TOP 1 Landkreisgrenzänderung
TOP 2 Zuschuss zur Schuldnerberatung
TOP 3 THW Ortsverband Kelheim; Zuschussantrag für Rüstholzreserve
TOP 4 Landkreishaushalt 2018 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse 2018
TOP 1 Landkreisgrenzänderung
TOP 2 Zuschuss zur Schuldnerberatung
TOP 3 THW Ortsverband Kelheim; Zuschussantrag für Rüstholzreserve
TOP 4 Landkreishaushalt 2018 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse 2018
TOP 1 Landkreisgrenzänderung; Änderung des Gebietes der Stadt Neustadt a. d. Donau, des Landkreises Kelheim, des Bezirks Niederbayern und dem Markt Pförring, des Landkreises Eichstätt, des Bezirks Oberbayern im Bereich Polder Neustadt a. d. Donau
Das Flurneuordnungsverfahren „Schwaig II“ und die damit verbundenen Grenzänderungen zwischen den Landkreisen Kelheim, Eichstätt und Pfaffenhofen a. d. Ilm traten im März 2017 in Kraft. Die entsprechende Bekanntmachung dass Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz wurde am 04.08.2017 im Kreisamtsblatt veröffentlicht. Die BBV Landsiedlung München teilte nunmehr mit Schreiben vom 04.09.2017 dem Landratsamt Kelheim mit, dass bei der Aufstellung des Flächenverzeichnisses zur Gemeindegrenzänderung im Verfahren „Schwaig II“ eine Fläche von 1,6980 ha übersehen und dadurch das Gemeindegebiet des Marktes Pförring erheblich verkleinert worden sei. Die BBV Landsiedlung beabsichtigte daher den Flurbereinigungsplan hinsichtlich der Gemarkungs-, Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksgrenze im Verfahren Polder Neustadt a. d. Donau nachträglich zu ändern.
Das Abfindungsflurstück 5731 mit 1,3871 ha liege künftig in der Gemarkung Pförring. Zudem seien die angrenzenden Wirtschaftswege neu abgegrenzt worden. Nach dem geänderten Flächenverzeichnis zum Deckblatt zur Gemeindegrenzänderungskarte ergebe sich für den Bestand des Landkreises Kelheim eine Flächenminderung von 1,5972 ha und für den Bestand des Landkreises Eichstätt eine Flächenmehrung von 1,5972 ha.
TOP 2 Zuschuss zur Schuldnerberatung des Caritasverbandes Kelheim für das Jahr 2018
Antrag des Caritas Verband: Zur Fortführung der Beratungstätigkeit beantragt der Caritasverband Kelheim für das Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss zu den laufenden Kosten der Schuldnerberatung in Höhe von Euro 56.000,00. Der Gesamthaushalt der Beratungsstelle wird im Jahr 2018 nach jetzigem Kenntnisstand 94.710 Euro betragen. Durch eine absehbare personelle Veränderung kommt es bei den Personalkosten voraussichtlich zu einer Reduzierung. Der Caritasverband wird sich wie in den vergangenen Jahren bemühen, für die restlichen fehlenden Mittel in Höhe von ca. 38.710 Euro eine Deckung beizubringen. Der Zuschuss der Regierung von Niederbayern für die lnsolvenzberatung, wird voraussichtlich wieder bei 15.000 Euro liegen. Der Caritasverband hat bei der beantragten Finanzierung einen Eigenanteil von 23.710 Euro zu tragen. Der Caritasverband Kelheim betreibt seit 1992 mit finanzieller Beteiligung des Landkreises Kelheim eine Schuldnerberatungsstelle. Bei der Einrichtung der Schuldnerberatungsstelle handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe (§ 14 SGB I, § 16a Nr. 2 SGB II, §§ 5,10 und 11 SGB XII) und wurde für den Leistungsbereich des SGB II nicht auf das Jobcenter übertragen. Mit Schreiben vom 03.08.2017 beantragte der Caritasverband für den Betrieb der Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 56.000,-- € (s. Anlage). Nach Mitteilung des Caritasverbandes wird im Jahr 2018 der Gesamthaushalt nach bisherigem Kenntnisstand 94.710 € betragen. Der Eigenanteil belaufe sich bei beantragter Finanzierung auf 23.710 €. Aufgrund der seit 2008 gedeckelten Zuschüsse und der seither eingetretenen Kostensteigerungen (z. B. Personalkosten 2008-2018 25,75 %) wird gebeten diese durch eine Erhöhung des Zuschusses mitzutragen. Die geplante Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung und Verlegung auf die kommunale Ebene ist bislang noch nicht erfolgt und wird nach aktuellem Kenntnisstand auch im Jahr 2018 noch nicht vollzogen werden. Deshalb muss auch bis dato von der bisherigen Finanzierung durch Kommune, Land und Caritas ausgegangen werden. Eine Umfrage bei den Sozialverwaltungen im Regierungsbezirk Niederbayern ergab einen durchschnittlichen Pro-Kopf Zuschuss von 0,43 € (Landkreis Kelheim 0,39 €) – s. Anlage. Einstimmiger Beschluss: 51.000 € für 12 Monate mit entsprechender „spitzer Abrechnung“, um gegeben falls Überprüfen zu können inwieweit die personelle Besetzung greift.
TOP 3 THW Ortsverband Kelheim; Zuschussantrag für Rüstholzreserve Dem Verein zur Förderung der Interessen des Technischen Hilfswerkes, Ortsverband Kelheim e. V. wird auf Grund des Antrags vom 28.09.2017 für die Beschaffung einer Rüstholzreserve ein einmaliger Zuschuss des Landkreises Kelheim in Höhe von 1.500 € bewilligt. Der Betrag wird in den Haushaltsplan für das Jahr 2018 eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2018 beschlossen.
Die Auszahlung des Zuschusses ist nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Jahres 2018 zu veranlassen. Einstimmig beschlossen
TOP 4 Landkreishaushalt 2018 (1. Vorberatung); Landkreiszuschüsse 2018
1. In den Landkreishaushalt 2018 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende Landkreiszuschüsse (i. d. R. freiwillige Leistungen) eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2018 beschlossen:
1.1 Zuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V., 90.000,00 € (+ 10.000 €)
1.2 Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge für den Bereich Tourismus insg. 437.000,00 €
Davon 1.2.1 an den Tourismusverband Kelheim e. V.; insg. 407.250,00 €, d. h. Zuschuss incl. Mitgliedsbeitrag 1.2.2 an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V. insg. Mitgliedsbeitrag 29.750,00 € 1.3 Zuschuss an die Städte u. Gemeinden mit eigenen Hallenbädern (Kelheim, Neustadt, Saal, Rohr), 24.000,00 € 1.4 Zuschuss an die Kath. Dorf-/Betriebshelfer in Bayern GmbH, 20.500,00 €
1.5 Zuschuss an das Judo-Leistungsinternat e. V. Abensberg, 25.000,00 €
1.6 Mitgliedsbeitrag bei der Energieagentur Regensburg e. V.; 50.000,00 €
1.7 Allgemeiner Investitionszuschuss an das BRK, Kreisverband Kelheim, 11.500,00 €
Antrag auf Investitionskostenzuschusses zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für das Jahr 2018 BRK auch 2018 sind wieder erhebliche Investitionen zur Sicherstellung unserer weitgehend
ehrenamtlich geleisteten Arbeit erforderlich. Da beim BRK der Haushaltsplan erst bis Ende
November zu erstellen ist, kann ich wie üblich noch keine genauen Angaben zu den Investitionen machen. Sicher ist, dass auch im nächsten Jahr wieder hohe Investitionen für unsere
Bereitschaftsheime an stehen: ca. 150.000,00 € für die Sanierung des Bereitschaftsheimes
Abensberg, 15.000,00 € Eigenanteil für die Erstellung eines Carportes der Bereitschaft
Mainburg, ca. 45.000,00 € sind für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen bereitzustellen, ca.
35.000,00 € für die Beschaffung notwendiger Ausstattung Ehrenamtlicher. Diese Investitionen sind wie immer zur Erhaltung unserer Einsatzbereitschaft und somit zur Gewährleistung der Sicherheit und Versorgung unserer Landkreisbevölkerung durch Ehrenamtliche unverzichtbar.
Deshalb bitte ich auch für 2018 wieder um einen Zuschuss in Höhe von 11.500,00 €.
2. Die beiliegenden zwei Übersichten bezüglich der Veranschlagung u. Auszahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge bzw. Zuschüsse an Verbände, Vereine u. Einrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden aufgeführten Haushaltsansätze werden in den Kreishaushalt 2018 eingestellt und deren Zahlung bewilligt.Die Anlage zeigt, den Anstieg von 2013 in Höhe 63.057,04 € auf 148.717,72 € in 2017 ist 85.660,68 €
Dabei ist im Bereich Tourismusverband Hallertau (29.750 €) und der Beitritt zur Interkommunalen Energieagentur mit (41.666,67 €) die Verursacher der Steigerungen bei den Ausgaben. Einstimmig beschlossen.
In der Anlage der Vortrag vom Kämmerer als Teil 1 für den Haushalt 2018. Dazu wurde die Ausgabesteigerung von Karl Zettl angesprochen, deren Steigerung von rd. 800.000 € scheinbar ohne Diskussion hingenommen wird, aber bei den Ausgaben-Steigerungen in beiden KKH’s wird über Einsparungen diskutiert. Die Verwaltung verwies auf die gesetzlichen Vorgaben bei den Jugendhilfeausgaben, der dem Kreistag wenig Spielraum bietet. Bei den KKH’s ist es zwar ähnlich, aber hier gibt es durchaus Einsparmöglichkeiten.
Verlauf Haushalt 2017 1. Verwaltungshaushalt
• Belastungsausgleich 0,26 Mio. € (Mehreinnahmen)
• Gebühreneinnahmen 2,9 Mio. € (Mehreinnahmen ~ 0,5 Mio. €)
• Personalkosten brutto 20,3 Mio. € (Minderkosten ~ 0,1 Mio. €)
• Bildungsbereich (Asylbewerber, Schülerbeförderung; Gastschulbeiträge) 14,1 Mio. € + X ?
• Jugendhilfe ungedeckte Kosten (!!Schulbegleiter, Hilfe für junge Volljährige, Tagesstätte KJF!!) 7,0 Mio. € + X ?!! (Mehrkosten ~ 0,8 Mio. €)
• Sozialhilfe gesamt 4,9 Mio. €
davon Hartz IV (Jobcenter; 1.600 Bedarfsgemeinschaften; davon 600 Flüchtlings-BG 4,0 Mio. € ?
– 40 % noch ohne KdU)
• Gebäudeunterhalt 1,5 Mio. €
• Goldberg-Klinik GmbH – Defizitausgleiche (2016/ Abschlag 2017); Zinsererstattungen
3,2 Mio. €
• Ilmtalklinik GmbH – Defizitausgleiche (restl. 2016/Abschlag 2017); Zinserstattungen 1,1 Mio. €
Verlauf Haushalt 2017 2. Vermögenshaushalt
• Mehreinnahmen bei FAG-Hochbauförderung bei Realschule Riedenburg 0,165 Mio. € (frühere Auszahlung der Restzahlung; VNPrüfung
ist erfolgt!)
• Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen (altes Landratsamt Riedenburg u. Ärztewohnhaus Ihrlerstein) insg. 0,695 Mio. €
• Baumaßnahmen weitgehend im Plansoll (Bauzeit/Kosten) – Schlussrechnungen teilweise noch ausstehend
- Neubau Landratsamt – ca. 18,6 + X Mio. € ?
- Realschule Mainburg mit 2fach Sporthalle – ca. 13,5 Mio. €
- Straßenbaumaßnahmen z. B.
• KEH 24 Neubau Brücke über die gr. Laaber
• KEH 26 – Oberbauverstärkung von KEH 10 bis Oberschneidhart
• KEH 1 Kreuzung/ST 2231 bei Schambach, Bau eines Kreisverkehrs
• Verzögerte Abrechnung des Kreisverkehrs/Parkplatzes bei Schulzentrum Mainburg
• Entnahme aus der Rücklage und außerordentliche („Sonder“)Tilgung – Mehrausgaben in Höhe v. 4,4 Mio. €
• Ordentliche Tilgung 2,9 Mio. € (bis Jahresende)
• geplante Kreditaufnahme ca. 1,002 Mio. € kann bei weiterhin positiven Verlauf (z. B. Sozial-/Jugendhilfeausgaben, Baukosten)
vermieden werden bzw. hinausgeschoben werden
Ziel: weiterer Schuldenabbau
• Veräußerungserlöse Liegenschaften ggf. weitere Sondertilgung möglich (im Zuge der Jahresrechnungslegung 2017)
Haushalt 2018
• prognostizierter Schuldenstand zum 31.12.2017: ca. 19 Mio. €
• Stand der allgemeinen Rücklage: 1,11 Mio. € (= Pflichtrücklage)
3. Jahresrechnung: Erst nach Abschluss aller Buchungen für 2017, kann die Jahresrechnung gelegt
werden (ca. April – Mai 2018); Tendenz positiver Planvergleich
Kommunaler Finanzausgleich 2018
Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 09.10.2017
Fazit: Der Kommunale Finanzausgleich 2018 bringt aus der Sicht der Landkreise deutliche
Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen, der Krankenhausförderung, der
Kreisstraßenpausschale und beim Ausgleich der ÖPNV-Betriebskostendefizite mit sich. Die
Anhebung des Sozialhilfeausgleichs zugunsten der Bezirke trägt zu einer gewissen
Entlastung der Umlagezahler 2018 bei (Bezirk Niederbayern ca. 3,9 Mio. €). Mit der
Anhebung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund ab 2019 u 2%-
Punkte konnte auch eine strukturelle Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs
erreicht werden.
Kommunaler Finanzausgleich 2018 Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 09.10.2017
Die Finanzausgleichsleistungen 2018 steigen um 6,7 % bzw. 598,8 Mio. € auf insgesamt
9,51 Mrd. € Die darin enthaltenen reinen Landesleistungen steigen um 6,3 % bzw. 530,1
Mio. € auf 8,95 Mrd. € (erneuter „Rekord-Finanzausgleich“).
1. Allgemeiner Steuerverbund:
Kommunalanteil + 9,0 %/+ 383,7 Mio. € von 4,28 Mrd. € auf 4,66 Mrd. €
Erhöhung der Schlüsselmasse (+ 286 Mio. €) auf 3,67 Mrd. € (+ 9,1 %)
Landkreisschlüsselzuweisungen + 109,7 Mio. € von 1,209 Mrd. € auf 1,318 Mrd. €
Einwohnerzahl? Umlagekraftsteigerung Landkreis Kelheim? Niederbayern?
2. Krankenhausfinanzierung/Krankenhausumlage
643,4 Mio. € Fördertopf (+ 27,8 %/+ 140 Mio. €)
3. Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund – Kreisstraßenpauschale – ÖPNV-Zuweisungen
Kommunalanteil gleichbleibend bei 52,5 % bzw. 813 Mio. € (Erhöhung erst 2019 + 2 %)
Erhöhung Kreisstraßenpauschale (+ 8,0 %/ + 4,66 Mio. €) auf 59 Mio. €
Erhöhung ÖPNV-Zuweisung (+ 44,8 %/ + 23 Mio. €) auf 74,3 Mio. €
4. Hochbauförderung – Art. 10 FAG – Zuweisungen
Gleichbleibend bei 500 Mio. € (neue Kostenrichtwerte ab 01.01.2018)
5. Schülerbeförderung – Art. 10a FAG – Zuweisungen
Erhöhung um 4 Mio. € (+ 1,3 %) von 316 Mio. € auf 320 Mio. €; durchschnittliche
Erstattungsquote von 60 % wird gehalten
6. Bedarfszuweisungen mit 150 Mio. € unverändert
7. Investitionspauschale
Anhebung um 40 Mio. € (+ 9,9 %) von 406 Mio. € auf 446 Mio. €
8. Zuweisung an Bezirke – Art. 15 FAG Bezirke
Erhöhung um + 6,6 % bzw. + 42,9 Mio. € von 648,6 Mio. € auf 691,5 Mio. €
(Senkung der Bezirksumlage???) Umlagekraft in Niederbayern? Ausgabenmehrung der
Bezirke!
9. Belastungsausgleich Hartz IV
unveränderte Fortführung des Belastungsausgleichs mit 65,3 Mio. €;
10. Finanzzuweisungen Art. 7 FAG (Pro-Kopf-Beträge f. staatl. Aufgaben und übertragener
Wirkungskreis)
Erhöhung um + 1,4 % bzw. + 6,5 Mio. € auf 468,5 Mio. €
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