Kreisausschusssitzung vom 24. Juli 2017

Veröffentlicht am 26.07.2017 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Berufsschule Kelheim – Generalsanierung des Ost- u. Westflügel, Neubau einer Einfachsporthalle u. Sanierung/Ersatzneubau des Werkstattgebäudes; Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekt, Ergebnisse der Vorplanung, weitere Vorgehensweise

 

TOP 2 Staatl. Realschule Abensberg – Modernisierung/Umbau u. Sanierung der Physik- u. Chemiesäle; Grundsatzentscheidung; Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekt, Ergebnis der Vorplanung u. weitere Vorgehensweise

 

TOP 3 Erarbeitung eines Kommunalen Integrationsplans

 

Vor der Kreisausschusssitzung wurden bereits die Fraktionen über die Situationen informiert, und dabei die neuen Erkenntnisse aus den Vorplanungen vorgestellt.

 

 

 

Von Willi Dürr und Thomas Reimer

 

TOP 1 Berufsschule Kelheim – Generalsanierung des Ost- u. Westflügel, Neubau einer Einfachsporthalle u. Sanierung/Ersatzneubau des Werkstattgebäudes; Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekt, Ergebnisse der Vorplanung, weitere Vorgehensweise,

Die erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts, die Ergebnisse der Vorplanung (mit Raumbedarf u. ggf. Varianten), Interimskonzept, Kosten (Baumaßnahme u. Ausstattung), Fördermöglichkeiten und die weitere Vorgehensweise erfolgen im Rahmen eines mündlichen Vortrags. In der Kreisausschusssitzung vom 25.07.2016 wurde einstimmig beschlossen, dass die Alt-Bestandsgebäude u. das Werkstattgebäude der Staatl. Berufsschule Kelheim generalsaniert werden. Ebenfalls wird die schulsportfachlich bedarfsnotwendige Einfachsporthalle am Berufsschulstandort Kelheim im Passivhaus-Standard neu gebaut (Gesamt-Projektierung beginnend ab 2017).

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts zu erarbeiten und die erforderlichen Planungsleistungen zur Erarbeitung der Vorplanung mit qualifizierter Kostenschätzung (Ermittlung der Auftragswerte/Kostensicherheit - Leistungsphase 2 + HOAI) an geeignete Fachplaner/Architekten freihändig zu vergeben und die Ergebnisse der Vorplanung (ggf. mit Varianten) mit Kostenprognose bis Mitte/Herbst 2017 im Kreisausschuss zur weiteren Vorgehensweise zu präsentieren. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Es gilt über die weitere Vorgehensweise/Projektierung zu entscheiden. Der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Generalsanierung des Ost- / Westflügels, Neubau Einfach-Sporthalle und Ersatzneubau des Werkstättengebäudes) und der qualifizierten Kostenschätzung/Kostenberechnung samt Interimskonzept, Ausstattung, Bauablauf u. Kostenpuffer i. H. v. insg. ca. 25,15 Mio € wird zugestimmt. Die erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts (Sanierungs-/Neubaumaßnahmen) werden vom Architekten Hr. Raith (Raith Architekten GmbH) im Rahmen eines Powerpoint-Vortrags erläutert. Die Ergebnisse der Vorplanung haben u. a. ergeben, dass ein Ersatzneubau des Werkstättengebäudes aus wirtschaftlichen Gründen zu realisieren wäre (keine Sanierung des Werkstättengebäudes). Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe eines Projektsteuerers die Vergabe der erforderlichen Fachplaner-/Architektenleistungen (i.d.R. Lph. 3 ff. HOAI) im Rahmen europaweiter Vergabeverfahren (VGV- altes „VOF“-Verfahren) bzw. freihändiger Suchverfahren durchzuführen. Die Beschlussfassung über die Auftragserteilung erfolgt im Kreisausschuss zu gegebener Zeit (Winter 2017/2018). Nach einer Besprechung bei der Förderstelle der Reg. v. Niederbayern v. 04.07.2017 kann eine FAG-Förderung für das gesamte Projekt i. H. v. 50 % + X (der förderfähigen Kosten) in Aussicht gestellt werden. Fördermittelprognose: je nach Anerkennung der förderfähigen Kosten ca. 10 Mio €, d. h. Eigenanteil des Lkr. KEH ca. 15 Mio € (lange Vorfinanzierung!)

Ziel ist es, dass die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und Zuwendungsantragsstellung bis spätestens 30.09.2018 durchgeführt werden kann mit der Folge, dass weitere Planungs-/Baukosten dann ab 2018 ff. im Haushalt veranschlagt werden. Ebenso muss vorher das schulisch zwingend erforderliche Raumprogramm festgestellt u. von der Reg. v. NB schulaufsichtlich genehmigt werden. Für die Ausschreibung der Planerleistungen ist die Aufgabenbeschreibung vorzugeben. Die weitere Planung soll auch die Projektierung einer bedarfsgerechten Photovoltaik-Anlage (nachvorhergehender Wirtschaftlichkeitsprüfung durch externe Berater) beinhalten (weitere Mehrkosten).

Die Beschlussfassung über das abschließend umzusetzende- Raumprogramm, die Entwurfsplanung u. Kostenberechnung bleibt vorbehalten.

 

 

 

 

TOP 2 Staatl. Realschule Abensberg – Modernisierung/Umbau u. Sanierung der Physik- u. Chemiesäle; Grundsatzentscheidung; Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekt, Ergebnis der Vorplanung u. weitere Vorgehensweise

 

Die Eckpunkte u. Details der Modernisierung/Umbau u. Sanierung der beiden Physiksäle u. des Chemiesaals der Staatl. Realschule Abensberg, die Ergebnisse der Entwurfsplanung, Kosten und die weitere Vorgehensweise werden mündlich vom beauftragten Architekten Hr. Kellner (AB Kellner/Finger/Hacklsperger) vorgetragen. Die Schulleitung beantragte bereits Mitte 2015 den möglichst zeitnahen Umbau der Experimentierräume (Physiksaal 1 + 2; Chemiesaal) Ergebnisse liegen nunmehr vor. Die erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts werden vom Architekten Hr. Kellner (AB Kellner/Finger/Hacklsperger) im Rahmen eines Powerpoint-Vortrags erläutert. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind geplant: Der Physiksaal I (West) u. der Chemiesaal der Staatl. Realschule Abensberg werden barrierefrei umgebaut (Entfernung der Stufenpodeste) und umfassend generalsaniert. Für den Physiksaal II (nord). - mit aufsteigendem Podest - besteht aus Sicht des Sachaufwandträgers aktuell noch kein zwingend erforderlicher Sanierungsbedarf und bleibt b. a. w. wie im Bestand unverändert. Eine nachgelagerte Sanierung ist/bleibt bedarfsgerecht möglich (ggf. im Rahmen des Bauunterhalts). Die Schulleitung wurde bei der Projektierung beteiligt; Anforderungen an die verkehrssichere u. barrierefreie Durchführbarkeit von Schülerexperimenten werden berücksichtigt. Die Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 685.000 € (inkl. progn. Kostensteigerung bis 2018).

Als Fördermöglichkeiten konnte Hr. Schmidbauer aus einer Besprechung bei der Förderstelle der Reg. v. Niederbayern v. 04.07.2017 berichten. Dazu wurde der Kreisfinanzverwaltung mitgeteilt, dass für die Maßnahme aktuell keine staatl. Förderung (FAG) in Aussicht gestellt werden kann. Sollten sich evtl. anderweitige Zuwendungsmöglichkeiten ergeben (z.B. zukünftiges Kommunalinvestitionsprogramm - KIP II), werden diese von der Verwaltung geprüft u. ggf. beantragt. Ggf. ist die Maßnahme/Planung anzupassen u. dem Kreisausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen. Die Sanierungs-/Umbaumaßnahme der beiden o. g. Fachräume wird in einem Gesamt-Projekt im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt u. in den Sommerferien 2018 durchgeführt (Vermögenshaushalt, s. Investitionsprogramm). Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden beauftragt (Im Haushaltsjahr 2017 waren bereits 0,12 Mio. € an Planungskosten veranschlagt).

 

 

 

TOP 3 Erarbeitung eines Kommunalen Integrationsplans

 

Hierzu trug Fr. Monika Brandl vor, das der Landkreis als überregionaler Akteur aus Sicht der Verwaltung in der Verantwortung steht, den Prozess der Integration für den Landkreis zu strukturieren. (Den Folienvortrag kann ich Euch auf Anfrage gerne zu mailen) Während die Teilhabe selbst in den Gemeinden, in Schulen, in Vereinen usw. stattfinden muss, obliegt die Koordination dieses Prozesses und die Festlegung in einem Plan einer übergeordneten Stelle. Deutschland ist ein Einwanderungsland geworden. Dies gilt nicht erst seit dem Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Im Landkreis Kelheim liegt der Anteil an Personen mit ausländischen Wurzeln bei ca. 12 %. Vielfalt zu gestalten, das Miteinander aller Menschen zu ermöglichen, die sich daraus ergebenden Chancen wahrzunehmen und mögliche Konflikte gering zu halten, sind die wesentlichen Herausforderungen der nächsten Jahre. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, gibt es in der Umsetzung kommunaler Integrationspolitik eine Entwicklung weg von einzelnen, voneinander unabhängigen Projekten hin zu Gesamtkonzepten. Einzelaktionen werden in einem strukturierten Integrationsmanagement koordiniert. Es geht um ein planmäßiges Vorgehen, in das sowohl Politik und Verwaltung, Institutionen und Verbände als auch Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden. Die Erstellung soll sich an dem von NIKO – Netzwerk Interkulturelle Öffnung Kommunen Bayern (vgl. Anlage) vorgeschlagenen Vorgehen orientieren. In Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen sollen Ziele entwickelt, Maßnahmen erarbeitet und die Ergebnisse schließlich in einem Plan zusammengefasst werden. Die Erstellungszeit wird auf ca. ein Jahr angesetzt. Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) haben seit mehreren Jahrzehnten praktische Erfahrungen in der Integrationsarbeit. Sie sind die Orte des direkten Zusammenlebens. In einer überschaubaren

räumlichen Einheit wird das Miteinander von Menschen geregelt und organisiert. Gesellschaftliche Entwicklungen, wachsende Differenzierungen und steigende Zuwanderungszahlen v.a. von

Menschen mit Fluchterfahrung stellen kommunale Verwaltungen jedoch verstärkt vor neue Aufgaben. Perspektivisch muss es daher darum gehen, eine neue Kultur des Zusammenlebens zu entwickeln, die auf bereits Vorhandenem aufbaut und die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse der vergangenen Jahrzehnte einbezieht. Grundlage dafür ist eine gesellschaftliche Haltung, die

Vielfalt wertschätzt, die Anerkennung fördert, die Ausgrenzung verhindert und damit das friedliche Zusammenleben in einer von globalen Veränderungen geprägten Gesellschaft ermöglicht.

Eine solche gesellschaftliche Einstellung entsteht nicht von selbst. Sie ist gleichermaßen Gestaltungsaufgabe für Politik und Gesellschaft, bedarf aber der Anregung, Unterstützung und Förderung. Dafür tragen Politik und Verwaltung besondere Verantwortung. Dieser können sie durch beispielhaftes Verhalten, rechtliche Rahmenbedingungen, gezielte Förderpolitik und geeignete

Strategien gerecht werden. Zusammengefasst aus der Broschüre „Kommune interkulturell“, die sich mit den Themen Willkommens- und Anerkennungskultur, Integrationsmanagement und Interkulturelle Öffnung auseinandersetzt. Die Verwaltung wird bis August 2018 ein Struktur Konzept vorstellen. In der anschließenden Diskussion, wies Thomas Reimer auf die Bedeutung und die Notwendigkeit hin, in das Konzept auch die heimische Bevölkerung mit einzubinden. Mit dem Hinweis von Karl Zettl, das die Arbeitgeber keine Angebote für Beschäftigungsfähige Flüchtlinge bekommen und deshalb auch die Integration schwierig ist, muss dazu das Landratsamt die Initiative ergreifen, wurde von uns deutlich zurück gewiesen, da dazu eindeutig das Job-Center in der Verantwortung steht, und auch entsprechend mit finanziellen Mittel ausgestattet ist. Auch kann es nicht Aufgabe des Landratsamtes sein, die hoheitlichen Aufgaben des Staates zu übernehmen. Im Übrigen wird aus meiner Sicht als Beiratsmitglied im Job-Center dazu gemeinsam mit der Berufsschule, der IHK und den Handwerkskammern ein breites Angebot bereit gestellt. Der Landkreis kann und darf deshalb in dem Integrationskonzept eine Vermittlerrolle übernehmen. Im Landratsamt wurde die Stelle des Integrationslotsen mit Fr. Veronika Schinn befristet besetzt, die das Team für die Erstellung des Integrationsplans verstärkt. Fr. Schinn sieht vor allem das „Finden“ von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge als im Moment größtes Problem, dass sich nach wie vor sehr schwierig gestaltet. Auszüge aus dem Vortrag von Fr. Brandl: Der Landkreis Kelheim wertschätzt die Vielfalt, verhindert Ausgrenzung und ermöglicht damit das friedliche Zusammenleben aller Menschen in unserem lebenswerten Landkreis.

 

 

Bilder folgen.

 

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