E-Dampf

Veröffentlicht am 15.01.2015 in Landespolitik

Kein Schutz vor E-Dampfern in Gaststätten

MdL Johanna Werner Muggendorfer besorgt um Belastung

In Gaststätten darf gedampft werden. Denn E-Zigaretten und ebenso betriebene Shishas enthalten kein Nikotin, das der Gesundheit schadet. Damit liegt die Bayerische Staatsregierung auf der Linie  des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer  aus Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim) hervor. Die Politikerin sorgt sich um die Belastungen von Mensch und Umwelt, die durch das Dampfen der E-Produkte hervorgerufen werden könnten.

Im Freistaat ist der Schutz der Nichtraucher im Gesundheitsschutzgesetz geregelt, in dem lediglich das Rauchen von Tabakprodukten verboten ist. Die Einbeziehung von E-Zigaretten und –Wasserpfeifen „würde derzeit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen“, heißt es in der Antwort aus dem Gesundheitsministerium. Die Begründung: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei das Rauchen in Gaststätten nur verboten, weil Passivrauchen als Gefahr für die Gesundheit sich auf zahlreiche wissenschaftliche Studien stützen könne, die untersucht haben dass mit dem Konsum und passivem Einatmen von Rauch schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind. Das ist bei E-Zigaretten und E-Shishas nicht der Fall, sofern sie keine Tabakprodukte enthalten.

Experten vom Deutschen  Krebsforschungszentrum warnen dennoch vor dem Dampfen. Erstens weil einige der enthaltenen Stoffe in den Aromakapseln die Atemwege reizen oder Allergien auslösen können. Einige der Liquids würden zudem krebsauslösende Stoffe enthalten. Das wichtigste Argument der Forscher und Ärzte lautet jedoch: E-Zigaretten und –Shishas können den Einstieg  in den  Tabakkonsum fördern.

 

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