Wahlen in Bayern

Veröffentlicht am 08.09.2013 in Allgemein

Am 15. September 2013 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des 17. Bayerischen Landtages.
Gleichzeitig finden die Wahlen zu den sieben bayerischen Bezirkstagen und die Abstimmung über fünf Volksentscheide zur Änderung der Bayerischen Verfassung statt.

Die Bundestagswahl findet dann eine Woche später, am 22. September statt.

Landtagswahl / Bezirkstagswahl
Jede/r Wahlberechtigte hat also vier Kreuze auf vier Stimmzettel zu machen, denn bei beiden Wahlen gibt es jeweils eine Erst- und Zweitstimme, die beide über die Zusammensetzung der Parlamente entscheiden.

Wen wähle ich mit der Erststimme?
Für die Landtagswahl erhält der/die Wähler_in zunächst einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl des/der Stimmkreisabgeordneten. Auf diesem Stimmzettel kreuzt er den Namen der Bewerberin an, die er wählen möchte. Es darf nur eine Bewerberin angekreuzt werden.
In unserem Fall z.B. Johanna Werner-Muggendorfer.
Direkt gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhalten hat. Allerdings muss die Partei des Kandidaten bayernweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Stimmen erhalten.

Wen wähle ich mit der Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme wird zusätzlich ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Also ein Kandidat aus dem jeweiligen Wahlkreis.
In unserem Fall z.B. Thomas Schug auf Platz 18.
Der Wähler erhält dafür einen großen weißen Stimmzettel mit allen Namen der Kandidaten im Wahlkreis, außer den Direktkandidaten seines Stimmkreises. Auch hier darf nur ein Kandidat angekreuzt werden. Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe an, so wird der Stimmzettel dadurch nicht ungültig. Diese Stimme wird dem Kandidaten auf dem ersten Platz der Wahlkreisliste auf diesem Stimmzettel gutgeschrieben.
Anders als bei der Bundestagswahl werden Erst- und Zweitstimmen bei der Sitzverteilung im Landtag gleichwertig berücksichtigt. Die Zweitstimmen bestimmen zugleich zusammen mit den Erststimmen die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolger einer Wahlkreisliste.

Bezirkstagswahl
Gleichzeitig finden noch die Wahlen zu den sieben bayerischen Bezirkstagen statt.
Die Bezirksräte werden nach den gleichen Regeln gewählt, wie die Abgeordneten bei der Landtagswahl. Auch hier stimmt man für Direkt- und Listenkandidaten ab. Dazu erhält der Wahlberechtigte zwei blaue Stimmzettel.
Erststimme: Willi Dürr auf Platz 6
Zweitstimme: Renate Schweiger auf Platz 13

Zudem können die Wählerinnen und Wähler über fünf Volksentscheide abstimmen, mit denen die Bayerische Verfassung geändert werden soll.

Volksentscheid 1

„Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land“
Die Position der BayernSPD: Wir wollen Bayern ins Gleichgewicht bringen. Alle Menschen müssen überall in Bayern gute Bedingungen vorfinden, in Stadt und Land: gerecht entlohnte Arbeit, bezahlbarer Wohnraum, wohnortnahe Bildungseinrichtungen, Unterstützung für Familien, hochwertige medizinische Versorgung, eine moderne Verkehrsinfrastruktur, schnelles Internet.

Volksentscheid 2
„Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“
Die Position der BayernSPD: Ehrenamt und bürgerliches Engagement sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Wir wollen deshalb, dass die Förderung des Ehrenamts ein neues Staatsziel wird. Wir werden in Bayern das Ehrenamt weiter fördern, für die Erstattung von Auslagen sorgen und uns für eine bessere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Steuer einsetzen.

Volksentscheid 3
„Angelegenheiten der Europäischen Union“ – Landtag soll bei wichtigen Entscheidungen gehört werden
Die Position der BayernSPD: Wir wollen mehr Europa. Und wir wollen mehr Demokratie im nationalen Entscheidungsprozess. Durch die Verfassungsänderung erhält der Bayerische Landtag mehr Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union.

Volksentscheid 4
„Schuldenbremse“
Die Position der BayernSPD: Die Schuldenbremse, die ab 2020 zwingend auch für alle Länder gilt, soll die Handlungsfähigkeit des Staats erhalten. Die BayernSPD wird diese Schuldenbremse unter sozialdemokratischen Grundsätzen ausgestalten. Wir werden sie durch mehr Einnahmen, etwa durch 1000 zusätzliche Steuerprüfer, und sinnvolle Ausgaben, etwa in Bildung und Infrastruktur, umsetzen. Bei Konjunkturschwankungen oder Notsituationen kann weiterhin auf Kredite zurückgegriffen werden, um flexibel und angemessen reagieren zu können.

Volksentscheid 5
„Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“
Die Position der BayernSPD: Städte, Gemeinden und Kreise sind die Heimat der Menschen. Viele bayerische Kommunen werden von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten regiert. Wir werden durch eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung eine angemessene Finanzausstattung für unsere Kommunen gewährleisten. Wir kennen die Probleme vor Ort und wissen: Die Stärkung der finanziellen Basis der Kommunen ist die Grundlage für Lebensqualität und Teilhabe aller Bevölkerungsschichten. Wir lassen die Städte und Gemeinden nicht alleine.

Alle fünf Volksentscheide befinden sich auf einem gemeinsamen Stimmzettel. Die Bürgerinnen und Bürger können die einzelnen Gesetze entweder zustimmen oder ablehnen, indem sie entsprechend das Ja oder Nein ankreuzen.
Für die Verfassungsänderung reicht die einfache Mehrheit der Abstimmenden.

Erklärung im Kurzfilm des BR:

MZ-Artikel zu den Volksentscheiden

Landtagswahl in Bayern, Kurzfilm des BR

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

 

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