 eingeplant wird. Der Zuschuss wurde jedoch aufgrund diverser Verzögerungen nicht abgerufen. Der Verwendungsnachweis wurde mittlerweile vorgelegt und von der Kreiskämmerei geprüft. Die Ausgaben wurden zweckmäßig verwendet (Brandschutzanforderungen: Gesamtinvestition 1.291.567,84 Euro, Landkreiszuschuss anteilig ca. 5 %). Der Zuschuss wurde im Landkreishaushalt 2017 erneut angesetzt und soll Mitte des Jahres 2017 ausbezahlt werden (Auszahlungsbeschluss). Einstimmig beschlossen.

 

TOP 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; - Defizitausgleich für das Jahr 2016; - Defizitausgleich für das Jahr 2017 (Abschlagszahlung)

Kämmerer Schmidbauer, zeigt nochmal die Finanzielle Situation des KKH auf und Verweis gleichzeitig auf die Berichte in den jeweiligen Gremien. Der Defizitausgleich für das Jahr 2016 Die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bittet um Ausgleich des Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2016 (siehe Anlage; Schreiben vom 26.04.2017). In der Aufsichtsratssitzung am 04.04.2017 wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH für das Jahr 2016 mitgeteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich, hat die Prüfung in den Räumen der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH vorgenommen. Das uneingeschränkte Testat wird erteilt werden. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von -2.467.754,17 € wird reduziert durch die Einlage des Gesellschafters in das gezeichnete Kapital Modulbettenbau (ergebniswirksame AFA) in Höhe von 490.219,00 €. Nach Abzug dieser ergebniswirksamen Abschreibung verbleibt ein Zuschussbetrag des Krankenhausträgers an die Goldberg-Klinik in Höhe von 1.977.535,17 €.

Defizitausgleich 2017 (Abschlagszahlung); Liquiditätssicherung Die Geschäftsführung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bittet um eine möglichst hohe Abschlagszahlung des Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2017 (siehe Anlage; Schreiben vom 26.04.2017). Lt. Wirtschaftsplan 2017 rechnet die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.751.702,64 €. Zur Sicherung der Liquidität der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1.200.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2017 geleistet. Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgen somit Ende Mai/Anfang Juni 2017 folgende Zahlungen (zu Lasten des Haushaltsjahres 2017, Deckung ist gegeben) an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH: Defizitausgleich für 2016 1.977.535,17 €

Abschlag Defizitausgleich für 2017 1.200.000,00 € Gesamtbetrag 3.177.535,17 € (HH-Ansatz: 3.200.000,00 €)

Tabelle

 

1. Der Landkreis Kelheim gewährt die Ausgleichszahlung für den Jahresfehlbetrag/Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2016 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH i. H. v. 1.977.535,17 €. 2. Zur Sicherung der Liquidität der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1.200.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 1.751 Mio. €) des Geschäftsjahres 2017 geleistet (Haushalt 2017). Dr. Bohn hat vor der Abstimmung, den Sitzungsraum verlassen.

 

TOP 7 Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Krankenhaus Mainburg; Defizitausgleich (restliche Zahlung) für das Jahr 2016 und Abschlag 2017 Die Ausführungen von Hr. Schmidbauer zeigten den Jahresfehlbetrag der ITK für das Geschäftsjahr 2016 der beträgt voraussichtlich 6.334.548,83 € Der Landkreis Kelheim gleicht den restlichen anteiligen Jahresfehlbetrag (15 % = 950.182,32 €) des Geschäftsjahres 2016 der ITK in Höhe von 450.182,32 € aus. 2. Zur Sicherung der Liquidität der ITK wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 620.000,00 € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 0,847 Mio. €) des Geschäftsjahres 2017 geleistet (Haushalt 2017). Defizitausgleichszahlungen für 2016 und 2017 Die Geschäftsführung der ITK bittet mit Schreiben vom 02.05.2017 um anteilige Defizitausgleichszahlungen für das Geschäftsjahr 2016 (Restausgleich) und um einen möglichst hohen Abschlag für den zu erwartenden Verlustanteil für das Geschäftsjahr 2017. 1. Restlicher Defizitausgleich für 2016 In der Aufsichtsratssitzung am 26.04.2017 wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses der ITK für das Jahr 2016 mitgeteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich, hat die Prüfung in den Räumen der ITK vorgenommen. Fazit: Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgen somit Anfang Juni 2017 folgende Zahlungen (zu Lasten des Haushaltsjahres 2017; Deckung ist gegeben) an die ITK:

Restdefizitausgleich für 2016: 450.182,32 € Abschlag Defizitausgleich für 2017: 620.000,00 € Gesamtbetrag 1.070.182,32 € (HH-Ansatz: 1.080.000,00 €) Dr. Bohn war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

 

Tabelle 2

 

TOP 8 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2016 mit Sondervermögen der Krankenhäuser; Zwischenbericht für das Haushaltsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2016 wurde erstellt und wird als Geheft „Jahresrechnung 2016“ des Landkreises Kelheim als Tischvorlage vorgelegt. Weiter erfolgen Erläuterungen in der Sitzung. Die Jahresrechnung 2016 wird nach Bekanntgabe im Kreisausschuss dem Kreisrechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Jahresergebnis 2016 - Kurzübersicht

- tatsächliches Haushaltsvolumen 128,16 Mio. € (+ 1,35 Mio. €)

- sehr positiver Haushaltsvollzug und Planvergleich

- Verbesserte Einnahmesituation: insg. ca. 0,2 Mio. €; höhere/frühere FAG-Hochbauförderung bei der Realschule Mainburg, Mehreinnahmen durch Bedarfszuweisung, Investitionspauschale und höhere Schlüsselzuweisung bzw. Zuweisung für Schülerbeförderung, Mehreinnahmen Überlassung des Grunderwerbsteuereinkommens und Überlassenes Kostenaufkommen, Gewinnausschüttung Donauparkwirtschafts GmbH

- Verminderte Ausgaben: insg. ca. 7,2 Mio. € (insbesondere im VwH – 4,9 Mio. €; - 2,3 Mio. € VmH);

gute“ Ergebnisse im Sozialbereich; geringere Ausgaben im SGB II-Bereich (Jobcenter, Hartz IV); geringere Nettopersonalkosten; wirtschaftliche Straßenbaumaßnahmen; Abgang von Haushaltsausgaberesten;

geringere ordentliche Tilgungsraten; (bisher) nicht erforderliche Investitionen (Asyl-Unterkünfte)

- Zuführung zum Vermögenshaushalt 11,871 Mio. € (+ 6 Mio. €)

- Zuführung zur allgemeinen Rücklage 2.531.351,95 €

- keine Darlehensaufnahme erforderlich

- keine Nettoneuverschuldung; Schuldenabbau in Höhe der ordentlichen Tilgung – 2,6 Mio. €

- Schuldenstand zum 31.12.2016: 25,75 Mio. € (zum 31.12.2015: 28,39 Mio. €)

Fazit: Zielsetzung/-vorgabe des Haushalts 2016 erreicht bzw. positiv übertroffen.

Allgemeine Rücklage

Stand 01.01.2016 2.576.712,94 Euro

Zuführung 2016 2.531.351,95 Euro

Stand 31.12.2016 5.108.064,89 Euro

Pflichtrücklage (Sockelbetrag) 1.036.981 Euro

Pflichtrücklagen 2017/2018 ca. 1,08 Mio. €

mögliche Sondertilgung ca. 4 Mio. €

sehr positiver Planvergleich

Einnahmemehrung (siehe Zuweisungen); Minderausgaben

Zuführung zum Vermögenshaushalt 11,87 Mio. €

Ausgabenschwerpunkte Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich

Bildungsinvestitionen und allgemeiner Hochbau (siehe VmH)

keine Nettoneuverschuldung; Schuldenabbau

Schuldenstand 25,75 Mio. €; Sondertilgung möglich (Rücklagenabbau)

 

 

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