Gründung eines medizinischen Versorgungszentrum durch die Ilmtalklinik GmbH. Die Ilmtalklinik (ITK) GmbH Pfaffenhofen beabsichtigt die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Damit soll die gynäkologische Hauptabteilung in ihrer strukturellen Aufstellung zukunftsträchtig gestaltet werden. Der aktuell noch vorhandene gynäkologische Kassenvertragsarztsitz kann somit über den 30.06.2015 hinaus erhalten bleiben.
Seitens der Ilmtalklinik GmbH können folgende Ziele und Vorteile erreicht werden:
• Anstellung von Ärzten, zur Abdeckung von Bereitschaftsdiensten der Hauptabteilung (vor allem in der Geburtshilfe)
• Erhalt der ambulanten gynäkologischen Versorgung direkt am Klinikstandort
• Sicherung und Weiterentwicklung der Hauptabteilung
• Beteiligung der Kinderarztpraxis - Stärkung der Geburtshilfe am Standort, Aufbau einer 24/7 Notfallbereitschaft
• Keine Konfrontation mit etablierten niedergelassenen Ärzten
• MVZ als Ausbildungsstätte für junge Mediziner, die künftig auch KV-Sitze in der Region übernehmen können, wenn diese frei werden
• Nachhaltige Sicherung der wohnortnahen Patientenversorgung
• Attraktives Zukunftsmodell für künftige Generationen von Ärzten
o Anstellung in flexiblen Arbeitszeitmodellen
o Wegfall des unternehmerischen Risikos
o Gesichertes Grundeinkommen
Die Rechtsform soll als 100%-ige Tochtergesellschaft der ITK GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Die Geschäftsführung übernimmt Herr Normann Fötzsch (geringfügige Beschäftigung). Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag von Hr. Dr. Marcel John abgesetzt, da noch Unterlagen nachgereicht werden bzw. noch zusätzliche Gespräche geführt werden müssen. Der TOP soll in der nächsten Kreisausschusssitzung behandelt werden.
Goldberg-Klinik Kelheim GmbH, Vereinbarung zur Rückzahlung von Fördermittel, Freistellungsanspruch der Goldberg-Klinik. Im Vorfeld wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG ein Entwurf einer Fördermittelrückzahlungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Kelheim und der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bezüglich des B-Baus ausgearbeitet, der als Anlage dieser Beschlussvorlage beiliegt. Die Vereinbarung ist für die Goldbergklinik erforderlich, um den Jahresabschluss 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert zu bekommen. Für die Rückzahlung der Fördermittel an den Freistaat Bayern ist nämlich von der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH eine Rückstellung i. H. v. ca. 2,2 Mio € und in gleicher Höhe eine Forderung gegenüber dem Landkreis Kelheim zwingend einzubuchen. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft i. S. d. Art. 66 Landkreisordnung (LKrO), so dass gemäß Art. 66 Abs. 1 LKrO diese von der Regierung von Niederbayern zu genehmigen ist. In den Kreisgremien wurde bereits im Jahr 2014 in mehreren Sitzungen (Ausschuss für Soziales und Gesundheit v. 11.11.2014, KA-Sitzung v. 24.11.2014) ausführlich über die Notwendigkeit der Rückzahlung von Fördermitteln bzgl. des B-Baus der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH beraten. Im Haushaltsplan 2015 bzw. Finanzplan 2016 sind Fördermittelrückzahlungsbeträge in Höhe von 200.000 € bzw. 2.000.000 € im Vermögenshaushalt bereits veranschlagt. Die genaue Rückzahlungshöhe steht derzeit noch nicht fest. Einstimmig beschlossen.
- Offene Ganztagsangebote an Schulen mit Sachaufwandsträger des Landkreis Kelheim.
An den Schulen mit Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Kelheim
- Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
- Donau-Gymnasium Kelheim
- Johann-Turmair-Realschule Abensberg
- Johann-Simon-Mayr-Realschule Riedenburg
- Realschule Mainburg
- Eduard-Staudt-Schule, SFZ Kelheim
wird in den Schuljahren 2015/16 ff (Dauerbeschluss) das Angebot der offenen Ganztagsschule bedarfsgerecht fortgeführt. Für den kommunalen Mitfinanzierungsanteil je angemeldeter und genehmigter Gruppe und Schuljahr werden im jeweiligen Haushaltsplan/Finanzplan entsprechende Haushaltsmittel bedarfsgerecht eingestellt (Meldung der Schulleitung).
Die etwaigen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt (Deckung der vorfinanzierten Ausgaben durch objektbezogene Einnahmen bzw. Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt).
Die offene Ganztagsschule wird an folgenden Schulen mit Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises bereits angeboten (unterschiedliche Gruppenanzahl)
- Donau-Gymnasium Kelheim seit dem Schuljahr 2010/11
- Gabelsberger-Gymnasium Mainburg seit dem Schuljahr 2011/12
- Johann-Turmair-Realschule Abensberg seit dem Schuljahr 2011/12
- Johann-Simon-Mayr-Realschule Riedenburg seit dem Schuljahr 2012/2013
- Eduard-Staudt-Schule, SZF Kelheim seit dem Schuljahr 2014/2015.
Mit dem Antrag auf Genehmigung der offenen Ganztagsschule verpflichtet sich der Landkreis Kelheim als Sachaufwandsträger zu einer pauschalen Kostenbeteiligung je angemeldeter und genehmigter Gruppe und Schuljahr. Die Pauschale ist an den Freistaat Bayern zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten zu leisten. Für das Schuljahr 2015/2016 beträgt diese 5.000,00 €. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird die sog. Kommunalpauschale auf 5.500,00 € pro Ganztagsgruppe erhöht. Weiterhin wird sie künftig im Hinblick auf etwaige Personalkostensteigerungen in regelmäßigen Abständen auf ihre Höhe geprüft und ggf. angepasst. Der Freistaat Bayern stellt pro Schuljahr für jede genehmigte Gruppe ein Budget für den Personalaufwand zur Verfügung. Seit dem Schuljahr 2014/2015 beträgt dieses bei
Realschulen und Gymnasien 24.850 €, bei Förderschulen (Mittelschulstufe) 32.600 € je Gruppe und Schuljahr (= Erhöhung um ca. 10 % gegenüber Vorjahre). Der vorgenannte Eigenbetrag des Landkreises Kelheim je Gruppe und Schuljahr ist bei der Bemessung der Festbetragsfinanzierung durch den Freistaat bereits berücksichtigt.
Für das Schuljahr 2015/2016 rechnet die Verwaltung mit folgenden Gruppen für eine offene Ganztagsschule (Haushalt 2015 - Aufstellung liegt zum Vergleich bei): Schule GruppenKostenbeteiligung Landkreis*
Johann-Turmair-Realschule Abensberg 3 15.000,00
Johann-Simon-Mayr-Realschule Riedenburg 2 10.000,00
Realschule Mainburg** 1 5.000,00
Donau-Gymnasium Kelheim 2 10.000,00
Gabelsberger-Gymnasium Mainburg 4 20.000,00
Eduard-Staudt-Schule, SFZ Kelheim*** 2 10.000,00
Gesamt: 14 70.000,00
*Im Rahmen eines Kommunalgipfels (hier: Ganztagsschule) am 06.11.2014 wurde eine mögliche Erhöhung der sog. Kommunalpauschale von 5.000,00 € auf 5.500,00 € je offener Ganztagsgruppe und Schuljahr erörtert. In den Haushalt 2015 wurden daher vorausschauender Weise bereits 5.500,00 € pro offener Ganztagsgruppe eingeplant. Die Pauschale wird entsprechend der aktuellen Vereinbarungen beim Ganztagsgipfel 2015 erst ab dem Schuljahr 2016/2017 auf 5.500,00 € erhöht und ist daher erst bei der Haushaltsplanung 2016 zu berücksichtigen.
**Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Mainburg am Gabelsberger Gymnasium eine Gruppe der offenen Ganztagsschule eingerichtet.
Nach der Sanierung der Hallertauer Mittelschule ist ein gemeinsames Ganztagsangebot für die Real- und Mittelschüler an der Mittelschule beabsichtigt. ***An der Eduard-Staudt-Schule gibt es im Schuljahr 2014/2015 jeweils 2 Gruppen der offenen sowie der gebundenen Ganztagsschule. Außerdem wird für die Grundschulstufe eine Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung (ohne finanzielle Beteiligung des Sachaufwandsträgers) angeboten. Für das Schuljahr 2015/2016 sind zwei Gruppen der offenen Ganztagsschule (Mittelschulstufe) sowie zwei Gruppen der verlängerten Mittagsbetreuung (Grundschulstufe – ohne finanzielle Beteiligung des Landkreises) geplant. 2016/2017 die Möglichkeit, insbesondere auch an Förderschulen (Grundschulstufe) die offene Ganztagsschule anzubieten. Es ist zu erwarten, dass an der Eduard-Staudt-Schule zum Schuljahr 2016/2017 die offene Ganztagsschule in der Grundschulstufe eingeführt werden soll.
Dem Vorratsbeschluss in Höhe von insgesamt 82.500 € (VerwH. 2015) wurde einstimmig beschlossen.
LEADER 2015 – 2022 LEADER im Landkreis Kelheim.
Hr. Ammann stellte die bisherigen Projekte aus dem LEADER Förderprogramm der letzten Jahre vor, die sich über den gesamten Landkreis erstecken. Mittlerweile hat sich der Kreis der Bewerber für Mittel aus dem Fördertopf erweitert, von bisher 58 auf 68, aber die Fördersumme wurde nicht entsprechend angehoben. Einerseits gibt es für Räume mit besonderem Handlungsbedarf (siehe Anlage: Karte) erhöhte Fördersätze (anstatt 50% nun 60%) andererseits wurde die Personalkostenförderung auf 30.000,00 € pro Jahr gedeckelt. Eine Förderung der Personalnebenkosten (Miete, EDV, Proto, Telefon,…) ist nicht möglich.
Auf Grund dieser veränderten Finanzierungssituation ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von ca. 12.500,00 €/Jahr. Somit entsteht für die Landkreise eine höhere Finanzierungslücke. Ergänzend zum Kreisausschussbeschluss v. 30.06.2014 stellt der Landkreis Kelheim zur Abwicklung des Regionalen Entwicklungsprozesses im Rahmen von LEADER für die Sicherstellung einer professionellen Organisationsstruktur (Geschäftsstelle/Informations- und Öffentlichkeitsarbeit) zusätzlich zum Kreisausschussbeschluss vom 30.06.2014 weitere finanzielle Mittel im Rahmen der Haushaltsfinanzplanung in Höhe von jährlich bis zu 12.500,00 €, d. h. insg. jährlich bis zu 62.500,00 € über den Förderzeitraum 2016 – 2022 (7 Jahre) in Aussicht. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Zuschüsse gewährt werden. Einstimmiger Beschluss
Unter dem TOP Sonstige Kreisangelegenheiten, berichtet Landrat Faltermeier auf Anfrage vom Koll. Ziegelmeier, das derzeit 650 Asylbewerber untergebracht sind, und die Tendenz weiter ansteigend ist. Damit wird die Unterbringung immer schwieriger, und es damit durchaus zu Engpässen kommen kann. Inwieweit damit der „Winterplan“ (Unterbringung in Turnhallen) greifen muss, hängt von weiteren Angeboten von den Kommunen/Vermietern ab. Auch die Frage der Asylbetreuer ist bis heute noch nicht geklärt, dazu gibt es nachwievor keine Entscheidung der Staatsregierung. Die wurde mir auch nach Rücksprache mit dem Caritasverband bestätigt.
Bericht von Willi Dürr