Kreisausschusssitzung am 24. September 2018

Veröffentlicht am 26.09.2018 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim – Generalsanierung, Ersatzneubau und Neubau einer Einfachsporthalle

TOP 2 Antrag Regionalmanagement 2019-2021

TOP 3 BayernNetzNatur-Projekt

TOP 4 BayernNetzNatur-Projekt: Trägergemeinschaft

 

TOP 1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim - Generalsanierung des Ost- und Westflügels, Neubau einer Einfachsporthalle u. Ersatzneubau des Werkstattgebäudes; Entwurfsplanung, Kostenberechnung, Energiekonzept, Weiterbeauftragung des Planungsteams

1. Der vorliegenden Entwurfsplanung liegt das von der Regierung von Niederbayern genehmigte Raumprogramm und die vorab abgestimmte Ausstattungsliste (Werkstätten) zu Grunde.

Der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und der Kostenberechnung samt Energie-/Interimskonzept, Ausstattung u. Bauablauf i. H. v. 27,615 Mio € (ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung für den WC-Kern Ost – s. Ziffer 3 - und noch ohne PV-Anlage – s. Ziffer 2) für die Generalsanierung des Ost- und Westflügels, Neubau einer Einfachsporthalle u. Ersatzneubau des Werkstattgebäudes des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Kelheim wird zugestimmt. Die erläuterten Einsparmöglichkeiten (Verzicht auf Temperierung) werden nicht berücksichtigt. Die prognostizierte Kostenentwicklung (33,2 Mio € bis Baufertigstellung), der Mittelabfluss- u. Bauzeitenplan werden zur Kenntnis genommen.

2. Der vorliegenden Planung und Projektierung der Eigenverbrauchs-PV-Anlage i. H. v. derzeit 0,139 Mio € (92,3 kwp bzw. wirtschaftlich sinnvoll max. 99,9 kwp), welche auch zukünftige Erweiterungen u. technische Konzepte ermöglicht, wird zugestimmt.

Die Kostenberechnung des Gesamtprojekts beträgt somit 27,755 Mio €.

3. Zur Optimierung der Fördermittel werden für das Projekt jeweils fristwahrend zwei Zuwendungsanträge (u. Anträge auf Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns) gem. Art. 10 BayFAG bei der Reg. v. NB gestellt. Der erste Zuwendungsantrag (30.09.2018) umfasst den Ersatzneubau der Werkstätten u. den Neubau der Sporthalle (BA 1+2; 2019-2021); der zweite Zuwendungsantrag (voraussichtl. 2020/21) umfasst die Generalsanierung der Bestandsgebäude (Ost/ West; BA 3+4; 2022-2023). Auf die am 15.07.2014 erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung zur förderunschädlichen Vorwegsanierung. der WC-Anlagen im Ost-Bestandsgebäude (255.000 €) wird verzichtet, da aufgrund der Baukostenindexsteigerung u. damit höherem Fördersatz, dieser Teil der Generalsanierung nachfolgend (Beginn der Generalsanierung) insgesamt besser gefördert werden kann.

4. Die Planer werden mit der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt.

Einstimmiger Beschluss

Die Änderungen, vor allem im Bereich der Dachgestaltung nach Fachberatungen der Projektanten, sind mit der Schulleitung abgesprochen. Der aus der Entwurfsplanung vorgestellte Zeitplan hat sich (Abschluss der Maßnahme in 2024) nicht verändert.

 

TOP 2 Antrag Regionalmanagement 2019-2021

Vortragender Hr. Rieger: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) hat das Förderprogramm für das Regionalmanagement weiterentwickelt und eine neue Förderrichtlinie Landesentwicklung FörLa verabschiedet, die am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Mittlerweile ist die Richtlinie vom 4. August 2017 im FMBl veröffentlicht. Das Regionalmanagement wird weiterhin mit einem Fördersatz von 60% unterstützt. Im Landkreis Kelheim ist für die neue Förderperiode angestrebt, das bisherige Regionalmanagement (bisherige Förderung über 3 Jahre im Zeitraum 01.03.2016 bis 31.12.2018) in einer neuen Struktur weiterzuführen mit dem Ziel, den regionalen Entwicklungsprozess professionell zu unterstützen. Dafür sollen 50% der Förderung in die Stabsstelle S2 „Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement“ und 50% in die neue Stabsstelle S5 „ÖPNV, Schülerbeförderung, Mobilität“ einfließen. Die identifizierten Projekte im Antrag werden in den Handlungsfeldern „Siedlungsstruktur“ und „Innovation und Wettbewerbs-fähigkeit“ verankert. Die bisherigen Handlungsfelder „Klimawandel und Energie“ und „Demografischer Wandel“ werden in Form der Energieagentur Regensburg und dem Projekt MINT- und Klimabildung fortgeführt. Die Projekte wurden bereits dem StMFLH und der Regierung von Niederbayern mit der Bitte um Prüfung der Förderfähigkeit zugeleitet. Seitens des StMFLH und der Regierung von Niederbayern wurde ein positives Signal bezüglich der angedachten Aufteilung gegeben, wobei für beide Stabsstellen zusammen ein einziger Ansprechpartner genannt werden muss. Förderkonditionen: Bei der Förderung handelt es sich um eine projektbezogene Förderung (keine institutionelle Förderung). Diese schließt die Personalkosten für die Projektumsetzung mit ein. Das Regionalmanagement wird mit einem Fördersatz von 60% (max. EUR 100.000 Fördermittel pro Jahr und Initiative) gefördert. Bewilligungszeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2021 (maximaler Geltungsbereich der Förderrichtlinie) Der Kreisausschuss stimmt zu, dass alle notwendigen Schritte zur Vorlage eines Förderantrags beim StMFLH eingeleitet werden und im Falle der Bewilligung ein Regionalmanagement im Landkreis Kelheim eingerichtet wird.

b) Im Haushaltsplan/Finanzplan 2019-2021werden gemäß Kosten-/Finanzie-rungsplan 126.000€ p.a. (davon 72.000 p.a. gefördert vom StMFLH) eingestellt.

Einstimmiger Beschluss

 

TOP 3 BayernNetzNatur-Projekt: Donautal zwischen Neustadt und Weltenburg BayernNetzNatur-Projekt; Donautalprojekt zwischen Neustadt und Weltenburg

Klaus Blümelhuber, zeigt in seinem Vortrag auf, dass das Donautal zwischen Neustadt und Kelheim mit seinen flussbegleitenden Auen und Leitenhängen, zählt zu den wertvollsten Fluss- und Auenlandschaften Bayerns und weist darüber hinaus ein sehr hohes ökologisches Entwicklungspotenzial auf. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut und die Regierung von Niederbayern als Höhere Naturschutzbehörde haben daher im Jahr 2016 ein gemeinsames ökologisches Entwicklungskonzept (OEK) für den Bereich zwischen Neustadt a.d. Donau und Weltenburg/Stausacker vorgelegt, das umfangreiche Maßnahmenvorschläge zum Naturschutz und zur Flussmorphologie der Donau enthält. Das Konzept wurde sowohl von betroffenen Kommunen als auch in der Öffentlichkeit grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Wasserwirtschaftsverwaltung führt im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in diesem Abschnitt wasserwirtschaftliche Maßnahmen an den Gewässern der I. und II. Ordnung (Donau, Ilm, Abens) durch. Gleichzeitig sollen auch umliegende Auen-, Gewässer- und Feuchtlebensräume sowie Magerrasen und Trockenbiotope im Donautal und seinen Leitenhängen optimiert bzw. wiederhergestellt werden. Durch die geplanten Maßnahmen ist eine Reduzierung des Mückenproblems zu erwarten, da insbesondere durch die geplante Anbindung einzelner Altarme auf Grund der Wiederherstellung der Durchströmung eine Verbesserung eintreten wird. Die evt. Neuschaffung von Tümpeln in der Aue wird nur in ausreicheder Entfernung zu Siedlungen vorgenommen. Zu diesem Zweck plant unter der Federführung des Landschaftspflegeverbandes VöF e. V. eine Trägergemeinschaft (s. gesonderter TOP), bestehend aus der Wildland-Stiftung Bayern, dem Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V., dem Landkreis Kelheim und den Städten Kelheim und Neustadt a.d. Donau, ein überörtlich bedeutsames BayernNetzNatur-Projekt und bittet hierzu um finanzielle Förderung (= rein freiwillige Leistungen) entsprechend dem beiliegenden Finanzierungsplan.Für die Maßnahmenumsetzung ist in der Trägergemeinschaft das Prinzip der Einstimmigkeit festgelegt. Über die finanzielle Beteiligung und über die Mitgliedschaft in der Trägergemeinschaft hinaus besteht für die Städte die Chance, im Rahmen des Grunderwerbs Ökokontoflächen bei eigener Finanzierung zu erwerben oder im Projektgebiet vorhandene eigene Flächen als Ökokontofläche auf eigene Kosten aufzuwerten.

1. Der Landkreis Kelheim beteiligt sich im Rahmen des geförderten überörtlich bedeutsamen BayernNetzNatur(BNN)-Projektes Donautal zwischen Neustadt und Weltenburg entsprechend dem beiliegenden Finanzierungsplan mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von 58.519 € verteilt auf die Laufzeit von 5 Jahren von 2019 bis einschließlich 2023. Der Landkreis Kelheim beteiligt sich am überörtlich bedeutsamen BNN-Projekt Donautal außerhalb des Förderverfahrens entsprechend dem beiliegenden Finanzierungsplan mit einem Finanzierungsanteil von 6.037 € verteilt auf die Laufzeit von 5 Jahren von 2019 bis einschließlich 2023. Unter Hinweis auf das Urteil des VGH vom 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) beteiligt sich der Landkreis Kelheim am überörtlichen BNN-Projekt jährlich über 5 Jahre mit je insgesamt 12.900 € p.a. bzw. insgesamt 64.556 € als freiwillige Leistungen/Zuschüsse. Die entsprechenden Teilbeträge werden in den Landkreishaushalten 2019 – 2023 (und im Finanzplan) bei der Haushaltsstelle 3601.5100 eingestellt. 2. Der Landkreis Kelheim erklärt sich zugleich damit einverstanden, dass der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. die Federführung des Projektes und das Projektmanagement übernimmt. Das Projekt wird (bis auf die jeweiligen Zuschusszahlungen (s. Ziffer 1) nicht im Landkreishaushalt abgewickelt. Zur Abwicklung des Projektes ist die Gründung der Trägergemeinschaft „Donautal-Projekt zwischen Neustadt und Weltenburg“ gemäß dem Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) notwendig. Darüber erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage für den Kreisausschuss und den Kreistag. 3. Die Beschlüsse Nrn. 1 und 2 erfolgen vorbehaltlich der Förderung durch den Bayerischen Naturschutzfonds und den notwendigen Finanzierungsbeteiligungen durch die Städte Kelheim und Neustadt sowie durch die Wildland-Stiftung Bayern und dem Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. Hinweis zu Zuschussanträgen-/gewährung als freiwillige Leistungen des Landkreises (Teil der Haushaltsberatungen-/beschlussfassungen): Im Rahmen der jährlichen Haushalts-/Sachberatungen der Kreisgremien werden auch Sachverhalte u. Zuschussanträge behandelt, die grundsätzlich jeweils nach Erforderlichkeit u. Aufgabenzuständigkeit des Landkreises (Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben) kommunalrechtlich, insbesondere nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit u. Sparsamkeit und unter Beachtung des sogenannten „Eichenau-Urteil“ vom 4.11.1992 des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (VGH), zu beurteilen sind. Demnach sind u.a. freiwillige Leistungen der Landkreise nur dann zulässig, wenn sie sich im gesetzlich zugewiesenen (überörtlichen) Aufgabenbereich (= Zuständigkeit des Landkreises) bewegen. Insbesondere ist die Finanzierung (Ausgaben, Zuschüsse) von Aufgaben, für die andere Stellen zuständig sind (z. B. Gemeinden), dem Landkreis nicht erlaubt (keine Finanzierung von Nicht-Landkreisaufgaben durch die Kreisumlage; keine „Ausgabe ohne Aufgabe“). Ziel- und Maßnahmenschwerpunkte des BNN-Projekts

1. Schwerpunkt Flächensicherung

1.1 Ankauf von ca. 10 ha Flächen, alternativ

1.2 Flächentausch oder/und

1.3 Langfristige Pacht

2. Schwerpunkt Auen

2.1 Ausweitung und Optimierung extensiv genutzter Auenwiesen mit besonderen floristischen und faunistischen Zielarten

2.2 Sicherung, Erhaltung und Aufwertung möglichst naturnaher Auwälder und Auwald-komplexe

2.3 Entwicklung und Optimierung wertvoller Auegewässer

2.4 Sicherung und Optimierung wertvoller Niedermoor-Relikte im Heiligenstädter Moos

2.5 Gezielte Fördermaßnahmen für seltene und bedrohte Arten (z. B. Bekassine, Eisvogel, Spring- und Laubfrosch)

3. Schwerpunkt Leitenhänge und Trockenrasen

3.1 Sicherung, Optimierung und Ausweitung naturschutzfachlich wertvoller Kalkmagerrasen und weiterer Offenland- und Trockenbiotope

3.2 Festlegung von Ackerwildkrautschwerpunktgebieten

3.3 Förderung der Landschaftspflege durch Beweidung und Mahd

3.4 Aufwertung der Waldränder und der Hochwasserdeiche

3.5 Gezielte Entbuschungen und Erhalt wertvoller Gehölzstrukturen

3.6 Optimierung des Biotopverbunds im Donautal

3.7 Initiierung gezielter Artenschutzmaßnahmen

4. Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit

4.1 Maßnahmen zur Besucherlenkung

4.2 Beruhigung besonders sensibler Bereiche

4.3 Verbesserung des Naturerlebnisses und der Bewusstseinsbildung

4.4 Multimediale Öffentlichkeitsarbeit, ggf. Internetauftritt, Projekt-Homepage

4.5 Allgemeine und zielgruppenorientierte Veranstaltungen, Führungen und Exkursionen

 

TOP 4 BayernNetzNatur-Projekt: Donautal zwischen Neustadt und Weltenburg; Trägergemeinschaft

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag das überörtlich bedeutsame BayernNetzNatur(BNN)-Projekt „Donautal zwischen Neustadt und Weltenburg“ zu unterstützen indem der Landkreis Mitglied in der Trägergemeinschaft Donautalprojekt zwischen Neustadt und Weltenburg wird. Als weitere Mitglieder der Trägergemeinschaft sind die Stadt Neustadt a.d.Do., die Stadt Kelheim, der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. und die Wildland-Stiftung Bayern vorgesehen. Die Gründung der Trägergemeinschaft erfolgt gemäß Art. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Über die finanzielle Beteiligung des Landkreises Kelheim im Rahmen des geförderten BNN-Projekts hat der Kreisausschuss gesondert Beschluss gefasst. Zu diesem Zweck plant unter der Federführung des Landschaftspflegeverbandes VöF e. V. eine Trägergemeinschaft, bestehend aus der Wildland-Stiftung Bayern, dem Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V., dem Landkreis Kelheim und den Städten Kelheim und Neustadt a.d. Donau, ein überörtlich bedeutsames BayernNetzNatur Projekt. Für die Maßnahmenumsetzung ist in der Trägergemeinschaft das Prinzip der Einstimmigkeit festgelegt (s. beiliegende Vereinbarung). Ein Beschluss zur finanziellen Förderung (= rein freiwillige Leistungen) entsprechend dem Finanzierungsplan wird vom Kreisausschuss im Rahmen eines gesonderten TOP getroffen. Über die finanzielle Beteiligung und über die Mitgliedschaft in der Trägergemeinschaft hinaus besteht für die Städte die Chance, im Rahmen des Grunderwerbs Ökokontoflächen bei eigener Finanzierung zu erwerben oder im Projektgebiet vorhandene eigene Flächen als Ökokontofläche auf eigene Kosten aufzuwerten. Auszug aus der Vereinbarung

Trägergemeinschaft

Donautal-Projekt zwischen Neustadt und Weltenburg“

§ 1 Trägergemeinschaft, Name, Sitz

(1) Um das Projekt „Donautal-Projekt zwischen Neustadt und Weltenburg“ umzu-setzen, bilden die Beteiligten

- Landkreis Kelheim,

- Stadt Neustadt a.d. Donau,

- Stadt Kelheim,

- Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V.,

- Wildland-Stiftung Bayern

eine Trägergemeinschaft mit der Bezeichnung „Trägergemeinschaft Donautal-Projekt zwischen Neustadt und Weltenburg“. Stadt Neustadt a. d. Donau

§ 8 Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte der Trägergemeinschaft führt der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V., Donaupark 13, 93309 Kelheim.

§ 9 Deckung des Finanzbedarfs

Die Beteiligtenversammlung hat bei jedem Beschluss, welcher der Trägergemeinschaft Kosten verursachen kann, über die Kosten und deren Höhe zu entscheiden und die Aufschlüsselung bzw. Verteilung auf die Beteiligten fest-zulegen.

 

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