Kreisausschusssitzung vom 29. Januar 2018

Veröffentlicht am 01.02.2018 in Kreistagsfraktion

TOP 1 Auslobung eines Integrationspreises im Landkreis Kelheim gemeinsam mit der  Kreissparkasse Kelheim

TOP 2 Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss

TOP 3 Antrag auf finanzielle Förderung der Caritas Kelheim zur Errichtung einer Tagespflege

TOP 4 Donaupark Wirtschafts GmbH; Genehmigung der Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2017

TOP 5 Ilmtalklink GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2018 ff bzgl. - Wirtschaftsplan 2018

TOP 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2018 ff bzgl. - Wirtschaftsplan 2018

TOP 7 Markt Langquaid; Zuschussantrag des Marktes Langquaid zum Erhalt der Bahnlinie Langquaid - Eggmühl

TOP 8 Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S); Mögliche Projekte des Landkreises Kelheim

TOP 9 Landkreishaushalt 2018 (3. Vorberatung)

 

 TOP 1 Auslobung eines Integrationspreises im Landkreis Kelheim gemeinsam mit der Kreissparkasse Kelheim; hier: Bestellung der Kreistagmitglieder für das Vergabegremium

Als Mitglieder für das Vergabegremium werden folgende sieben VertreterInnen des Kreistages des Landkreises Kelheim für die aktuelle Wahlperiode bestellt:

Sebastian Hobmeier, CSU

Christian Hanika, FW

Johanna Werner-Muggendorfer, SPD

Dr. Andreas Fischer, SLU

Christiane Lettow-Berger, Bündnis 90/Die Grünen

Annette Setzensack, ÖDP

Simon Steber, JL

Einstimmiger Beschluss

Auszug aus Richtlinie Die Sparkasse stellt 1000 € zu Verfügung.

 

TOP 2 Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss - Stellungnahme zu Artikel "Immer mehr Hauptschüler ohne Abschluss" in der Hallertauer Zeitung vom 08.08.2017

Die Hallertauer Zeitung hat im Artikel „Immer mehr Hauptschüler ohne Abschluss“ vom 08.08.2017 von einem dramatischen Anstieg der Hauptschüler ohne Schulabschluss von drei auf fünf Prozent im Landkreis Kelheim berichtet. Die Zeitung beruft sich dabei auf Zahlen, die vom Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. weitergegeben wurden. Die Verwaltung stellt die Zahlen für den Landkries Kelheim vor, die von denen des Caritas-Verband abweichen, die scheinbar Zahlenaus der Bundesebene mit eingerechnet hatten. Nach den amtlichen Zahlen der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) für das Schuljahr 2016/17 betrug die Quote der Absolventen ohne Abschluss im Landkreis Kelheim ca. 3,15 Prozent, im Vorjahr ca. 2,6 Prozent. Die Steigerung der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, muss im Auge behalten werden. Am Donnerstag dieser Woche findet dazu im Landkreis auch ein Fachforum zum Thema Ausbildung u. Arbeit statt, an dem ich als DGB-Vertreter teilnehmen werde.

 

TOP 3 Antrag auf finanzielle Förderung der Caritas Kelheim zur Errichtung einer Tagespflege-Einrichtung in Kelheim, Hienheimer Straße

Der Antrag der Caritas Kelheim auf finanzielle Förderung zur Errichtung einer Tagespflege-Einrichtung in Kelheim wird abgelehnt. Die Tagespflege als Leistung der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland gehört zur teilstationären Pflege. Pflegebedürftige haben darauf Anspruch, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück. Mit der geplanten Errichtung einer Tagespflege-Einrichtung im Stadtgebiet Kelheim, schafft die Caritas ein weiteres Angebot im Umkreis Kelheim/Saal. Hier existieren bereits zwei Tagespflege-Einrichtungen (Pflegeheim der AWO in Saal und Vitalis GmbH im Donaupark Kelheim). Grundsätzlich sind die Tagespflegen für alle Bürger offen, jedoch ergibt sich aufgrund der Nähe zu Einrichtungen (Vitalis GmbH) ein nachvollziehbarer eingeschränkter Zugang. Aufgrund eigener Ermittlungen der Caritas bestünde nach den vorliegenden Zahlen und Umfrageergebnissen ein zusätzlicher Bedarf an Tagespflegeplätzen. Die Verwaltung zeigte mit Zahlen aus 2015 von der Seniorenstelle durchgeführte interne Bedarfsermittlung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Pflege auf, dass Tagespflegeplätze im Landkreis Kelheim in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Auswertung waren die Angebote der AWO in Saal (12 Plätze) und Vitalis GmbH in Kelheim (15 Plätze) noch nicht berücksichtigt. In einem aktuellem Schreiben der Seniorenbeauftragten an die Caritas (s. Anlage) sei jedoch die Ausweitung der Tagespflegeplätze durch das Angebot der Caritas zu begrüßen, um Defizite in der Versorgung mit stationären Pflegeplätzen etwas auszugleichen. Nach Art. 74 Abs. 1 Satz 2 AGSG können Einrichtungen der Altenpflege nach Maßgabe der in den Kommunalhaushalten bereitgestellten Mittel gefördert werden. Laut der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 15/6305 vom 22.09.2006) sei angesichts der landesweit erreichten Bedarfsdeckung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich eine Förderverpflichtung im Bereich der Altenpflege für die Kommunen nicht mehr erforderlich. Die Einräumung eines Ermessens stellt kein völlig freies Ermessen im Sinn einer Willkürentscheidung dar, sondern ein rechtlich gebundenes Ermessen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts. Stellen die Kommunen weiterhin Fördermittel zur Verfügung, so muss die Förderung unter Beachtung allgemeiner Grundsätze, insbesondere in Einklang mit Art. 3 und Art. 12 des Grundgesetzes, und der zur Förderung ergangenen Rechtsprechung erfolgen. Die untypische Verknüpfung einer Kann-Bestimmung mit einem Haushaltsvorbehalt erklärt sich aus der Zielsetzung des Gesetzgebers, den Kommunen weiterhin die Bedarfsfeststellung (jetzt nach Art. 69 AGSG) übertragen zu können. Die Pflegebedarfsplanung ist Bestandteil des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, um frühzeitig auf Veränderungen in der Pflegelandschaft des Landkreises reagieren zu können. Nach dem letzten Stand der Planungen des Landkreises (s. o.) wird deshalb empfohlen, den Antrag abzulehnen da für die Förderung aufgrund fehlenden Bedarfs keine Haushaltsmittel einzustellen sind. Mit meinem Einwand und weiterer Kreisausschussmitglieder muss Aufgrund der veränderten Pflegerichtlinien mit der Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade, für den Landkreise eine aktuelle Bedarfsanalyse erstellt wird. Auch ist sicher zu stellen, dass der gesamte Landkreis vor allem die ländlichen Räume in entsprechende Standorte einbezogen werden. Der Antrag wurde unter anderem Einstimmig abgelehnt, da weder eine Fördersumme genannt war, noch eine aktuelle Bedarfsanalyse vorhanden ist. Da es sich auch um keine Pflichtaufgabe handelt war ein weiterer Grund der Ablehnung.

 

TOP 4 Donaupark Wirtschafts GmbH; Genehmigung der Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2017

Der Kreisausschuss des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmung des Landrats in der Gesellschafterversammlung am 01.12.2017 der Donaupark Wirtschafts GmbH (§§ 9 und 12 des Gesellschaftsvertrages): Die Gesellschafter beschließen Herrn Dr. Ulrich Lenz, Vaterstetten als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 zu beauftragen. Am 01.12.2017 fand eine Beiratssitzung und Gesellschafterversammlung der Donaupark Wirtschafts GmbH statt. Gemäß § 318 Abs. 1 HGB wird der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses von den Gesellschaftern gewählt. Die Abschlussprüfung hat entsprechend § 12 des Gesellschaftsveretrages gemäß §§ 316 ff HGB, sowie nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) zu erfolgen. Die Gesellschafter haben beschlossen, Herrn Dr. Ulrich Lenz, Vatersetten als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 zu beauftragen. Der Beschluss wurde vom Beirat und der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst. Einstimmig beschlossen.

 

TOP 5 Ilmtalklink GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2018 ff bzgl. - Wirtschaftsplan 2018 - Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2017 u. 2018 u. sonstige Veranschlagung im Landkreishaushalt 2018

Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2017 u. 2018 – Landkreishaushalt 2018; Finanzplanung Im Landkreishaushalt 2018 werden insgesamt 680.000 € für die Defizitausgleichszahlungen 2017 u. 2018 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK GmbH jeweils etwa zur Hälfte berücksichtigt (1 x 300.000 € + 1 x 380.000 €). In der Finanzplanung 2019 ff werden 0,8 Mio. € in 2019, 0,75 Mio € in 2020 und 0,55 Mio € in 2021 eingestellt. 2. Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen (Brandschutz) im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2018 Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2018 (Zinsen) i. H. v. 15.000 € im Vermögenshaushalt (Tilgung) i. H. v. 125.000 € und im Finanzplan 2019 ff (s. Investitionsprogramm

– Tilgung im VmH p.a. ca. 125.000 €/141.000 € bzw. 500.000 €, Zinsen im VwH ca. 15.000 € bzw. 50.000 € p.a.) veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- u. Tilgungsleistungen entsprechend dem Zins-/Tilgungsplan bzw. Liquiditätsplan fristgerecht (i. d. R. halbjährlich) an die ITK GmbH zu erstatten.

Allgemeines: Das Krankenhaus Mainburg ist seit 1.7.2007 Betriebsstätte der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen, (ITK GmbH). Gesellschafter der ITK GmbH sind der Landkreis Pfaffenhofen - 80,75 % (ursprünglich 85%) u. der Landkreis Kelheim - 14,25 % (ursprünglich 15 %) und seit 01.01.2013 die Klinikallianz Mittelbayern GmbH - 5,0 %. Das Krankenhausgebäude in Mainburg ist weiterhin im Eigentum des Landkreises Kelheim (= Sondervermögen) und ist der ITK GmbH zur Nutzung überlassen. Die Zins- u. Tilgungsleistungen werden an die GmbH erstattet und sind somit im jeweiligen Landkreishaushalt zu veranschlagen. Veränderungen des Anlagevermögens (= Investitionen) sind entsprechend der gesellschafts-/bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der ITK GmbH und nicht im Sondervermögen Krankenhaus Mainburg abzubilden. Bauliche Maßnahmen, die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der ITK GmbH als ergebniswirksamer Aufwand (in der Gewinn- u. Verlustrechnung - GUV) vorzunehmen bzw. abzubilden u. bleiben bei der gesonderten Investitionsfinanzierung durch den Landkreis Kelheim außen vor (s. hierzu nachfolgend Defizitausgleich). Investitionen am Standort Pfaffenhofen werden vom Landkreis Pfaffenhofen finanziert; Instandhaltungskosten (Bauunterhalt usw.) fließen jedoch auch hier ergebniswirksam in die GUV ein.

1. Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2017 u. 2018 – Verwaltungshaushalt 2018 Nachdem in den Jahren 2007 – 2009 mit Gründung der GmbH Pauschalzuschüsse des Landkreises Kelheim an die ITK GmbH (pauschale Defizitausgleichszahlungen) i. H. v. insg. 1,55 Mio. € geleistet wurden, waren in den Jahren 2010 – 2012 keine weiteren Ausgleichszahlungen des Landkreises Kelheim notwendig. Seit 2012 verzeichnet die ITK GmbH leider erhebliche Verluste, sodass ab dem Wirtschaftsjahr 2013 anteilige Defizitausgleichszahlungen geleistet werden mussten bzw. zu leisten sind (s. Übersicht – Anlage). Auf den Situations-/Bericht der Geschäftsführung wird verwiesen. 1.1. Defizitausgleich – Wirtschaftsjahr 2017 – Verlusthochrechnung bis Jahresende Für den zu erwartenden erheblichen GmbH-Verlust des Wirtschaftsjahres 2017 (Hochrechnung bis Jahresende: ca. 6,111 Mio. €!!) wurde vom Landkreis Kelheim bereits ein erster Verlustausgleichs-Abschlag (1. Rate) i. H. v. 620.000 € am 01.06.2017 geleistet (KA-Beschluss v. 29.05.2017, Verwaltungshaushalt 2017). Auf beiliegende Übersichten wird verwiesen (s. Anlage). Nach Feststellung u. Testat des endgültigen Jahresergebnisses 2017 soll die restliche anteilige Fehlbetrags-Ausgleichszahlung (2. Rate) ca. Mitte 2018 i. H. v. ca. 300.000 € erfolgen; der anteilige Gesamt-Defizitausgleich des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2017 i. H. v. ca. 916.700 € (15 % von 6,111 Mio. €) wäre damit erfolgt. D. h. im Haushaltsjahr 2018 sind hierfür ca. 300.000 € im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Hinweis/Wertung: Der prognostizierte tatsächliche Verlust, bezogen auf das rein operative Ergebnis (ohne Brandschutzmaßnahmen u. ohne weitere sonstige Kosten) i. H. v. 4,669 Mio. €!! übersteigt leider erneut – wie in den Vorjahren – den Wirtschaftsplanansatz 2017 (4,307 Mio. €) um 0,362 Mio. €!!! (+ ca. 8,4 %)!! 1.2 Defizitausgleich – Wirtschaftsjahr 2018 (Wirtschaftsplan 2018; Finanzplanung)

Auf Grund des von der ITK GmbH trotz beabsichtigter positiver „Hebungswirkung“ aus dem „Sanierungsgutachten“ von Ernst & Young leider erneut prognostizierten Fehlbetrages für das Wirtschaftsjahr 2018 i. H. v. 5,096 Mio. € (Wirtschaftsplan 2018) Stand 08.11.2017 – Aufsichtsratssitzung) ergibt sich ein voraussichtlicher 15%-Gesamtdefizitausgleich des Landkreises Kelheim für das Wirtschaftsjahr 2018 i. H. v. ca. 765.000 €! (Der rein operative Jahresfehlbetrag (d.h. ohne Brandschutzmaßnahmen usw.) beläuft sich lt. Wirtschaftsplan 2018 auf 3,99 Mio €). Zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft, wird im Landkreishaushalt 2018 ein etwa hälftiger Verlustausgleich-Abschlag (1. Rate) für das Jahr 2018 in Höhe von 380.000 € (= ca. 5,09 Mio. € x 15 % x ½) veranschlagt.

 

TOP 6 Goldberg-Klinik Kelheim GmbH; Veranschlagung im Kreishaushalt/Finanzplan 2018 ff bzgl. - Wirtschaftsplan 2018 - Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2017 u. 2018 u. sonstige Veranschlagungen im Landkreishaushalt 2018

Beschlussvorschlag 1. Defizitausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2017 u. 2018 – Kreishaushalt 2018; Finanzplanung Im Landkreishaushalt 2018 werden insgesamt 5,420 Mio. € für die Defizitausgleichszahlungen 2017 u. 2018 verschlagt (Verwaltungshaushalt). Es sind somit zwei Wirtschaftsjahre der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (voll bzw. anteilig) berücksichtigt (1 x restlicher Verlustausgleich 2017 2,01 Mio. € u 1 x prognostizierter Gesamtausgleich 2018 3,41 Mio. €). In der Finanzplanung 2019 ff werden jeweils 3 Mio. € p. a. für zukünftige Defizitausgleiche berücksichtigt. 2. Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten: 2,5 Mio. €) u. sonstige zukünftiger Investitionen- Kreishaushalt /Finanzplanung 2018 ff Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Lüftungsbauwerks (Kosten 2,5 Mio. €) und für den BA III/IV (25,3 Mio. €) werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2018 (Zinsen) i. H. v. 40.000 €, im Vermögenshaushalt 2018 (Tilgung) i. H. v. 525.000 € und im Finanzplan 2019 ff veranschlagt. Für die Finanzierung der geplanten sonstigen zukünftigen Investitionen (z. B. Instandhaltungsinvestitionen 2018 ca. 1,175 Mio. € für Umbau Notaufnahme, Erneuerung Fettabscheider, Anpassung Zyto-Herstellung, Küche/Geschirrspülmaschine; BA III und IV 2018 ff 25,3 Mio. €) werden entsprechende Bürgschaften gewährt und Veranschlagungen Haushaltsplan 2018 und im Finanzplan 2019 ff lt. Angaben der Geschäftsführung eingestellt Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend dem Zins-/Tilgungsplan fristgerecht an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) zu erstatten (Dauerbeschluss; Liquidität). Die Beschlussfassung über die jeweilige Bürgschaft, welche für den entsprechenden Kreditbetrag der Goldberg-Klink Kelheim GmbH erforderlich ist, erfolgt zu gegebener Zeit im Kreisausschuss (Einzelbeschluss/-genehmigung – Regierung v. Niederbayern).

 

Alle Zahlungen (insbesondere die jährlichen Defizitausgleichszahlungen) erfolgen grundsätzlich unter dem Einzelbeschluss-Vorbehalt (entsprechend der Haushaltsermächtigung-/satzung), d. h. es erfolgt kein automatischer Ausgleich bzw. Zahlung von sonstigen Forderungen ohne vorhergehende Beschlussfassung durch das zuständige Landkreis-Gremium (i. d. R. Kreisausschuss). Auf den Situationsbericht der Geschäftsführung u. den Bericht zum Wirtschaftsplan 2018 und auf die Übersichten der Kreiskämmerei (Powerpoint-Folien, s. Anlagen) wird verwiesen. 1.1 Wirtschaftsjahr 2017 – Defizitausgleich (prognostiziertes Jahresergebnis Stand 16.01.2018 ca. 3,70 Mio. €) – Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (VwH) 2018: Aufgrund des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 3,70 Mio. € (Stand 16.01.2018), reduziert um die Entnahme aus der Kapitalrücklage (AfA Modulbettenbau) i. H. v. 0,490 Mio. €, und um die bereits erfolgte Abschlagszahlung (01.06.2017) i. H. v. 1,20 Mio. €, wird ein restlicher Zuschussbedarf/Defizitausgleich i. H. v. ca. 2,01 Mio. € für das Wirtschaftsjahr 2017 im Verwaltungshaushalt 2018 eingestellt (2,01 Mio. €). 1.2. Wirtschaftsjahr 2018 – prognostizierter Verlustausgleich/Zuschussbetrag gem. Wirtschaftsjahr 2018 – Vollausgleich im VwH 2018 (Liquiditätssicherung) Für den sich errechnenden, um die AfA Modulbettenbau i. H. v 408.514 € reduzierten prognostizierten Verlust (ca. 3,815 Mio. €), erforderlichen Zuschussbetrag für das Wirtschaftsjahr 2018 (3,406 Mio. € zuzgl. 0,039 Mio. € Zinserstattungen = 3,445 Mio. €) erfolgt ein Vollausgleich im Verwaltungshaushalt 2018 i. H. v. 3,410 Mio. €. Auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplans 2018 durch die GBK-Geschäftsführung wird verwiesen. Der Aufsichtsrat der Goldberg-Klink Kelheim GmbH hat am 30.11.2017 und 19.01.2018 den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 beraten und genehmigt. Die Geschäftsführung wurde beauftragt, entsprechende Vorbereitungen zur Finanzierung der geplanten Investitionen mir der Darlehens-/Bürgschaftsvariante und der entsprechenden Beschlussfassung durch die Kreisgremien zu besorgen. FAZIT: Im Haushaltsjahr 2018 werden insgesamt 5,42 Mio. € für die Defizitausgleichszahlungen für die Wirtschaftsjahre 2017 (restlicher Verlustausgleich 2,01 Mio. € u. 2018 Vollausgleich 3,41 Mio. €) veranschlagt (Verwaltungshaushalt). Trotz beabsichtigter positiver „Hebungswirkungen“ aus dem Optimierungsgutachten („Steckbriefe“) bzw. Expertise der Beratungsfirma Ernst & Young im Jahr 2017 ist im Wirtschaftsjahr 2018 und in den Finanzplanungsjahren (2019 ff) leider weiterhin mit hohen Jahresfehlbeträgen bzw. Zuschussbedarfen zu rechnen (s. Bericht der Geschäftsführung). In der Finanzplanung werden daher – entsprechend der Prognosen der Geschäftsführung ca. 3 Mio. € p. a. für zukünftige Defizitausgleichszahlungen berücksichtigt. 2. Veranschlagung im Landkreishaushalt (VwH u. VmH) 2018 für Investitionen – Lüftungsbauwerk, BA III/IV u. sonstige zukünftige Investitionen (Bürgschaftsübernahmen, Erstattung der Zins-/Tilgungsleistungen)Die geplanten umfangreichen Investitionen der GBK und deren Finanzierung (z. B. Lüftungsbauwerk 2016-2026); B-Bau (BA III u. BA IV); Reparaturen/Investitionen für Trinkwassersanierung, Anpassung Zyto-Herstellung, Notstromaggregat, Fettabscheider, Abdichten Glasaufzugsschacht, Geschirrspülmaschine, Heizungssanierung, Umbau Notaufnahmeerweiterung inkl. Hemauer Str. 48a) werden nicht durch direkte Investitionszuschüsse, sondern durch Bürgschaftsübernahmen des Landkreises Kelheim u. Darlehensaufnahme durch die GmbH bewerkstelligt.

 

Die beiden TOP 5 und TOP 6 wurden unter anderem bei der Klausur- und Außerordentlichen Sitzung des Kreistages zum Teil schon vorgestellt. Die Vorlage war unter anderem in den Unterlagen der Verwaltung enthalten. Die anschließende Diskussion zeigte deutlich, dass die beiden Häuser in den nächsten Monaten und Jahren die Vorgaben der Berater Fa. Ernst & Young abarbeiten müssen um aus dem Defizit zukommen. Kämmerer Schmidbaue zeigt auf das die beiden Finanzierung der beiden KKH’s in die Haushaltsberatungen für den 18er Haushalt eingebracht sind. (s. jeweiliger Aufstellung) Mit jeweils einer Gegenstimme von Dr. Brandl wurden die beiden Defizitausgleiche mehrheitlich beschlossen.

 

TOP 7 Markt Langquaid; Zuschussantrag des Marktes Langquaid zum Erhalt der Bahnlinie Langquaid- Eggmühl

Mit Schreiben vom 02.01.2018 (siehe Anlage) beantragte der Markt Langquaid zum Erhalt der Bahnlinie Langquaid – Eggmühl einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro.

Darin wird erläutert, dass zum Erhalt der Bahnlinie Langquaid – Eggmühl im kommenden Jahr große Investitionen anstehen (u.a. Auswechseln von Holzschwellen mit einer Liegedauer von mehr als 50 Jahren, Erneuerung von Weichen u. Sanierung von kleineren Brücken bzw. Durchlässen). Für den Markt Langquaid und auch den Markt Schierling ist der Erhalt der Schieneninfrastruktur von allergrößter Bedeutung. Dies zum einen für den Wirtschaftsstandort im Güterverkehr, da zunehmend festzustellen ist, dass die Schiene in diesem Raum für Firmen wieder eine wichtige Alternative zur Straße darstellt und zum anderen natürlich auch im Hinblick auf den ÖPNV Richtung Regensburg und Landshut. Hierbei wird die Bahnlinie für die zukünftige Ausrichtung des östlichen Landkreises Kelheim und des südlichen Landkreises Regensburg eine Schlüsselrolle einnehmen. Aus diesem Grund werden die Märkte Langquaid und Schierling (Landkreis Regensburg) im Jahr 2018 in die Sanierung der Schieneninfrastruktur investieren. Die vom Markt Langquaid vorgelegte Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 400.000 €. Für den Markt Langquaid und auch den Markt Schierling ist der Erhalt der Schieneninfrastruktur von allergrößter Bedeutung. Dies nicht zuletzt auch für die weitere positive Entwicklung des Wirtschaftsstandorts, da zunehmend festzustellen ist, dass die Schiene in unserem Raum für Firmen wieder eine wichtige Alternative zur Straße darstellt. Hier wird unsere Bahnlinie ohne Zweifel für die zukünftige Ausrichtung des östlichen Landkreises Kelheim und des südlichen Landkreises Regensburg eine Schlüsselrolle einnehmen. Gütertransporte: In den vergangenen Jahren sind insbesondere Güter für den Bereich Land- und

Forstwirtschaft transportiert worden, nämlich Getreide, Düngemittel und seit dem letzten Jahr auch Holz. Insbesondere bei letzterem gibt es in unserer Region nur sehr wenige Verlademöglichkeiten auf die Schiene. Gerade dies ist aber wichtig, um den wenig umweltfreundlichen und wenig wirtschaftlichen Holztransport per Lkw in weit entfernte Großsägewerke, die fast alle über einen Gleisanschluss verfügen, zu vermeiden. Tourismus: Neben dem Hauptschwerpunkt des Güterverkehrs hat sich die Laabertalbahn auch zu einem „kleinen“ touristischen Anziehungspunkt für die Region entwickelt. Sonderfahrten mit einer eigenen nostalgischen Zuggarnitur nutzen jährlich über 2.500 Fahrgäste. Die beiden Landkreise und die Gemeinde Schierling und Langquaid beteiligen sich mit jeweils 50.000 €. Anhand der Diskussion die Einführung eine Stadtumlandbahn über Schwandorf-Regensburg mit einer Anbindung an den Landkreis Kelheim ist die Unterstützung für den Erhalt der Schienenstruktur wichtig. Der Hinweis das es sich um eine freiwillige Leistung handelt und auch eine einmal Förderung ist, wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst.

 

TOP 8 Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S); Mögliche Projekte des Landkreises Kelheim

1. Die Erläuterungen zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Landkreis Kelheim bewirbt sich für das o. g. Förderprogramm mit folgenden Projekten: 2.1 Staatl. Realschule Abensberg: Barrierefreier Umbau u. Generalsanierung der Chemie-/Physiksäle (3 Räume anstatt 2) Der KA-Beschluss zu o. g. Vorhaben v. 24.07.2017 wird geändert:

Die Sanierungs-/ Umbaumaßnahme wird in einem Gesamt-Projekt im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt u. in den Sommerferien 2019 durchgeführt. Vermögenshaushalt 2019 (ca. 1,00 Mio €)

2.2 SFZ Thaldorf: Austausch Fenster (ca. 250.000 €) und Böden (ca. 100.000 €) bzw. ggf. auch Türen (ca. 100.000 €) und Fassadenverkleidung Westseite (ca. 100.000 €)

Verwaltungshaushalt 2019 (insg. ca. 550.000 €)

2.3 Staatliche Realschule Riedenburg/Sporthalle:

Sanierung (Anstrich usw.) u. Einbau einer Akustik-/Schallschutztrennwand in der Halle (barrierefreier Sportunterricht)

Verwaltungshaushalt 2019 (ca. 150.000 €)

3. Die tatsächliche Durchführung bzw. der Beginn einer der o. g. möglichen Maßnahmen kann erst nach zugelassener Antragsstellung und Förderzusage durch die Regierung v. Niederbayern (vss. Anfang Juli 2018) erfolgen. Die Verwaltung wird mit der formalen Abwicklung der Förderverfahren beauftragt.

Die Projekte, welche von der Regierung v. Ndb. mit einer KIP-S-Förderzusage bedacht werden, werden im Rahmen des Bauunterhalts im Verwaltungshaushalt 2019 ff. bzw. als Investition im Vermögenshaushalt 2019 ff. veranschlagt.

1. Allgemeines Die Verwaltungsvereinbarung zum 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist am 20.10.2017 in Kraft getreten. Bundesweit stehen finanzielle Mittel i.H.v. 7,0 Mrd. € zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein bildender u. berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung. Auf Bayern entfällt gemäß der Verwaltungsvereinbarung ein Anteil i. H. v. 293,048 Mio €.

Niederbayern erhält Gesamtmittel i. H. v. 37,448 Mio € (max. 134 Projekte). Die Richtlinien für das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) sind nach mehrmaliger Verzögerung rückwirkend am 01.12.2017 in Kraft getreten.

Das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) ist sehr an das Konjunkturpaket II angelehnt bzw. ist eine Fortsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes. 4. Art und Umfang der Förderung, Bewilligungsstelle, Förderzeitraum Bei der Förderung handelt es sich um einen Projektförderungs-Zuschuss i. H. v. bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit umfangreichen Kumulierungsverboten. Die Bewilligungsstelle ist die Regierung von Niederbayern. Etwaige Anträge müssen bis spätestens zum 27. April 2018 gestellt werden. Die einzelnen Maßnahmen können erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides (vss. Anfang Juli 2018) bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig abgenommen werden.

5. Mögliche Projekte des Landkreises Kelheim Von Seiten der Kreisfinanzverwaltung (Hochbau) wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Kelheim sich für das o. g. Förderprogramm mit folgenden Projekten bewirbt:

5.1 Staatl. Realschule Abensberg: Barrierefreier Umbau u. Generalsanierung der Chemie-/Physiksäle (3 Räume anstatt 2) Der KA-Beschluss zu o. g. Vorhaben v. 24.07.2017 wird geändert: Die um einen zusätzlichen Physiksaal erweiterte Sanierungs-/ Umbaumaßnahme wird in einem Gesamt-Projekt im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt u. in den Sommerferien 2019 durchgeführt. Vermögenshaushalt 2019 (ca. 1,00 Mio €)

5.2 SFZ Thaldorf: Austausch Fenster (ca. 250.000 €) und Böden (ca. 100.000 €) bzw. ggf. auch Türen (ca. 100.000 €) und Fassadenverkleidung Westseite (ca. 100.000 €) Verwaltungshaushalt 2019; insg. ca. 550.000 €

5.3 Staatliche Realschule Riedenburg/Sporthalle: Sanierung (Anstrich usw.) u. Einbau einer Akustik-/Schallschutztrennwand in der Halle (barrierefreier Sportunterricht) Verwaltungshaushalt 2019, ca. 150.000 €

Die tatsächliche Realisierung u. der Maßnahmenbeginn sind abhängig von der Förderzusage u. haushaltsmäßigen Abwicklung und der personellen Machbarkeit. Die Maßnahmen könnten frühestens im/ ab dem Jahr 2019 begonnen werden (Haushalt 2019). Die Aufnahme in das Förderprogramm wurde einstimmig beschlossen, auch wenn voraussichtlich nur eine Maßnahme gefördert wird.

 

TOP 9 Landkreishaushalt 2018

(3. Vorberatung) dazu zeigte Kämmerer mit einigen Folien den derzeitigen Stand der Haushaltszahlen auf.

Die Diskussion über die Höhe der Kreisumlage ist noch nicht abgeschlossen, aber anhand der guten Einnahmeseite des Landkreises ist eine Senkung der Kreisumlage möglich, ohne die Investitionen für Bildung und der KKH’s zu gefährden.

 

 

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