Kreisausschusssitzung vom 23. Januar 2017

Veröffentlicht am 25.01.2017 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH; Krankenhaus Mainburg; Bürgschaftsübernahme bzgl. weiterer Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Brandschutzmaßnahmen

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Bürgschaftsübernahme bzgl. weiterer Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Lüftungsanlage

TOP 3 Interkommunale Energieagentur; Mitgliedschaft des Landkreises Kelheim

TOP 4 Antrag auf Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. Regensburg (SkF) von bisher sieben auf acht Plätze

TOP 5 Helferverein des THW Ortsverbandes Kelheim; Zuschussantrag

TOP 6 Förderung der Asylsozialberatung der AWO Familie und Jugend Kelheim GmbH

TOP 7 Neubau Landratsamt Kelheim, aktuelle Kostenprognose; Anhebung der Kostenobergrenze

TOP 8 Landkreishaushalte 2017 Berichterstattung

TOP 9 Donaupark Wirtschafts GmbH; Genehmigung der Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung Rückzahlung von Kapitaleinlagen; Gewinnausschüttung


 

Kurzfassung aus der laufenden Fraktionsarbeit

Gemeinsame Sitzung Gesundheitsausschuss und Soziales und Kreisausschusssitzung vom

Montag, den 23. Januar 2017 im LA. Kelheim, Willi Dürr


 

TOP 1 Ilmtalklinik GmbH; Krankenhaus Mainburg; Bürgschaftsübernahme bzgl. weiterer Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Brandschutzmaßnahmen Die Kämmerei verwies dabei auf nachfolgenden Fachvortrag, die Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen wurde letztmalig mit Betrauungsakt v. 01.02.2014 zur Wahrnehmung der Landkreisaufgabe „Krankenhausversorgung“ als Dienstleistung von allg. wirtschaftl. Interesse (DAWI) im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses beauftragt bzw. verpflichtet. Der Landkreis Kelheim hat damit weiterhin die EU-beihilferechtskonforme Regelung u. a. zum Defizitausgleich u. auch zur Übernahme von Bürgschaften für die Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen geschaffen. Bisher wurden bereits 0,5 Mio € für die Brandschutzmaßnahmen am Krankenhaus Mainburg verbürgt (KA-Beschluss v. 13.06.2016, Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern v. 28.07.2016, Kreditvertrag mit der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG v. 25.05.2016, Auszahlung am 01.12.2016). Die Brandschutzmaßnahmen (Kosten: 2,80 Mio €, davon 2,45 Mio € investiv (Darlehen/ Bürgschaft) u. 0,35 Mio € Bauunterhalt (Defizitausgleich)) am Krankenhaus Mainburg bedingen die Übernahme einer zweiten Bürgschaft (siehe Schreiben der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen Geschäftsführung v. 07.12.2016 und Entwurf des Bürgschaftsformulars der Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm v. 09.12.2016) durch den Landkreis Kelheim. Die restlichen Investitionskosten werden im Hhj. 2018 ff. weitere Bürgschaften/ Darlehen erfordern (ca. 1,25 Mio €). Mit der Gegenstimme von Kreisrat Brandl angenommen.


 

TOP 2 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Bürgschaftsübernahme bzgl. weiterer Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Lüftungsanlage, auch hierzu gab die Kämmerei nachfolgenden Bericht: Die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wurde letztmalig mit Betrauungsakt v. 01.02.2014 zur Wahrnehmung der Landkreisaufgabe „Krankenhausversorgung“ als Dienstleistung von allg. wirtschaftl. Interesse (DAWI) im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses beauftragt bzw. verpflichtet. Der Landkreis Kelheim hat damit weiterhin die EU-beihilferechtskonforme Regelung u. a. zum Defizitausgleich u. auch zur Übernahme von Bürgschaften für die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH geschaffen. Bisher wurden bereits 2,1 Mio € (ursprünglich prognostizierte Investitionskosten; Kostenberechnung) für die Lüftungsanlage verbürgt (KA-Beschluss v. 23.11.2015, Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern v. 28.01.2016, Kreditvertrag der Kreissparkasse Kelheim v. 05.01.2016, Auszahlung am 01.02.2016). Die kreditfinanzierte Lüftungsanlage (gestiegene Gesamtkosten laut Geschäftsführung: 2,5 Mio €) in der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH bedingt die Übernahme einer zweiten Bürgschaft (siehe Schreiben der Goldberg-Klinik Geschäftsführung. Aufgrund des Betrauungsaktes ist die vorliegende Bürgschaft in Höhe von 0,4 Mio € EU-beihilferechtskonform. Bei Bürgschaften handelt es sich um kreditähnliche Rechtsgeschäfte i. S. d. Art. 66 Landkreisordnung (LKrO), so dass gemäß Art. 66 Abs. 1 LKrO diese rechtsaufsichtlich von der Regierung von Niederbayern zu genehmigen sind. Mit der Gegenstimme von Kreisrat Brandl angenommen.


 

TOP 3 Interkommunale Energieagentur; Mitgliedschaft des Landkreises Kelheim Bereits im „Integrierten Klimaschutzkonzept Landkreis Kelheim 2011“ wird zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landkreises eine Energieagentur empfohlen. Diese soll als qualifizierte Anlaufstelle fungieren, den Bürgern Informationen und Beratung zur Verfügung stellen und ein koordiniertes, zertifiziertes Netzwerk von Gewerken (Energieberater, Innungen, IHK, Kaminkehrer, Architekten, Gemeinden) koordinieren. Über die Arbeit der Energieagentur soll ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Folgende konkrete Aufgaben sind für die Energieagentur vorgesehen:

- kostenlose Erstberatung für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises

- Netzwerk: Einbindung von Handwerkern, Architekten und Energieberatern, etc. und Information der Bürger über Firmen, die für die Umsetzung von Maßnahmen anzusprechen sind.

- Evaluation durchgeführter Maßnahmen

Die Verwaltung Landkreis Kelheim hat sich mit verschiedenen Optionen auseinandergesetzt, den Projektvorschlag einer Energieagentur umzusetzen.

Folgende Optionen wurden geprüft: 1.Gründung einer Energieagentur im Landkreis Kelheim

2.Mitgliedschaft bei der Energieagentur Regensburg e.V. mit Regionalbüro Kelheim


 

1. Gründung einer Energieagentur Kelheim Gründung einer eigenen Energieagentur ist mit aktueller Förderung möglich, da die Mindesteinwohnerzahl von 240.000 Einwohnern pro Agentur in der aktuellen Förderrichtlinie aufgehoben wurde. Vorteile:

- Förderung durch die Regierung für 3 Jahre

- Eigene Energieagentur Landkreis Kelheim; Profilierung des Landkreises mit Gründung und Betrieb einer eigenen EA

- Finanzielle und strategische Unabhängigkeit

- Direkter Kontakt zu Kommunen, Unternehmen, Bürgern

- Leistungen nach wirtschaftlichstem Angebot von extern einkaufen

- Eventuell höhere Wertschätzung der Bevölkerung einer landkreiseigene Energieagentur (EA) mit hoher Öffentlichkeitswirkung

Nachteile: - Schaffung einer neuen Stelle mit allen Verpflichtungen für den Landkreis und Vorfinanzierung - Hoher Verwaltungsaufwand bzgl. Gründung (z.B. Stellenausschreibung, Prüfung der Rechtsform, Berichterstattung an Förderstelle, Erstellung von Verwendungsnachweisen etc.)

- Verpflichtung des Betriebs über 5 Jahre. Förderung nur 3 Jahre

Finanzen: Auswirkungen siehe Tabelle

- Förderung für 3 Jahre max. €140.000

- Fördersatz: 50% der zuwendungsfähigen Kosten Selbstbeteiligung Landkreis: 50 %

- Stärkung der heimischen Energieberater / Wirtschaftsförderung durch Zusammenarbeit mit EA

Geplante Ausgaben (Kurzübersicht) TVöD E 12

2017

2018

2019

2020

2021

Personalausgaben (TVöD/ E12/4)

97.790,57

99.746,38

101.741,30

103.776,13

105.851,65

Sachausgaben (v.a. Dienstreisen)

1.000 €

1.000 €

1.000 €

1.000 €

1.000 €

Sachausgaben: Öffentlichkeitsarbeit

500 €

500 €

200 €

200 €

200 €

Sachausgaben: Material/ Literatur

300 €

200 €

100 €

100 €

50 €

Zwischensumme

99.591 €

101.446 €

103.041 €

105.076 €

107.102 €

Coaching zur Gründung / Gründungsworkshops

2.500 €

2.500 €

Externe Beratungsleistung

2.500 €

1.500 €

1.000 €

Gesamt in €

104.591

105.446

104.041

105.076

107.102

Erläuterungen:

Für die Personalkostenberechnung werden die Entgeltgruppe E12 /Stufe 4 und die dafür zugrundeliegenden Personalvollkosten bei einer Lohnerhöhung von 2 v.Hd. pro Jahr angenommen.

Sachausgaben werden vor allem für Dienstreisen anfallen.

Für Öffentlichkeitsarbeit fallen vor allem Kosten für Flyer und Broschüren an, eventuell Veranstaltungen.

Geplante Finanzierung Gesamtkosten

für 3 Jahre

314.078 €

Zuwendung 3 Jahre

140.000 €

Kosten Landkreis 3 Jahre

174.078 €

Durchschnittskosten Landkreis pro Jahr - 3 Jahre

58.026 €

 

 

Als Alternative wurde vom Landrat und der Verwaltung der Beitritt zur Energieagentur Regensburg e.V. mit Regionalbüro in Kelheim vorgestellt. Vorteile: Kurzfristiger Beitritt möglich: sofortiger Zugang zum etablierten Netzwerk aus 140 Mitgliedern aus Kommunen und Wirtschaft, sowie einem kompetenten Team mit 6 Vollzeitkräften Ab März 2017: Regionalbüro Kelheim der Energieagentur Regensburg im Landratsamt Kelheim möglich (mit Beratungszeiten) Die Vorstandsvertretung Landkreis Kelheim wird von Landrat Martin Neumeyer übernommen Sichtbarkeit der Kooperation wird gewährleistet (Briefpapier, Website, Hotline etc.) Synergieeffekte von und für die Wirtschaft können genutzt werden (einige Unternehmen im Landkreis Kelheim sind bereits Mitglied in der EAR) Mitgliedschaft verleiht Zugang zum Netzwerk, Organisation von Veranstaltungen, Bürger-Initialberatung (0,5 h pro Haushalt) Ziele der Energieagentur vereinbar mit den Zielen des Landkreises: 1) Energieeinsparung fördern, 2) Einsatz Erneuerbarer Energie steigern, 3) Aufbau Energiecluster Flankierende Leistungen können aus dem Budget Regionalmanagement finanziert werden Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement im Projekt „Klimawandel und Energie“ Weitere Leistungen können angeboten werden wo sinnvoll: intensive Bürgerberatung, Energie-Cluster, Veranstaltungen u.v.m.; Projekte für Kommunen/ Wirtschaft / Bürger


 

Nachteile: Trägerschaft der EAR wird zunächst nicht geändert. Kelheim hat aktuell die Option „Regionalbüro“ Keine Fördermittel Regierung von Niederbayern würde gern Gründung einer Energieagentur in Niederbayern sehen Eventuell geringere Wertschätzung der Bevölkerung im Vergleich zur eigenen Energieagentur des Landkreises


 

Finanzen: - Kosten / Mitgliedsbeitrag Landkreis Kelheim: € 50.000 / Jahr

- Für die Mitgliedschaft ab 01.März 2017 sind 10/12 des jährlichen Mitgliedsbeitrages für 2017 fällig, d.h. € 41.666,- zu finanzieren. Beschreibung: - Träger der Energieagentur Regensburg e.V. sind die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg. - Durch den interkommunalen Verbund der drei Einheiten Landkreis Regensburg, Stadt Regensburg, Landkreis Kelheim innerhalb der Energieagentur ist eine erhöhte Sichtbarkeit gegenüber Förderstellen und Ministerien zu erwarten. - Mit der Mitgliedschaft eröffnen sich für alle Beteiligten sehr gute Möglichkeiten im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele. Nach der Vorstellung durch den Leiter der Regensburger Energieagentur Hr. Ludwig Friedl, erfolgte eine lange Diskussion über das für und wider, bzw. auch über die Aufgabenstellung der Energieagentur. Die Kosten in Höhe von jährlich 50.000 € und die Laufzeit, gepaart mit der Sorge, das man eine Konkurrenz zu öffentlichen Beraten aufbaut wurden kritisch hinterfragt. Auch eine Befristet Mitgliedschaft von 3 Jahren wurde diskutiert. Mit meinen Hinweis, das zwar mit dem Beitritt keinesfalls eine echte Energiewende auf dem Weg gebracht werden kann, sondern dies nur ein kleiner Mosaikstein aus Aufklärung und Information für die Bürger darstellt, aber trotzdem als Anlaufstelle für die Bürgerschaft weiter geführt werden soll, und dafür im Landratsamt eine Büro der Energieagentureingerichtet wird. Zu der Forderung eine Befristung für drei Jahre mit aufzunehmen, das gleichzeitig Haushaltstechnisch 150.000 € Beitrag bindet, ist der Weg mit einer jährlichen Kündigungszeit der bessere Weg, sollten die Erwartungen der Energieagentur nicht erfüllt werden. Die Abstimmung mit 7 Stimmen dafür und 5 Gegenstimmen ) Zettl/FW, Reiser/SLU, sowie von Brandl/CSU, Kreitmeier/CSU, und Pledl/CSU, zeigte die Unstimmigkeiten in der CSU, die sich gegen den Landrat gestellt haben.


 

TOP 4 Antrag auf Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. Regensburg (SkF) von bisher sieben auf acht Plätze Der Landkreis Kelheim beteiligt sich seit 1994 zusammen mit den Landkreisen Cham, Neumarkt, Regensburg und der Stadt Regensburg an der Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser (Frauenhaus I, Frauen helfen Frauen e.V. und Frauenhaus II, Sozialdienst kath. Frauen e.V). Für den Einzugsbereich (Region 11) wurde ermittelt, dass 19 Plätze erforderlich sind. Bisher konnten in den beiden Frauenhäusern lediglich 17 Plätze vorgehalten werden. Mit der Erhöhung um einen Platz im Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. Regensburg (SkF) würde das Platzangebot weiter an das Soll herangeführt.

Die Erweiterung auf 18 Frauenhausplätze trägt dazu bei, dass der errechnete Grundversorgungsbedarf (19 Plätze) für den Einzugsbereich der Frauenhäuser annähernd gedeckt ist.

Die Zustimmung zur Aufstockung hat zur Folge, dass die von den Kommunen der Region 11 getragenen Grundkosten steigen, da nach Nr. 4.1 der Frauenhausförderrichtlinie es Fördervoraussetzung ist, dass bei acht Frauenhausplätzen (Förderstufe II) die Fachkraftstellen um eine 0,5 Stelle (0,25 Stelle für die Betreuung der Frauen und eine 0,25 Stelle für die Betreuung der Kinder) aufgestockt werden müssen. In Förderstufe II steigt der staatliche Zuschuss von bisher 20.250 € auf 24.300 € an.

Die Regierung von Mittelfranken, als die für die Bewilligung einer staatlichen Zuwendung aus dem Förderprogramm „Förderung von Frauenhäusern“ zuständige Stelle, hat die beantragte Aufstockung bereits genehmigt (s. Anlage). Der errechnete Mehraufwand für 2017 in Höhe von rd. 5.500 € wurde bereits im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 0.4701.7005 mit berücksichtigt. Auf Nachfrage ist derzeit aus Baurechtlichen Gründen eine weitere Erhöhung auf 19 Plätzen nicht umsetzbar.

Die Grundkosten beider Regensburger Frauenhäuser betragen insgesamt 426.165 € . Dies bedeutet einen Anstieg um rd. 34.800 € durch die Erweiterung des Frauenhauses des SkF auf 8 Plätze (zusätzlich 0,25 Stelle Sozialpädagogin und 0,25 Stelle Erzieherin, Anstieg der Sachkosten und Anstieg der Miete durch die Anmietung des Erweiterungsbaues). Diese Gesamtkosten müssen auf die 19 Sollplätze der Region 11 aufgeteilt werden. Die beiden Frauenhäuser haben jetzt jedoch insgesamt nur 18 Frauenhausplätze, daher ist es notwendig, die Kostenpauschale prozentual zu ermitteln. 100 : 19 = prozentuale Beteiligung der einzelnen Gebietskörperschaften pro Frauenhausplatz Nach dem Verteilerschlüssel ergeben sich für die Gebietskörperschaften der Region 11 folgende Kostenpauschalen:

Cham: 4 Sollplätze = 21,05% von 426.165 € = 89.707,73 € (+ 7.325,40 €)

Kelheim: 3 Sollplätze = 15,79% von 426.165 € = 67.291,45 € (+ 5.494,91 €)

Neumarkt 3 Sollplätze = 15,79% von 426.165 € = 67.291,45 € (+ 5.494,91 €)

Rgbg. Stadt: 4 Sollplätze = 21,05% von 426.165 € = 89.707,73 € (+ 7.325,40 €)

Rgbg. Land: 5 Sollplätze = 26,32% von 426.165 € = 112.166,63 € (+ 9.159,36 €)

Region 11 19 Sollplätze 100% = 426.165 €

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


 

TOP 5 Helferverein des THW Ortsverbandes Kelheim; Zuschussantrag

Dem Verein zur Förderung der Interessen des Technischen Hilfswerkes, Ortsverband Kelheim e. V. wird aufgrund des Antrags vom 03.11.2016 für die Ergänzung der Abstützungsausstattung ein einmaliger Zuschuss des Landkreises Kelheim in Höhe von 3.500 € gewährt. Mit Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen beim Landratsamt Kelheim am 05.12.2016 (siehe Anlage) beantragt das Technische Hilfswerk, Ortsverband Kelheim die Gewährung eines Zuschusses, um den Abrollbehälter für die Abstützsicherung endgültig ausstatten zu können. Da die Ausstattung über den festgelegten Bundesstandard hinausgeht, erfolgt die Beschaffung und die Finanzierung über den Helferverein des Kelheimer Ortsverbandes. Der Helferverein hat in den letzten Jahren ca. 32.000 € in Ausstattung investiert, u. a. auch den Abrollbehälter beschafft und ausgebaut. Der Betrag wird in den Haushaltsplan für das Jahr 2017 eingestellt. Die Auszahlung des Zuschusses ist nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung Mitte des Jahres 2017 zu veranlassen. Einstimmig beschlossen.


 

TOP 6 Förderung der Asylsozialberatung der AWO Familie und Jugend Kelheim GmbH

Vorbehaltlich der Förderung durch das Bayerischen Staatsministerium für Soziales wird in den Landkreishaushalt ein Zuschuss in Höhe von 8.000 € zur Finanzierung der Kosten für die Asylsozialberatung durch die AWO Familie und Jugend GmbH eingestellt und für die Zuschussgewährung im Jahr 2017 beschlossen. Damit erfolgt ausdrücklich eine Förderung von nicht nach der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern, die sich in einem Asylverfahren befinden (AsylSozBR), zuwendungsfähigen Kosten.

Eine Ableitung für die kommenden Jahre lässt sich daraus nicht herleiten. Die AWO wäre neben der Caritas der zweite Anbieter einer Asylsozialberatung im Landkreis Kelheim. Für die Caritas wurde für diese Tätigkeit mit Beschluss des Kreisausschusses vom 28.11.2016 ein Zuschuss von 16.000 € für zwei Beraterstellen in den Haushalt 2017 eingestellt. Die Caritas erhält seit dem Jahr 2013 Zuschüsse für die Asylsozialberatung. Räumlich beabsichtigt die AWO, sich in Saal an der Donau und Umgebung zu engagieren. Zum Dezember 2016 wurde in Saal an der Donau eine Gemeinschaftsunterkunft an die Regierung von Niederbayern übergeben. Die GU wird Platz für 101 Personen bieten. Mit dem Bezug wird Mitte Februar gerechnet. Außerdem befinden sich in Saal zwei weitere Unterkünfte mit einer Kapazität von insgesamt ca. 60 Plätzen (derzeit 43 Personen), zudem in der Umgebung z.B. die GU Hafen/Saal und weitere Unterkünfte in Kelheim. Einstimmig beschlossen.


 

TOP 7 Neubau Landratsamt Kelheim, aktuelle Kostenprognose; Anhebung der Kostenobergrenze

Dazu berichtete Hr. Architekt Raith, und zeigte den entsprechenden Kostenstand auf. Kreisausschussbeschluss v. 14.10.2013: 17,8 Mio. €

Ausgabestand zum 31.12.2016:15,9 Mio. €

Kostenstand inkl. Nachträge, Mehrungen:17,8 Mio. €

Mehrkosten aus Bauzeitverlängerung 800.000,-€

Kostenstand neu: (Endabrechnung Prognose)18,6 Mio. €

Die Mehrkosten entsprechen einer Kostensteigerung von 4,5% auf 3,5 Jahre, d.h. <1,5 % p. a.

Haushalts-Finanzplan lt. bisheriger Mittelabflussplanung:

bis einschl. HhJahr2016 insg.17,1 Mio. € bereitgestellt

HhJahr2017_1,5 Mio € eingestellt____

= Gesamtfinanzierung 18,6 Mio. € veranschlagt. Im Haushalt 2017 sind die Mehrkosten mit eingestellt. Einstimmig angenommen.


 

TOP 8 Landkreishaushalte 2017 Kämmerer Schmidbauer verteilte die entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsentwurf, die er uns bei unserer Fraktionssitzung bereits vorgestellt hatte. Die Fraktionen nahmen die Berichterstattung zur Kenntnis, der eine 48,5 % Kreisumlage beinhaltet, bzw. auf dieser Basis der Haushaltsentwurf erstellt wurde. Die Vorberatungen in den Kreistagfraktionen sollten bis Anfang Februar abgeschlossen sein.


 

TOP 9 Donaupark Wirtschafts GmbH; Genehmigung der Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung Rückzahlung von Kapitaleinlagen; Gewinnausschüttung

Folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 der Donaupark Wirtschafts GmbH (§ 9 des Gesellschaftsvertrages) werden genehmigt:

1. Der derzeitige Verfahrensstand bei der steuerlichen Behandlung der Teil-Realteilung wird zur Kenntnis genommen. Beim anhängigen Antrag der Berücksichtigung der strittigen Einlagekonten, wird sich der Rechtsauffassung von Herrn Rechtsanwalt Schmid (und dem Wirtschaftsprüfer Dr. Lenz) angeschlossen. Bei einer ablehnenden Entscheidung des Finanzamtes Landshut wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob Klage zum Finanzgericht erhoben wird. Die Geschäftsführung wird beauftragt weitere Gespräche mit Herrn Rechtsanwalt Schmid und dem Finanzamt Landshut zu führen. Zu 1. Teil-Realteilung 2013 Das Finanzamt Landshut hat noch keine Entscheidung hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung der Teil-Realteilung 2013 getroffen. Nach den mündlichen Aussagen der zuständigen Sachbearbeiterin des Finanzamtes ist damit zu rechnen, dass dem Antrag auf Berücksichtigung der beiden strittigen Einlagekonten nicht entsprochen werden wird. Somit muss bei weiteren Ausschüttungen das offene Ergebnis des Finanzamtes berücksichtigt werden.

2. Die Sonderfinanzbeteiligung der Stadt Kelheim in Höhe von 90.000,-- € wird im Jahr 2016 an die Stadt Kelheim zurückbezahlt. Zu 2. Rückzahlung der Kapitaleinlage (Sonderfinanzbeteiligung) der Stadt Kelheim in Höhe von 90.000,-- € Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat in seiner Sitzung am 22.12.2003 eine Sonderfinanzbeteiligung an die Donaupark Wirtschafts GmbH in Höhe von 90.000,-- € beschlossen. Die Finanzbeteiligung wurde im Jahr 2003 an die Gesellschaft ausbezahlt. Nach der nunmehr gesicherten finanziellen Situation der Donaupark Wirtschafts GmbH kann die Sonderfinanzbeteiligung an die Stadt Kelheim zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung an die Stadt Kelheim erfolgt kapitalertragssteuerfrei. 3. Auf Empfehlung des Beirates beschließen die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung im Jahr 2016 in Höhe von 300.000,-- € je Gesellschafter. Zu 3. Gewinnausschüttung Für Ausschüttungen an die Gesellschafter bzw. Rückzahlungen stehen nach dem Jahresabschluss 2015 € 3.008.504,-- zur Verfügung. Im Jahr 2016 wurden durch den Verkauf der Grundstücksflächen zur Ansiedlung des Hagebaumarktes weitere Umsatzerlöse erzielt, die der Ertragsbesteuerung unterliegen (Jahresabschluss 2016). Bei den zuletzt geführten Gesprächen, sollte die Gesellschaft zur Risikoabsicherung (Altlastensanierung, Deponien usw.) mit einem notwendigen Eigenkapital bestehen bleiben. Das Stammkapital bleibt in bisheriger Form erhalten. Trotz des Sanierungsabschlusses sind in den nächsten Jahren noch umfangreiche Arbeiten zu erledigen. Die weitere Vorgehensweise ist noch detailliert festzulegen und es sind bei den Gesellschaftern entsprechende Beratungen durchzuführen und Beschlüsse zu fassen. Welche Gewinnausschüttungen im Jahr 2016 noch getätigt werden bzw. im Jahr 2017 erfolgen sollen, sollte sich aus der Beratung ergeben. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Ausschüttungen (mit Berücksichtigung des anhängigen Verfahrens beim Finanzamt) der Kapitalertragssteuer mit 15 % beim Landkreis Kelheim und der Stadt Kelheim und 25 % bei der Kreissparkasse (jedoch sparkassenintern anrechenbar) unterliegen. Einstimmig so beschlossen.

 

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