Kreisausschusssitzung am 30. Juli 2018

Veröffentlicht am 02.08.2018 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Krankenhaus Mainburg/Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen

TOP 2 Feuerwehrwesen; Zuwendung des Landkreises Kelheim

TOP 3 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

TOP 4 Weiterbeantragung der Förderung eines hauptamtlichen Integrationslotsen

TOP 5 Verschiedenes

 

 

TOP 1 Krankenhaus Mainburg/Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen; Das bis Herbst 2018 vorliegende Raum- und Funktionsprogramm ist Grundlage für die vom Kreistag am 19.03.2018 beschossene Weiterentwicklung des medizinischen Konzepts („Variante A“; Voraussetzung für weitere Sanierungs- / bzw. Fördermaßnahmen).

Die Ilmtalklinik GmbH wurde letztmalig mit Betrauungsakt v. 18.12.2017 zur Wahrnehmung der Landkreisaufgabe „Krankenhausversorgung“ als Dienstleistung von allg. wirtschaftl. Interesse (DAWI) im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses beauftragt bzw. verpflichtet. Der Landkreis Kelheim hat damit weiterhin die EU-beihilferechtskonforme Regelung u. a. zum Defizitausgleich u. auch zur Übernahme von Bürgschaften für die Ilmtalklinik GmbH geschaffen. Der Landkreis Kelheim übernimmt eine Bürgschaft i. H. v. 0,160 Mio € für die Darlehensaufnahme durch die Ilmtalklinik GmbH zur Finanzierung der Erstellung des Raum- u. Funktionsprogramms am Krankenhaus Mainburg (Kosten insg: 0,160 Mio €). Die Genehmigung des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts wird bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Im Gesundheitsausschuss bereits besprochen, der Verwaltungsrat der Ilmtalklinik stimmt ebenfalls zu. Einstimmiger Beschluss

 

TOP 2 Feuerwehrwesen; Zuwendung des Landkreises Kelheim an die Stadt Abensberg, die Stadt Mainburg, den Markt Bad Abbach und den Markt Langquaid für den Kauf von Drehleitern DLA (K) 23/12 für die FF Abensberg, die FF Mainburg, die FF Bad Abbach und die FF Langquaid Die Förderanträge, bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen und bei denen die Zuwendung des Freistaates Bayern bereits ausbezahlt ist, werden daher dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Folgende Förderanträge liegen vor:

a) Stadt Abensberg, Antrag vom 21.02.2017, Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern vom 21.03.2017, Auszahlungsmitteilung vom 19.09.2017

b) Stadt Mainburg, Antrag vom 01.12.2015, Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern vom 14.12.2015, Auszahlungsmitteilung vom 08.06.2018

c) Markt Bad Abbach, Antrag vom 20.10.2015, Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern vom 18.11.2015, Auszahlungsmitteilung vom 26.04.2018

d) Markt Langquaid, Antrag vom 21.01.2016, Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern vom 24.02.2016, Auszahlungsmitteilung vom 10.04.2018

2. Der Markt Langquaid beantragt mit Schreiben vom 15.03.2018 die Auszahlung der Zuwendung des Landkreises Kelheim einschließlich des erhöhten Förderbetrags für die baugleiche Beschaffung mehrerer Drehleitern. Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern (Bekanntmachung des BayStMI vom 13.03.2015) sehen bei gemeinsamen Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen durch mehrere Kommunen vor, dass der Basisfestbetrag um 10 % erhöht wird. Da die o. g. Gemeinden die Drehleitern gemeinsam beschafft haben, wurde der Förderbetrag des Freistaates Bayern von 225.000 Euro um 22.500 Euro auf 247.500 Euro erhöht. Die aktuell gültige Zuwendungsrichtlinie des Landkreises Kelheim sieht eine Erhöhung der Förderfestbeträge bei kommunalen Kooperationen nicht vor. Im Haushaltsplan ist daher auch nur ein Zuwendungsbetrag von 67.500 Euro pro Drehleiter veranschlagt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Marktes Langquaid auf Auszahlung des erhöhten Förderbetrags abzulehnen.

Nachfolgender Beschlussvorschlag wurde einstimmig genehmigt.

1. Der Stadt Abensberg, der Stadt Mainburg, dem Markt Bad Abbach und dem Markt Langquaid wird jeweils für den Kauf einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Abensberg, die Freiwillige Feuerwehr Mainburg, die Freiwillige Feuerwehr Bad Abbach und die Freiwillige Feuerwehr Langquaid ein einmaliger Kreiszuschuss in Höhe von 67.500 Euro gewährt.

2. Der Antrag des Marktes Langquaid vom 15.03.2018 auf Auszahlung eines erhöhten Förderbetrags für die baugleiche Beschaffung mehrerer Drehleitern wird abgelehnt. Der Antrag der Stadt Neustadt, für den Ankauf einer Drehleiter kann erst nach Einreichung der Förderunterlagen behandelt werden.

 

TOP 3 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dazu berichtetet Fr. Belsmeisel, mit einem Power Point Vortrag. S. Anlage zur internen Verwendung. Die Stelle der Bildungskoordination für Neuzugewanderte ist mittlerweile feste Ansprechstelle für Bildungsträger und mit der Integration neu zugewanderter Menschen befassten Akteure im Landkreis Kelheim. Die Stelle ist zu 100 % vom Bund gefördert und ist in der ersten Förderperiode bis 31.12.2018 genehmigt. In der nun anstehenden zweiten Förderperiode soll die Bildungskoordination bestehende Koordinierungsstrukturen im Landkreis erweitern und nutzen sowie neue etablieren. Weitere Vorhaben für die zweite Förderphase sollen ausgebaut und umgesetzt werden, dass diese auch nach einer Förderung erkennbar verstetigt werden können. Der Kreisausschuss stimmt einer Verlängerung der Beschäftigung des/der Bildungskoordinators/in für weitere 2 Jahre zu. Voraussetzung der Einstellung ist die Förderzusage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Zur Aufgabe der Bildungskoordination gehört die Vernetzung aller relevanten Bildungsakteure im Landkreis Kelheim und die Koordinierung und Optimierung deren Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Einstimmig beschlossen.

 

TOP 4 Weiterbeantragung der Förderung eines hauptamtlichen Integrationslotsen Die Integrationslotsin Veronika Schinn berichtet über ihren Aufgabenbereich und erklärt die Notwendigkeit einer weiteren Förderung

Mit Bescheid vom 12.12.2017 wurde durch die Regierung von Mittelfranken – Landesaufnahmestelle Integration die Förderung eines hauptamtlichen Integrationslotsen für den Landkreis Kelheim für das Jahr 2018 bewilligt. Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Personalkosten. Der jährliche Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 14.000 € Die Stelle der Integrationslotsin ist mittlerweile feste Ansprechstelle für ehrenamtliche Unterstützer im Asylbereich und mit der Beratung neu zugewanderter Menschen befassten Akteure im Landkreis Kelheim. Die Stelle ist zu 80 % vom Bayer. Staatsministerium des Inneren und Integration gefördert und ist in der ersten Förderperiode bis 31.12.2018 genehmigt. In der nun anstehenden zweiten Förderperiode soll die Integrationslotsin bestehende Koordinierungsstrukturen im Landkreis erweitern und nutzen sowie neue etablieren. Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Ehrenamtliche sollen ausgebaut und umgesetzt werden. Der Kreisausschuss stimmt einer Verlängerung der Beschäftigung des/der Integrationslotsin für ein weiteres Jahr zu. Voraussetzung der Einstellung ist die Förderzusage des Bayer. Staatsministerium des Inneren und Integration für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2019.

Einstimmig beschlossen.

 

TOP 5 Verschiedenes Dazu hat Willi Dürr nachgefragt, wie der Stand der Umsetzung für die Investitionsbereich für die Schulen und hier im besonderen der Berufsschule Kelheim mit FOS/BOS ist, da hierzu bereits 2017 Planungskosten angefallen sind. Aber bisher noch keine Ausschreibungsvorlagen vorliegen, und wenn wir nachdem Investitionsplan aus dem Haushalt 2018 mit den Baumaßnahmen in 2019 beginnen wollen, ist Handlungsbedarf angesagt. Laut Hr. Auer und Landrat sind diese in Vorarbeit und sollen in der nächsten Sitzung behandelt werden.

 

 

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