Kreisausschusssitzung am 29. Juni 2015

Veröffentlicht am 06.07.2015 in Kreistagsfraktion

Tagesordnung

Antrag der ÖDP vom 10.06.2015 Ökologische Landwirtschaft, hierzu lagen drei Anträge vor:

Antrag 1: Der Kreisausschuss beschließt folgende Positionsbestimmung:

Antrag 2: Teilnahme am Wettbewerb „Öko-Modellregion Bayern“

Antrag 3: Der Kreisausschuss befürwortet und fördert das Angebot von regionalen Bio Lebensmitteln an seinen Landkreiseinrichtungen incl. Krankenhäuser.

Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des LA. Kreis Kelheim an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Beschaffung für die Feuerwehren.

 

  • Antrag der ÖDP vom 10.06.2015 Ökologische Landwirtschaft, hierzu lagen drei Anträge vor:

Antrag 1: Der Kreisausschuss beschließt folgende Positionsbestimmung:

Der Landkreis Kelheim ist sich der Problematik der Umweltbelastungen durch eine Intensiv-Landwirtschaft in den Bereichen Klima, Boden, Wasser, Luft, Biodiversität bewusst. Im Rahmen seiner direkten und indirekten Aktivitäten und Beteiligungen setzt er sich für eine deutliche Reduzierung dieser Belastungen und für eine verstärkte Generierung der Wertschöpfung vor Ort im Bereich Bio-Lebensmittel ein.

Antrag 2: Teilnahme am Wettbewerb „Öko-Modellregion Bayern“

Im August/September 2015 entscheidet der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner, ob die Finanzmittel des Programms „BioRegioBayern 2020“ ausreichen um eine dritte Runde des Wettbewerbs „Öko-Modellregion Bayern“ auszuloben. Der Landkreis Kelheim nimmt bei Stattfinden der dritten Runde an diesem Wettbewerb teil, mit dem Ziel, einen regionalen Manager für die Stärkung der ökologischen Landwirtschaft mit 75% Förderung für mindestens 2 Jahre zu erhalten.

Antrag 3: Der Kreisausschuss befürwortet und fördert das Angebot von regionalen Bio Lebensmitteln an seinen Landkreiseinrichtungen incl. Krankenhäuser.

Aus der Diskussion wurde deutlich dass die Zuständigkeit des Landkreises nicht gegeben ist, u. es die staatliche Aufgabe des Landwirtschaftsministerium ist, entsprechende Weichenstellungen mit auf dem Weg zu bringen. Eine einseitige Bevorzugung von Biobauern kann und will der Landkreis nicht unterstützen. Die bisherige Beratung und Unterstützung aller Landwirte durch das Landwirtschaftsamt in Abensberg läuft ganz gut. Der Landkreis ist im besonderem durch die gute Einbindung der Landwirtschaft vor allem durch die sehr gute Arbeit des VöF, bestens Vertreten, unter anderem auch was die regionale Vermarktung angeht auf einem guten Weg. Auch besteht unter Umständen nach meinem dafür halten, mit dem Aufbau von „neuen“ Strukturen eine Konkurrenz die wir so nicht brauchen. Über die Anträge wurde Einzeln Abgestimmt und mit 3 zu 10 Gegenstimmen, bzw. 2 zu 11 Gegenstimmen abgelehnt.

  • Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des LA. Kreis Kelheim an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Beschaffung für die Feuerwehren.

Die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuewehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Wirkung vom 01. März 2015 überarbeitet (Bekanntmachung vom 13. März 2015, Az.: ID1-2244.1-279, AllMBl. S. 149 ff). Insbesondere wurden auch die Förderfestbeträge durch den Freistaat Bayern angehoben. Die Zuwendungsrichtlinie des Landkreises Kelheim lehnt sich an die Richtlinie des Freistaates Bayern an. Die Förderung des Landkreises Kelheim für die überörtlich bedeutsamen Fahrzeuge und Geräte beträgt 30 % der Zuwendungen des Freistaats Bayern. Da der Freistaat Bayern seine Förderbeträge angehoben hat, wird die Anpassung der Kreiszuschussrichtlinie vorgeschlagen.

Neu aufgenommen in die Anlage 1 der Landkreisrichtlinie wurde die Förderung der Drehleiter DLAK 18/12 und des Versorgungs-LKWs, ebenso die Wechselladersysteme. Die Förderung von Wechselladersystemen durch den Landkreis Kelheim war aber bereits bisher in der Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinie vom 02. Juli 2012 vorgesehen. Zum Finanzbedarf der kommenden Jahre ist mitzuteilen, dass in den nächsten Jahren die Ersatzbeschaffung von Drehleitern, DLK 23/12 ansteht. Zuerst in den Gemeinden Bad Abbach, Langquaid und Mainburg (voraussichtlich 2016/2017), danach auch in Abensberg und Neustadt a. d. Donau (konkreter Beschaffungszeitraum hier noch nicht bekannt). Der Finanzbedarf für den Landkreis Kelheim liegt also in 2016/2017 bei 202.500 €, bis 2020 zusätzlich bei 135.000 €.

Der Entwurf der neuen Richtlinie sieht die Beibehaltung des 30%igen Fördersatzes, ausgehend vom Basis-Förderbetrag des Freistaates Bayern vor. Eine Erhöhung der Zuwendungen des Landkreises Kelheim für Sammelbeschaffungen wurde nicht vorgesehen, allerdings eine Erhöhung der Zuwendung bei Kommunen mit erhöhtem Förderbedarf.

 

Landratsamt Kelheim Kreiszuschussrichtlinie Schoßweg 3 gültig ab 01.01.2012 93309 Kelheim Alte Regelung

Anlage 1

Höhe der Festbeträge für Beschaffungen (Feuerwehrfahrzeuge und –geräte) mit Wirkung vom 01. Januar 2012 Fahrzeuge und Geräte

(nach DIN, DIN EN und Technischen Beschreibungen)

Staatszu-

schuss

Festbetrag

Förderung des Landkreises Kelheim in % des Festbetrages

Förderung des Landkreises Kelheim

Festbetrag

Löschgruppenfahrzeug LF KatS/

Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS

73.000,00 €

30 %

21.900,00 €

Löschgruppenfahrzeug LF 20

88.000,00 €

30 %

26.400,00 €

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

104.500,00 €

30 %

31.350,00 €

Tanklöschfahrzeug TLF 2000

50.000,00 €

30 %

15.000,00 €

Tanklöschfahrzeug TLF 3000

58.000,00 €

30 %

17.400,00 €

Tanklöschfahrzeug TLF 4000

97.000,00 €

30 %

29.100,00 €

Drehleiter DLA (K) 23-12

192.500,00 €

30 %

57.750,00 €

Teleskop-Gelenkmast (als Ergänzung für eine sonst zur Brandbekämpfung notwendige zweite oder weitere Drehleiter DLA (K) 23/12)

143.000,00 €

30 %

42.900,00 €

Rüstwagen RW

115.500,00 €

30 %

34.650,00 €

Gerätewagen Atem-/Strahlenschutz

GW-A/S

80.000,00 €

30 %

24.000,00 €

Gerätewagen Logistik GW-L2 (mit Zusatzbeladung Modul „Wasserversorgung“)

59.000,00 €

30 %

17.700,00

 

 

 

 

 

Höhe der Festbeträge für Beschaffungen (Feuerwehrfahrzeuge und –geräte) mit Wirkung vom 01. März 2015 Neue Regelung

Höhe der Festbeträge für Beschaffungen (Feuerwehrfahrzeuge und –geräte) mit Wirkung vom 01. März 2015 Fahrzeuge und Geräte

(nach DIN, DIN EN und Technischen Beschreibungen)

Staats-

zuschuss

Basis-Festbetrag

Förderung Landkreis Kelheim

in % des Basis- Festbetrags

Förderung Landkreis Kelheim

Festbetrag

Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS

88.000 €

30 %

26.400 €

Löschgruppenfahrzeug LF 20

100.000 €

30 %

30.000 €

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

119.000 €

30 %

35.700 €

Tanklöschfahrzeug TLF 2000

60.000 €

30 %

18.000 €

Tanklöschfahrzeug TLF 3000

70.000 €

30 %

21.000 €

Tanklöschfahrzeug TLF 4000

110.000 €

30 %

33.000 €

Drehleiter DLAK 23/12

225.000 €

30 %

67.500 €

Drehleiter DLAK 18/12

170.000 €

30 %

51.000 €

Teleskop-Gelenkmast (als Ergänzung für eine sonst zur Brandbekämpfung notwendige zweite oder weitere Drehleiter DLA (K) 23/12)

170.000 €

30 %

51.000 €

Rüstwagen RW

140.000 €

30 %

42.000 €

Versorgungs-LKW

37.000 €

30 %

11.100 €

Gerätewagen Atem-/Strahlenschutz

GW-A/S

100.000 €

30 %

30.000 €

Gerätewagen Logistik GW-L2 (mit Zusatzbeladung Modul „Wasserversorgung“)

70.000 €

30 %

21.000 €

Wechselladersystem nach DIN 14 505

Trägerfahrzeug (2-achsig)

55.000 €

30 %

16.500 €

Trägerfahrzeuge (3-achsig)

79.000 €

30 %

23.700 €

Abrollbehälter (AB) rllltr()

AB Atem-/Strahlenschutz (AB-A/S)

75.000 €

30 %

22.500 €

AB Rüstmaterial

20.000 €

30 %

6.000 €

AB Schlauch (Modul „Wasserversorgung gemäß DIN 14555-22 oder ein anderes für die Feuerwehr geeignetes Wasserfördersystem)

50.000 €

30 %

15.000 €

AB THL schwer (Rüst) (Beladung gemäß DIN 14555 Teil 3)

75.000 €

30 %

22.500 €

AB Sonderlöschmittel Schaum/CO2/Pulver

40.000 €

30 %

12.000 €

AB Wasser

33.000 €

30 %

9.900 €

 

Übergangsregelung Für alle Anträge, für die ein Maßnahmenbeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist, kommen die nach der Anlage 1 mit Wirkung vom 01. März 2015 an vorgesehenen Förderfestbeträge in Betracht. Die Änderungen nach dem Bay.FwG wurden einstimmig beschlossen.

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014 mit Sondervermögen der KKH´s für das Haushaltsjahr 2015. Dazu berichtete Kämmerer Schmidbauer anhand eines Folienvortrages über das Jahresergebnis 2014 -positiver Haushaltsvollzug und Planvergleich

-verbesserte Einnahmesituation (z. B. Überlassung des Grunderwerbsteueraufkommens);

„gute“ Ergebnisse im Sozial- und Jugendhilfebereich

-Haushaltsvolumen 113,56 Mio.

- Darlehensaufnahme 2 Mio. € und Bildung Haushaltseinnahmerest (HER) für

Darlehensaufnahme in 2015 in Höhe von 1 Mio. € (insg. 3 Mio. €)

-Zuführung zur allgemeinen Rücklage 47.879 €

- Zuführung zum Vermögenshaushalt 11,038 Mio. € (darin nicht enthalten:

Zuführung im Bereich der Abfallwirtschaft 0,778 Mio. €; insgesamt 12,142 Mio. €)

- Nettoneuverschuldung unter Berücksichtigung Krediteinnahmesoll (HER)

0,9 Mio. € (Tilgung 2,1 Mio. €)

-Schuldenstand zum 31.12.2014: 27,74 Mio. € (ohne

-Haushaltseinnahmerest/weitere Kreditaufnahme 1 Mio. € in 2015)

Die Sondervermögen weist nachstehende Zahlen aus, und sind in den jeweiligen Ausschüssen

bereits vorberaten worden.

 

Insgesamt gab der Kämmerer einen Positiver Planvergleich; Haushaltsausgleich bislang höchstes

Gesamthaushaltsvolumen (113,56 Mio. €) Bildungsinvestitionen und allgemeiner Hochbau

weiterhin konsequenter Sparkurs Ausgabenschwerpunkt Bildungs- und Sozialbereich geringe

Nettoneuverschuldung (rechnerisch 0,9 Mio. €); Schuldenstand 27,74 Mio. € + 1 Mio. €

Haushaltseinnahmerest. Mit den derzeitigen Zahlen über den Verlauf des Haushalt 2015 wurde die

Jahresrechnung zur Kenntnis genommen, mit dem Hinweis auf die weitere Bearbeitung durch den

Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

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